Käufer von willhaben will das Geld zurück?
Hallo und zwar ich habe meinen Laptop in willhaben zum verkaufen gegeben. Und wurde verkauft .Alle angeben waren vorhandnen. Nach paar Tagen meldet sich der Käufer das ich mich im Bildschirm Zoll geirrt habe, und daher das Gerät zurück geben will und das Geld zurück haben will.
Wenn ich nicht drauf eingehe wird mir mit Anwalt gedroht und mit sämtliche Kosten ??
4 Antworten
Er hat einen Anspruch auf ein Geraet mit der von dir angegebenen Bildschirmgroesse. Wenn du da falsche Angaben gemacht hast, ist das dein Problem (egal ob irrtuemlich oder absichtlich).
Aber natuerlich! Das Geraet entspricht nicht dem, was kaufvertraglich vereinbart wurde. Der Kaeufer darf sich auf die Angaben des Verkaeufers verlassen und braucht da bei der Abholung nicht nachzumessen.
Moin,
ist der Bildschirm denn kleiner als angegeben?
Ja aber das war irrtümlich ich hab auch gesagt man kann sich den Laptop anschauen ob alles stimmt wurde auch angeschaut und nichts gefundenen alles Angaben haben gestimmt außer das mit dem Zoll
Naja, dann liegt der Fehler ja bei dir. Ist fraglich, ob man den Unterschied erkennt, gerade wenn es nur ein Zoll ist beispielsweise.
Gab es eine persönliche Übergabe oder hast Du den Laptop versendet?
Wenn versendet, wie hat der Käufer bezahlt?
Persönlich
Dann liegt der Ball nun beim Käufer, warte ab, was weiter passiert.
Und wenn Du tatsächlich falsche Angaben gemacht hast, was Du ja auch einräumst, dann solltest Du das Ding von Dir aus zurücknehmen, bevor er Dich dazu zwingt.
Zwingen wird nicht gehen weil der das Gerät ja ansehen konnte VOR dem Kauf.
Wenn der VK in der Artikelbeschreibung einen größeren Bildschirm vorgegeben hat, was dieser einräumt, dann kann der Käufer diesen auch nach Abholung verlangen, weil die Beschreibung Vertragsbestandteil ist.
Wie gesagt, ich als VK würd's nicht drauf ankommen lassen...
Das ist auf Ebay so weil ich da ja zuerst kaufe und dann abhole. "Will haben" ist aber eine Kleinanzeigenplattform, da kaufe ich bei Übergabe.
Nein, da es ja auch vorher eine Artikelbeschreibung gab und die ist verbindlicher Vertragsbestandteil.
Es gilt nicht, wie fälschlicherweise oft behauptet, gekauft wie gesehen, sondern verkauft wie beschrieben.
2 Zoll Unterschied habe auch gesagt man kann sich den Laptop auch anschauen ob alles passt und der Käufer war auch persönlich da
Wir können das noch gerne bis Silvester diskutieren, was aber nichts an den Tatsachen ändert.
Nimm das Ding zurück und fertig.
Der hat das Gerät doch gesehen vor dem Kauf, oder?
Ja wurde angesehen
Dann wusste der ja genau was er kauft, ich würde darauf nicht reagieren.
Genau das wusste er ja nicht. Er hat ein Geraet mit der angegebenen Bildschirmgroesse gekauft und eins mit einer geringeren erhalten. Natuerlich darf er sich auf die Angaben des Verkaeufers verlassen und braucht da bei der Abholung nicht nachzumessen.
Oke Danke
Der Käufer war da hab auch gesagt das man sich den Laptop anschauen kann und wurde auch angeschaut es geht nur wegen dem Zoll weil der Laptop ist so gut wie neue wurde auch nichts gesagt wegen dem Zustand sonder nur wegen dem Zoll wird mir gedroht mit Anwalt und kosten das geht ja nicht weil es ja privat Kauf ist. Wenn ich was kaputtes verkaufe dann verstehe ich aber es geht nur wegen Zoll
Aber doch nicht bei Selbstabholung, das ist ja kein versteckter Fehler.