Motorrad Verkauft und vergessen einen Sturzschaden anzugeben?
Moin,
habe bei einem Verkauf vom Motorrad vergessen einen Sturzschaden anzugeben. Dieser ist minimal und hat keine Auswirkung auf das Motorrad selbst. Nun habe ich ein Brief vom Anwalt des Käufers erhalten und soll sämtliche kosten tragen, kann man dagegen vorgehen?
5 Antworten
Hast du es unfall und umfallfrei verkauft? War es ein Umfaller oder ein Unfall?
Wenn es ein eindeutig sichtbarer Umfallschaden war würd ich mir keine Gedanken machen. Wäre so als ob dir bei einem Gebrauchtwagen jemand einen sichtbaren Parkrempler ankreiden will.
Ein Umfaller der den Rahmen nicht beschädigt hat ist m.E.n. nicht anzugeben. Wenn nur etwas verkratzt ist ... ist ja gebraucht und gekauft wie gesehen.
Ja, kann man.
Dazu gibt es zwei Sachen zu sagen.
Deinen Kommentaren entnehme ich, dass es ja ein offensichtlicher, erkennbarer Schaden am Fahrzeug war. Demnach hätte dem Käufer bei einer adäquat gründlichen Besichtigung des Fahrzeugs dieser Schaden auffallen können und müssen. Begutachtet er das Motorrad nicht vernünftig, ist das nicht deine Schuld. Du hast nichts verschwiegen und nach deiner Aussage auch nichts von wegen unfallfrei oder ähnlichem gesagt oder im Vertrag angegeben. Damit bist du raus, das ist die Schuld des Käufers, der das Fahrzeug nicht adäquat gründlich begutachtet hat vor dem Kauf.
Der zweite Aspekt ist, dass er dir die Kosten des Anwalts mitnichten aufdrücken kann. Er hat dich ja nicht ein einziges Mal vorher – so hört sich zumindest deine Schilderung an – privat persönlich kontaktiert und versucht die Sache zu regeln. Insofern ist das Einschalten des Anwalts ohne vorherigen Versuch einer Klärung m.E. als überdimensioniert und nicht adäquat zu werten.
T3Fahrer
Okay, danke dir. Dann bin ich ja beruhigt :)
Wird schwer, jung.
Hast du den Sturzschaden schon eingeräumt, dass du davon wusstest?
Es ist einfach so, dass er im Recht ist.
Du hast einen Mangel, der wahrscheinlich den Kaufpreis beeinflußt, verschwiegen und das nennt sich arglistige Täuschung.
Deine einzige Chance wäre, das abzustreiten, dass es bei dir passiert ist und du davon wusstest.
Wenn das dann rauskommt, ist es natürlich nochmal besser.
Das ist übrigens kein reines Zivilrecht, das können die zur Anzeige bringen.
Arglistige Täuschung ist auch eine Straftat.
Dafür kannst du zusätzlich noch bestraft werden.
Wird schwer, jung.
Nö.
Es ist einfach so, dass er im Recht ist.
Auch nicht.
Du hast einen Mangel, der wahrscheinlich den Kaufpreis beeinflußt, verschwiegen und das nennt sich arglistige Täuschung.
Nein.
Arglistige Täuschung ist auch eine Straftat.
Was für ein Blödsinn.
Zusammengefasst erzählst du da einen Haufen Käse.
Also, kann ich es Abstreiten und sagen, es war beim Kauf Sichtbar? Ich meine es ist eine kleine Ecke vom Kühlrippen, die man bei Betrachtung des Motorrads eindeutig sehen konnte. Wäre eine Verkleidung davor und ich hätte es nicht angesprochen, dann wäre es doch eine Täuschung oder?
Wenn es sichtbar war, war es sichtbar und ist kein Mangel.
Also den Sturzschaden, hat der Käufer natürlich gesehen, als das Motorrad besichtigt wurde, aber dazu gab es keine fragen zu und ich habe es vergessen.
Ja, du kannst alles bezahlen.
Ums Strafrecht kommst du vielleicht rum, wenn der Richter dir glaubt, dass es kein Vorsatz war.
Okay, dann. Bedanke ich mich.
Nochmal zum Verständnis: Er hat den Sturzschaden gesehen und beklagt sich hinterher, dass dieser nicht angegeben wurde?
davon gehe ich aus
Richtig
Wenn der Schaden sichtbar war, kann man ja nicht mehr von arglistiger Täuschung sprechen.
was will denn der Käufer?? Rückabwicklung
wieso Anwalt?
Keine Rückabwicklung, lediglich die kosten für den Anwalt etc
warum sollst du für den Anwalt zahlen??
er hat die Schäden gesehen, konnte ausgiebig testen und hat das Bike bezahlt und mitgenommen, was steht im Kaufvertrag?
wenn er nicht nachfragt, selbst schuld, ihr habt euch über den Preis geeinigt
Der Schaden war deutlich sichtbar und getestet wurde auch alles, preis wurde vereinbart und weg war das ding. Der kauf ist auch schon mehrere Monate her
wozu dann noch einen Anwalt, was wollte der
Er hat den Mangel des Fahrzeuges Sturzschaden verschwiegen und nicht in den KV aufgenommen.
Das nennt man arglistige Täuschung.
wieso arglistisch verschwiegen, das hat er persönlich vor Ort festgestellt und akzeptiert
hoffe du hast bei dem Verkauf Zeugen die anwesend waren
Haben sie das beim Verkauf thematisiert?
Du kannst nicht einfach sagen, ja,, hat der Käufer doch gesehen.
Du MUSST irgendwas über den Schaden sagen oder es ist Arglist.
Haben es besprochen, persönlich.
hätte mich auch gewundert wenn nicht, man widerspreche der Forderung
arglistische Täuschung ist was völlig anderes, der Schaden war offensichtlich.
Du kannst nicht einfach sagen, ja,, hat der Käufer doch gesehen.
Doch.
Du MUSST irgendwas über den Schaden sagen oder es ist Arglist.
Blödsinn.
Der Käufer beauftragt einen Anwalt, um die Anwaltskosten einzufordern?
Nicht nur bizarr, sondern zum Scheitern verurteilt.
Ein umfaller, vom Vorbesitzer. Und ne es war nicht als Unfallfrei verkauft worden