KTM EXC nur gedrosselt Zulassung, Strafe für offen fahren?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Erst mal , von den 60PS träumst du nur. Sie kommt praktisch etwas über die 50 PS und das ist im Gelände schon ziemlich abartig zu fahren. 

In ne Kontrolle kommen ist ziemlich schwierig weil es im Gelände normal keine Polizeikontrollen gibt.  Wenn mal was passiert, wie ein Unfall, wobei die Polizei in Kontakt mit dem Mopped kommt, naja, fahren ohne Betriebserlaubnis.    

50€ und ne Mängelkarte.

Alles Pillepalle so lange das Mopped angemeldet/versichert ist und du den passenden Führerschein (A unbeschränkt) hast.

JG265 
Beitragsersteller
 14.12.2015, 11:23

Von 52 bis 60PS liest man da vieles, ist letzten endes aber auch relativ egal, wieviel es am Ende sind, es isnd halt genug ;)

Mir ist durchaus klar, dass man damit selten in eine Polizeikontrolle gerät, schon gar nicht beim eigentlichen verwendungszweck, aber manchmal reicht ja schon 300 meter asphalt um wo einzubiegen, um geschnappt zu werden.

Okay, klingt ja nicht weiter schlimm, nur das mit der Versicherung bezweifel ich noch etwas, da man diese ja Leistungsmäßig bezahlt, sprich mehr leistung = höhere versicherungsprämie.

Effigies  14.12.2015, 11:25
@JG265

Ja, es könnte dir passieren, daß die Versicherung Prämie nachfordert wenn sie davon erfährt und du sie mit den regulären 8,2PS versichert hattest.

JG265 
Beitragsersteller
 14.12.2015, 11:31
@Effigies

Okay, auch das wäre ja durchaus verschmerzbar, wenn der Versicherungsschutz besteht.

JG265 
Beitragsersteller
 14.12.2015, 11:37
@JG265

Bzw: viel wichtiger noh keine rechtlichen Folgen auf einen zukommen. Abseits der straße ist eine KFZ Haftpflicht eh nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist

Effigies  14.12.2015, 11:40
@JG265

Ja, sicher. würde der Versicherungsschutz erlöschen, wäre der Bußgeldtatbestand des fahrens ohne BE ja obsolet.

Fahren ohne Versicherungschutz ist ne Straftat und bei einem Strafverfahren muß eine Ordnungswidrigkeit immer zurück stehen. Es könnte also niemals jemand wegen fahren ohne BE belangt werden. Das ganze Gesetz wäre also Quatsch.

Außerdem würde es dem Zweck der Versicherungspflicht (Schutz des unbeteiligten Dritten)  zuwider laufen.

Effigies  14.12.2015, 11:55
@JG265

Abseits der straße ist eine KFZ Haftpflicht eh nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist

Abseits der Straße gehört  die Haftpflicht  zum wichtigsten was du hast. 

Zum einen weil du immer mal aus versehn nen Pilzesammler unfahren kannst, und dann ist es ein ziemlicher Unterschied ob du bis zur Regressgrenze (5000€) oder unbegrenzt haften mußt.  Wenn der sich das Kreuz bricht kommen schnell mal ein bis 2 Millionen Schaden zusammen. Die wirst du dein ganzes Leben nicht mehr los.

Und 2. ist es für die Polizei beinahe unmöglich nen Endurofahrer zu erwischen, so lange er sich auskennt und nur Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten begeht.

Aber sobald du eine Straftat begehst (wie z.b. fahren ohne Versicherungsschutz) haben die ganz andere Zugriffsmöglichkeiten. Und damit gefährdest du ned nur dich sondern alle Endurofahrer in der Umgebung. Bei ner Straftat könnten die z.b. von allen Fahrern die sie finden die Kammeras und GPS sicherstellen. Und was da in Zeiten der GoPros  an Ordnungswidrigkeiten als "Beifang" ins Netzt geht kannste dir ausmalen. 

Würden die so nen groben Eingriff in die Privatsphäre  nur wegen Owis machen, würde kein Richter der Beweisverwertung zustimmen.

JG265 
Beitragsersteller
 14.12.2015, 12:26
@Effigies

Das sollte nicht heißen, dass eine Versicherung unnütz ist, wäre ich der Meinung, würde ich wohl kaum die Frage stellen.

Klar kann man immer mal jemanden umfahren etc. Die Chance ist allerdings beispielsweise auf einer ausgewiesenen Endurostrecke (sind leider sehr sehr selten, habe aber gücklicherweise in der Nähe meiner Heimat beispielsweise zwei) recht gering.

