Motorrad entdrosselt (125er) wo, wie , bei wem eintragen lassen?
moin, ich Fahre eine Honda cbr 125r jc 34, die gedrosselt, also mit 80 kmh eingetragen ist, nun habe ich sie entdrosselt, wie muss oder wo muss ich das eintragen lassen, bzw muss ich sie gedrosselt zum Tüv fahren oder sie dahin transportieren... ^^
Danke
4 Antworten
Nach dem Stichtag 19. Januar 2013 fällt die Begrenzung auf 80 km/h für die 16- und 17-jährigen A1-Inhaber.
Unabhängig davon, wann der A1-Führerschein gemacht wurde, gilt dann bei 11 kW maximaler Leistung kein Geschwindigkeitslimit mehr.
Aufgrund des Leistungsgewichts von 0,1kW/kg muss das Fahrzeug fahrfertig mindestens 110 kg wiegen.
alpha Technik bereitet heute schon die Umrüstungen von so beliebten Bikes wie die Aprilia RS125, Cagiva Mito oder die Yamaha DT125R auf diese neue Regelung vor.
Somit bleiben diese Motorräder im Fokus der Motorradjugend.
Auch hier steckt das eigentliche KnowHow in der Erstellung der eintragungsfähigen Umrüstung mit der exakten Auslotung der Drossel und der anschließenden Pflege des Gutachtens bei modellspezifischen Modifikationen.
Die Leistungsänderung erfolgt fahrzeugspezifisch elektronisch mittels Eingriff in die Zündung. Grundsätzlich wird darauf geachtet, den Einbauaufwand und die notwendigen Änderungen am Fahrzeug so gering wie möglich zu halten.
Auch die Rückrüstung auf die offene Leistung muss ohne viel Aufwand durchzuführen sein. Fahrschulen, die zur Ausbildung Zweiräder mit 11 kW und Vmax von über 100 km/h benötigen, sind eine besondere Zielgruppe für diese Leistungsänderungen.
Features:
- Leistungssteigerung auf 11 kW & über 100 km/h
- Leistungssteigerung auf 11 kW & Vmax
- ausgereifte Technik
- perfekte Abstimmung auf das jeweilige Modell
- günstiger Preis
- schnelle Lieferung
- ausführliche Einbauanleitung
- Rückrüstung möglich
-Teilegutachten
http://www.alphatechnik.de/downloads/verwendungslisten/leistungsaenderungen.html
Mal wieder viel sinnlos reinkopierter Text ohne auch nur annähernd auf die Frage einzugehen und daher - wie so oft - leider als Antwort völlig unbrauchbar.
Gruß Michael
wenn ich mich nicht irre, ist seit geraumer Zeit die Limitierung auf 80 aufgehoben worden. Entdrosseln - macht jede Motorradwerkstatt - kann vom Tüv bestätigt werden und bei der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen werden
Entdrosselt habe ich sie schon, nicht schwer :D
Okay dann ab zum TÜV
Hallo,
bleibt die Frage: "Wie hast du sie denn entdrosselt?"
Damit alles "legal" ist und "umgetragen" werden kann, musst du einfach nur die Drossel auf 80 km/h ausbauen. Alles andere ist "frisieren" und nicht "entdrosseln".
Wenn du die Drossel ausgebaut hast, dann ab zum Sachverständigen und die Drossel austragen lassen.
Wenn du irgendetwas anderes gemacht hast, dann leider rückgängig machen und (nur) die Drossel ausbauen.
Viele Grüße
Michael
Die neue Höchstgeschwindigkeit muss in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Dazu musst Du zum TÜV, der Dir ein Gutachten (Bestätigung) fürs Straßenverkehrsamt ausstellt. Beim Straßenverkehrsamt bekommst Du dann einen neuen Fahrzeugschein, damit Du keine Probleme bei eventuellen Verkehrskontrollen oder späteren TÜV-Terminen bekommst.
Weiterhin solltest Du dies auch Deiner Versicherung mitteilen.