Motorrad Zulassung/offen eintragen - Reihefolge?
hi,
habe mir ein neues motorrad gekauft. Der verkäufer hat diese gedrosselt eingetragen, ist sie aber offen gefahren.
Ich will sie jetzt offen eintragen und fahren. Muss ich dafür erst zum Tüv und sie offen eintragen lassen und dann zur Zulassungsstelle um sie auf meinen Namen umzumelden, oder erst Zulassungsstelle dann Tüv offen eintragen lassen?
lg
3 Antworten
Eine Drosselung eintragen und dann offen fahren ist eine Straftat, weil vorsätzlich ausgeführt. Du hast damit ein Motorrad gekauft, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist. Du musst erst zum TÜV, die Änderung abnehmen lassen und dann die neue Fahrzeugart, die geänderte Leistung und Höchstgeschwindigkeit in die Zulassung eintragen lassen. Gruß HUM
Es geht beides, allerdings ist die Reihenfolge TÜV - Zulassungsstelle kürzer. Die andere Alternative würde bedeuten Zulassungsstelle - TÜV - Zulassungsstelle, da die offene Leistung auf jeden Fall in den Papieren stehen muss. Du benötigst allerdings auch ein Gutachten für die offene Leistung.
Erst zum TÜV, mit dem TÜV Gutachten zur Zulassungsstelle!!!
Tüv etwa 25€
Zulassungsstelle 10€