Klar kann auch im Wald was passieren, aber im Vergleich zum Straßenverkehr, wo doch schneller mal was passiert, macht man im Geländer eher sein eigenes Gerät und die eigenen knochen kaputt und da kann man die tollste Haftpflichtversicherung haben.

Ich wollte damit nur andeuten, dass der Haftpflichtfall im Gelände deutlich seltener eintritt. Klar kann es immer dumm kommen, ist aber eher die Ausnahme.

Effigies  14.12.2015, 12:34
@JG265

Ich wollte auch nur noch mal aufzeigen wie wichtig der Versicherungsschutz und die Abgrenzung zwischen Owi und Straftat für die Absicherung gegenüber der Rennleitung ist.

Vom Wald solltest du dich übrigens auch fern halten. Bei Bußgeldern von bis zu 20.000€   (Umweltowi gegen das Landeswaldgesetz) ist das öffentliche Interresse an einer Strafverfolgung doch recht hoch. Und je höher das öffentliche Interresse, desto mehr darf die Rennleitung anstellen um dich zu erwischen.

Lieber nen alten Tagebau, Steinbruch, Kiesgrube, oder auch nen stillgelegten Panzerübungsplatz. Ist interressanter zu fahren und macht welten weniger Ärger. 

btw 2 offizielle Endurostrecken? Ich kenne in ganz Deutschland nur 3.

JG265 
Beitragsersteller
 14.12.2015, 12:45
@Effigies

Legal fahren kann man in Deutschland eh nur an wenigen Stellen. Hier hat vieles mit Duldung zu tun. Es ist nicht mal so einfach eine Kiesgrube zu finden, in der man fahren darf. Ist halt größtenteils alles in diesem Land in Privathand. Im osten geht i.d.r. da auch noch ein wenig mehr als im westen.

In dem Fall wärest du ohne gültige Versicherung und ohne gültige Zulassung unterwegs. Das könnte unangenehm werden. Im Falle eines Unfalls könnte es ganz dramatisch werden, weil die Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern könnte.

Effigies  14.12.2015, 11:10

Wie soll denn bitte eine "ungültige Versicherung" entstehen ?

wedsawetrtzg  14.12.2015, 11:13
@Effigies

Wenn ich ein 12 PS-Motorrad versichere, das aber tatsächlich 60 PS hat und keine gültige Betriebserlaubnis, würde ich mal behaupten, dass in betrügerischer Absicht beim Versicherungsantrag falsche Angaben gemacht wurden. Das tatsächliche Risiko und der Beitrag sind höher, als beantragt.

Effigies  14.12.2015, 11:28
@wedsawetrtzg

Davon wird aber nicht die Versicherung ungültig.  Und die Haftpflicht kommt auch niemals aus ihrer Haftungspflich raus, außer sie kündigen den Vertrag. Das geht aber auch ned rückwirkend.

Sie können höchstens die zu wenig bezahlte Prämie nachfordern, aber versichert bist du trotzdem voll.

wedsawetrtzg  14.12.2015, 11:34
@Effigies

Bei Betrugsabsicht ist der Vertrag nicht zustandegekommen. Die Versicherungsgesellschaft tritt zwar Dritten gegenüber ein, wird den Schaden aber vom Versicherungsnehmer zurückverlangen.

Effigies  14.12.2015, 11:43
@wedsawetrtzg

Falsch.  Es ist kein Betrug.

Und die Versicherungsgesellschaft kann den Versicherungsnehmer nur in Regress nehmen wenn sie einen Zusammenhang zwischen der technischen Änderung und dem Schadenshergang nachweisen kann. Das wird schon mal ned gelingen. Und auch dann könnte sie nur bis zur Regressobergrenze von 5000€ fordern. 

wedsawetrtzg  14.12.2015, 11:57
@Effigies

Falsch.  Es ist kein Betrug.

ist jetzt für mich irgendwie kein fundiertes Argument

Also für mich ist die Fallschilderung, absichtlich ein Motorrad mit falsche Angaben zu versichern ein klarer Fall von Betrug. Schließlich unterschreibt er im Versicherungsantrag und täuscht in vollem Bewusstsein. Aber das wird wohl im Zweifel ein Richter zu entscheiden haben.

Und ob ein Regress in Höhe von EUR 5.000,00 eine dramatische Folge ist, kann nur der Fragensteller für sich beantworten.


JG265 
Beitragsersteller
 14.12.2015, 12:31
@wedsawetrtzg

SO schwarz weiß kann man es nicht sehen. Man kann die Maschine durchaus mit den 12 PS anmelden, bei Versicherungsantritt kann die Maschine diese 12PS ja auch durchaus haben. Durch nachträgliche Modifikationen kann dannn die leistung wiederum beeinflusst werden. zu Versicherungsbeginn entsprach die maschine den Angaben, was danach passiert muss wohl im Einzellfall geklärt werden.

