Motorrad wurde angekettet?
Hallo
Heute wurde mein Motorrad als ich in der Schule war angekettet bzw. eine Kette wurde durch die hintere Felge mit schloss abgeschlossen. Nach einiger Zeit später stellte sich heraus das der Hausmeister das war mit der Begründung das dies ein Lehrerparkplatz ist. Dort ist/war aber nix beschildert und es wurde auch nicht erwähnt das man dort nicht parken darf.
Meine Frage ist nun ob der Hausmeister sowas überhaupt darf? Da ich das absolut frech finde und mir auch ein Schulverweis gedroht wurde beim nächsten mal!!
8 Antworten
Ich weiß es nicht, aber ich glaube nicht, dass das ganz legal ist, was er da getan hat.
Er hätte das Motorrad ja auch abschleppen lassen können. Oder polizei rufen. Wenn in meiner privaten Einfahrt ein fremdes Auto parkt, lege ich da ja auch keine Radkralle an :D
Bolzenschneider und weg mit der Kette, dann muss er sich fürs nächste Mal eine neue Kette mit Schloss kaufen.
Wenn weder in der Hausordnung, noch auf den Schildern steht, wo der Lehrerparkplatz ist, hat er soweit ich weiß kein Recht dein Motrrad abzuschleppen o.ä.
Also angenommen der Postbote stellt sein Fahrrad in meine einfahrt, damit es nicht auf der Straße steht, dann kann ich es einfach nehmen und im Schuppen mit den Bireifen etc. einschließen?
Selbst wenn dies ein Lehrerparkplatz war ist dies Selbstjustiz und ich glaube kaum das irgendwo steht das sowas erlaubt wäre.
Da es Privatgelände ist hätte er auf einen legalen Weg das Motorrad entfernen lassen können, aber nicht festketten dürfen. (Ist allerdings so deutlich günstiger für dich gewesen).
Außerdem sehe ich es auch so das ein Lehrerparkplatz als solcher gekennzeichnet werden muss, gerade an weiterführenden Schulen wo Schüler mit Autos und Motorrädern kommen können.
Selbst wenn dies ein Lehrerparkplatz war ist dies Selbstjustiz und ich glaube kaum das irgendwo steht das sowas erlaubt wäre.
Doch, § 858 BGB, "Verbotene Eigenmacht" und § 859 BGB, "Selbsthilfe des Besitzers".
Da steht nichts davon drin das man ein Motorrad an anketten darf
Seit wann muss in einem Gesetz aufgelistet sein, was damit abgedeckt ist?
Ist doch ganz einfach zu verstehen.
§ 858 BGB, "Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört...
Das widerrechtliche Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf einem Privatgrundstück ist eine Besitzstörung.
§ 859 BGB (1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
Der Hausmeister, der übrigens Besitzdiener ist, hätte das Fahrzeug auch abschleppen lassen können. Er hat aber ein milderes Mittel gewählt.
Ich würde in jedem Fall einmal die Felge auf Schäden untersuchen. So eine Kette kann da ordentliche Kratzer hinterlassen haben. Ggfs. Anzeige wegen Sachbeschädigung und Nötigung erstatten.
Lese die Hausordnung, ob Schüler im Schulgelände ihre Fahrzeuge parken dürfen.
Servus, das ist ganz sicher nicht legal.
Nur weil er der Hausmeister ist, gibt es ihm noch lange nicht das Recht Kraftfahrzeuge festzusetzen.
Hausmeister führen sich des öfteren so auf, als wäre die Schule ihr Privatbesitz.
Einen Schulverweis kann dir aufgrund dessen und bei einem einmaligen Verstoß nicht blühen.
Außerdem muss der Lehrerparkplatz unbedingt ausgeschildert sein!
Ich weiß es nicht, aber ich glaube nicht, dass das ganz legal ist, was er da getan hat.
Es ist legal, begründet sich aus § 858 BGB, Verbotene EIgenmacht und § 859 BGB Selbsthilfe des Besitzers.
Es ist völlig egal, ob beschildert oder nicht, es ist das Grundstück der Schule, dort gilt das Hausrecht und die Schulordnung. Jeder Schüler ist verpflichtet die Hausordnung zu kennen und sich daran zu halten. Mit Sicherheit steht da auch irgendetwas über das Abstellen von Fahrzeugen und Fahrrädern drin. Es zählt der Grundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".
Er hätte das Motorrad ja auch abschleppen lassen können. Oder polizei rufen. Wenn in meiner privaten Einfahrt ein fremdes Auto parkt, lege ich da ja auch keine Radkralle an :D
Doch, genau das mache ich, und in einem Extremfall sogar meine Garage zu, weil ein fremdes Auto drin stand. Grundstück ist deutlich als Privatbesitz ausgeschildet.