Darf ich mein Motorrad folieren?
Guten Abend Community,
Ich bin 16 und fahre eine Yamaha Wr 125x (siehe Bild) darf ich ohne weiteres sprich nochmal zum TÜV oder extra Zulassung mein Bike mit einer 3D oder 4D Carbon Folie folieren bzw. bekleben also nur da wo die Verkleidung ist. Also ist ja Blinker, Licht usw. alles was da sein muss noch deutlich zu sehen...
5 Antworten
so wie du bei einem auto eine neue farbe/lackierung weder vom tüv absegnen, geschweige denn in die fahrzeugpapiere eintragen lassen musst, gilt das gleiche für motorräder.
und wo steht das in der stvzo?
ist doch ganz einfach- da der farbcode in den fahrzeugnummer versteclkt ist und da es da adann eine änderung gibt- musst diese auch angegeben werden. bei einr umlackierung oder folierung, muss dieses aber erst angegeben werden, wenn das fahrzeug das nächstemal wegen einer sache behandelt wird von tüv oder zulassungsstätte ( das heißt, wenn du das nächste mal zu tüv fährst oder das fahrzeug ummeldest oder anmeldest oder sonst was ) .
nach zu sehen in der Zulassungsverordnung
Erkläre mal hier deutlich deine Rechte zum Thema Lackieren/Folieren
LACKIEREN, hierbei wird die Grundfarbe vom Fahrzeug geändert, somit muss dieses auch eingetragen werden!
FOLIEREN, egal op 100% oder weniger jedoch keine 100%Chrome pure da dies nicht im Strassenverkehr erlaubt ist > Reflexion...
Beim Folieren muss nichts eingetragen! Da sich die Grundfarbe nicht änern, jedoch bei nexten Inspiration wird etwas schriftliches evt. geschrieben, kostet aber nicht.
SCHWARZ > Carbon ist das gleiche zum Beispiel
Bei weitere Fragen hierzu stehe gerne hier/private Nachricht zur Verfügung lasse meine Wagen immer Folieren da Matt-Farben zu teuer sind zum lackieren 🙈
Und wo muss ich das mitteilen wenn ich es lackiere?
Auch beim lackieren muss die Farbe nicht eingetragen werden. Die Farbangabe ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I kein Pflichtfeld und muss auch bei Umlackierung nicht geändert werden. Alles Felder, die geändert werden müssen findest Du in §13 Abs 1 der FZV aufgelistet
richtig es mus nciht eingetragen werden- aber unterliegt der mitteilungspflicht da die daten zu §6 der fzv geändert wurden
du kannst erstmal Lakieren oder Folieren wie du willst- laut gesetz musst du bei der nächsten HU oder ummeldung ( also da wo du zu einer behörde gehst um irgendwas zu melden zwecks fahrzeug) diese farbänderung angeben. diese angabe dient nur zur statistikerfassung und für die Polizei bei einer Fandung.
Die Farbänderung braucht man nicht eintragen lassen. Siehe §13(1) FZV
ja dachte ich auch immer. aber ich habe tatsache vor 2 jahren meinen Vw umlackieren lassen und wurde da von der Firma auch drauf hin gewiesen. mit der begründung: da es in der FZV §6 eine angabe ist- die zu statistischen zwecken und falls eine Fandung gemacht wird- unterliegt es der einfachen mitteilungspflicht- es muss also erst bei der nächsten vorführung oder besuch der zulassungsstelle mitgeteilt werden. ( ansonsten droht eine strafe bis zu 2000€ )
es ist also keine eintragung- sondern eine veränderung der unter §6 angeben sachen. seit 2006 ist eine farbänderung nicht mehr eintragungspflichtich- aber mitteilungspflichtig.
frag mal in einer lakierei nach.
Aber auch der gute TÜV hat mir mal gesagt das ihnen kein fall bekannt ist wo es mal zu einer strafe kam und der tüv das auch nicht nachprüft.
Sofern keine retroreflektierenden Materialien verklebt werden -> kein Problem.
Aber was ist 4D?
Meinte 2 & 3D Carbon sorry 🤦🏽♂️😅
Solange das zeug was du aufklebst nicht Reflektierend oder gar Fluoreszierend ist kannst du die karre verhunzen wie du willst ;)
NEIN! Nicht bei Folierung!