Im Vergleich zu möglicherweise entstehenden Summen die man sich ohne Versicherungsschutz aufhalst sind 5000€ und evtl. Beitragsnachzahlungen wohl lächerlich wenig.

Es scheitert hier halt nicht am Unwillen eine Versicherung zu bezahlen, sondern an in meinen Augen dämlichen Abgas und Lärmvorschriften, die einen gar nicht erst die manschine richtig versichern lassen.

Wäre es möglich die Maschine mit 12 PS zuzulassen, aber für 60 oder wieviel auch immer zu bezahlen, wäre das ja auch kein Problem für mich und würde vieles einfacher machen.

Effigies  14.12.2015, 13:17
@wedsawetrtzg § 263 Betrug StGB (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



Wenn ich Versicherungsprämien an die Versicherung zahle, bereichere ich mich nicht und ich schädige auch deren Vermögen nicht.  Im Gegenteil, ich vermehre es noch.

Ein Betrug wäre es erst wenn ich etwas von denen erhalten oder dafür sorge daß jemand anderes rechtswidrig  etwas erhält.

Also ist ein Betrug hier überhaupt nicht machbar.
wedsawetrtzg  14.12.2015, 13:22
@Effigies

Ich glaube nicht, dass wir da auf einen Nenner kommen.  Es wird durch eine absichtliche Täuschung ein Versicherungsschutz erschlichen, für den nicht die erforderliche Prämie gezahlt wird. Auch eine Leistung nicht voll zu bezahlen ist ein Vermögensschaden. Das ist dasselbe, wie Preisschilder im Supermarkt umkleben. Das ist für mich eine 100%ige Erfüllung des Tatbestandes des § 263 StGB.

JG265 
Beitragsersteller
 14.12.2015, 14:26
@wedsawetrtzg

Ich habe noch mal weiter Recherchiert. So wie es aussieht stellt das Entdrosseln eine Gefahrenerhöhung laut § 23 Abs 1 VVG dar. Aufgrund dessen kann der Versicherer den Vertrag kündigen, aber nicht nachwirkend. Sprich passiert etwas, kann der Vertrag nicht zurückdatiert vor den Unfall gekündigt werden. Größere Auswirkungen hat dies vorallem auf die Kaskoversicherung, der Versicherer ist aber weiterhin haftpflichtig gegenüber dem geschädigten. Durch die nicht gemeldete Gefahrenerhöhung kann die Versicherung den Versicherten in Regress nehmen, bis zu 5000€. Kann der Versicherte einen Kausalitätsgegenbeweis erfolgreich anführen, sprich beweisen, dass der Schaden nicht durch die gefahrenerhöhung entstanden ist, entfällt dieses auch.

Unterm Strich heißt es wohl solange nichts passiert, steht das Bewegen eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis im Raum, passiert etwas, dann verliert man höchstwahrscheinlich seinen Kaskoversicherungsschutz (sofern vorhanden) und kann bis 5000 Euro in regress genommen werden. Da muss jetzt jeder selbst entscheiden, ob ihm das das Wert ist oder nicht.

die Drosselung wird sich nur auf den Führerschein beziehen, nicht auf die Zulassungsfähigkeit. bei A1 sind 125 ccm u. 11 KW möglich

Effigies  14.12.2015, 11:12

Falsch, aber so was von.

Hier ist von Rennsportgeräten weit über 125ccm die Rede. Und die sind so massiv gedrosselt weil die für ne reguläre Zulassung viel zu laut sind.

JG265 
Beitragsersteller
 14.12.2015, 11:27
@Effigies

Die KTM EXC sind eigentlich für den Sport gedacht und nur bedingt Zulassungsfähig. Sie müssen aus Lärmschutzgründen und zum erfüllen geltender Abgasnormen gedrosselt werden, damit sie eine Straßenzulassung bekommen.

Es geht hier nicht um einer 125er die für den A3 gedrosselt werden muss oder eine Maschine die für A2 gedrosselt werden muss, sondern Um eine Maschine, die für die Zulassung gedrosselt werden muss.

Effigies  14.12.2015, 11:30
@JG265

Sag das dem Peter, ICH weis das, ich hatte schon genug von den Dingern ;o)

JG265 
Beitragsersteller
 14.12.2015, 11:33
@Effigies

Ach hier ist das mit der Kommentarfunktion blöd gelöst :D Das du dich damit auskennst, konnte ich aus deinen Antworten schließen ;)


btw A3 sollte eigentlich A1 heißen ^^