Darf ich mein Motorrad folieren?

Meine Yamaha Wr 125x - (Auto und Motorrad, Motorrad, TÜV)

5 Antworten

so wie du bei einem auto eine neue farbe/lackierung weder vom tüv absegnen, geschweige denn in die fahrzeugpapiere eintragen lassen musst, gilt das gleiche für motorräder.

XEONEDIA  04.01.2018, 18:45

NEIN! Nicht bei Folierung!

noname68  04.01.2018, 18:47
@XEONEDIA

und wo steht das in der stvzo?

matrix791  04.01.2018, 21:13
@noname68

ist doch ganz einfach- da der farbcode in den fahrzeugnummer versteclkt ist und da es da adann eine änderung gibt- musst diese auch angegeben werden. bei einr umlackierung oder folierung, muss dieses aber erst angegeben werden, wenn das fahrzeug das nächstemal wegen einer sache behandelt wird von tüv oder zulassungsstätte ( das heißt, wenn du das nächste mal zu tüv fährst oder das fahrzeug ummeldest oder anmeldest oder sonst was ) .

nach zu sehen in der Zulassungsverordnung

Erkläre mal hier deutlich deine Rechte zum Thema Lackieren/Folieren

LACKIEREN, hierbei wird die Grundfarbe vom Fahrzeug geändert, somit muss dieses auch eingetragen werden!

FOLIEREN, egal op 100% oder weniger jedoch keine 100%Chrome pure da dies nicht im Strassenverkehr erlaubt ist > Reflexion...

Beim Folieren muss nichts eingetragen! Da sich die Grundfarbe nicht änern, jedoch bei nexten Inspiration wird etwas schriftliches evt. geschrieben, kostet aber nicht.

SCHWARZ > Carbon ist das gleiche zum Beispiel

Bei weitere Fragen hierzu stehe gerne hier/private Nachricht zur Verfügung lasse meine Wagen immer Folieren da Matt-Farben zu teuer sind zum lackieren 🙈

LouisFxk 
Beitragsersteller
 05.01.2018, 14:21

Und wo muss ich das mitteilen wenn ich es lackiere?

TransalpTom  04.01.2018, 22:15

Auch beim lackieren muss die Farbe nicht eingetragen werden. Die Farbangabe ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I kein Pflichtfeld und muss auch bei Umlackierung nicht geändert werden. Alles Felder, die geändert werden müssen findest Du in §13 Abs 1 der FZV aufgelistet

matrix791  04.01.2018, 22:36
@TransalpTom

richtig es mus nciht eingetragen werden- aber unterliegt der mitteilungspflicht da die daten zu §6 der fzv geändert wurden

du kannst erstmal Lakieren oder Folieren wie du willst- laut gesetz musst du bei der nächsten HU oder ummeldung ( also da wo du zu einer behörde gehst um irgendwas zu melden zwecks fahrzeug) diese farbänderung angeben. diese angabe dient nur zur statistikerfassung und für die Polizei bei einer Fandung.

TransalpTom  04.01.2018, 22:17

Die Farbänderung braucht man nicht eintragen lassen. Siehe §13(1) FZV

matrix791  04.01.2018, 22:35
@TransalpTom

ja dachte ich auch immer. aber ich habe tatsache vor 2 jahren meinen Vw umlackieren lassen und wurde da von der Firma auch drauf hin gewiesen. mit der begründung: da es in der FZV §6 eine angabe ist- die zu statistischen zwecken und falls eine Fandung gemacht wird- unterliegt es der einfachen mitteilungspflicht- es muss also erst bei der nächsten vorführung oder besuch der zulassungsstelle mitgeteilt werden. ( ansonsten droht eine strafe bis zu 2000€ )

es ist also keine eintragung- sondern eine veränderung der unter §6 angeben sachen. seit 2006 ist eine farbänderung nicht mehr eintragungspflichtich- aber mitteilungspflichtig.

frag mal in einer lakierei nach.

Aber auch der gute TÜV hat mir mal gesagt das ihnen kein fall bekannt ist wo es mal zu einer strafe kam und der tüv das auch nicht nachprüft.

Sofern keine retroreflektierenden Materialien verklebt werden -> kein Problem.

Aber was ist 4D?

LouisFxk 
Beitragsersteller
 04.01.2018, 18:41

Meinte 2 & 3D Carbon sorry 🤦🏽‍♂️😅

Solange das zeug was du aufklebst nicht Reflektierend oder gar Fluoreszierend ist kannst du die karre verhunzen wie du willst ;)