Bremsen trotz Vorfahrt - erlaubt?
Neulich war ich in folgender Verkehrssituation: Ich (B) fuhr auf einer Vorfahrtsstraße kurz vor einer Kreuzung. Von rechts kam ein PKW (A) mit relativ hoher Geschwindigkeit, die nicht sichtlich vermindert wurde. Ich hatte den unangenehmen Eindruck, dass wir uns genau auf der Kreuzung treffen, wenn beide die Geschwindigkeit beibehalten. Also habe ich leicht gebremst auf eine Geschwindigkeit, dass ich später an die Kreuzung komme als A. A hat dann auf den letzten Metern doch noch gehalten, aber ein LKW hinter mir (C) machte mit Lichthupe deutlich, dass er mein Bremsen nicht so gut fand.
Nun mal angenommen, C wäre auf B aufgefahren, weil B trotz Vorfahrtsrecht gebremst hätte, weil A erst sehr spät deutlich gemacht hat, dass er die Vorfahrt beachtet. Wer hätte wieviel Schuld, wie würdet ihr als Verkehrsrichter entscheiden ?
14 Antworten
In der von dir geschilderten Situation ist dein Bremsen völlig gerechtfertigt gewesen. Schließlich kann man dich nicht verpflichten, sehenden Auges einen Unfall in Kauf zu nehmen. Wenn du den Eindruck gewonnen hattest, dass der Fahrer von A dir die Vorfahrt nicht gewährt, war deine Reaktion so geboten. Ein Recht auf Vorfahrt gibt es nämlich nicht und darf deshalb auch nicht erzwungen werden.
Der LKW-Fahrer hätte in diesem Fall die Alleinschuld zu tragen, weil er auch gerade an Kreuzungen mit besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht fahren muss.
Recht hast du! Aber auch im Verkehrsrecht gilt: Besorg´ dir einen guten Anwalt!
Danke für den Stern!
Ja, 10€.
Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an die bevorrechtigte Straße heran. Hierdurch wurde der Vorfahrtberechtigte irritiert.
§ 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 32 BKat
A würde auf jeden Fall als Zeuge geladen. Da A in Wahrheit einen großen Teil der Unfallschuld trägt und dies auch weiß, würde er zum Selbstschutz, so wie der LKW-Fahrer, behaupten, er habe seine Geschwindigkeit vor der Kreuzung angemessen verringert. Dann stehen zwei Aussagen gegen deine Aussage.
Die Sitte der Russen, immer eine Kamera hinter der Windschutzscheibe laufen zu haben, ist sehr sinnvoll.
Sehr preiswert.
Könnte ihm aber ggf. eine Mitschuld bzw. im Versicherungsrechtlichen eine Mithaftung einbringen.
Und ansonsten hat PeVau mit seiner Antwort absolut recht, denn hier ging es nur um eine leichte Bremsung und nicht um eine Vollbremsung!!
Der LKW Fahrer hat Schuld wenn es zum Unfall kommt. Man muss immer so viel Abstand zum Vordermann halten, das man jederzeit rechtzeitig bremsen kann.
Das lern man schon in der Fahrschule.
C muss immer damit rechnen, dass der Vorausfahrende plötzlich bremst (aus welchem Grund auch immer) und hat dementsprechend genügend Abstand zu halten.
Das passt aber nicht auf die hier geschilderte Situation. Bremsen für Tiere ist etwas anderes, als Bremsen an einer Kreuzung.
Naja, evtl. meint @RoteSamtrobe ja, dass evtl. ein Elch oder anderes aus dem Tierreich am Steuer von Fahrzeug A saß. :P Duck und weg^^
Unfallvermeidung hat immer Vorrang. Dazu gehört, wenn man Zeit hat, natürlich auch der Blick in den Rückspiegel bevor man bremst. Dass der Fahrer hinter dir ungehalten war ist einerseits verständlich, da er die Gefahr womöglich nicht erkennen konnte, er muss aber so fahren, dass er einem plötzlich auftauchenden Hindernis ausweichen kann. Also noch mal gutgegangen - gut sein lassen.
Jeder Richter entscheidet das anders. Am besten, du freust dich dass kein Unfall passiert ist und hoffst, dass eine solche Situation nicht mehr vorkommt.
Jeder Richter entscheidet das anders.
In vorliegendem Fall wohl kaum, denn hier geht es um ein leichtes Bremsen und nicht um eine Vollbremsung!!
Der Fragesteller ging nicht vom tatsächlich stattgehabten Sachverhalt sondern von einer hypothetischen Annahme ("nun mal angenommen") aus. Dies impliziert, dass die Geschwindigkeitsverzögerung situationsbedingt durchaus auch höher gewesen hätte sein können.
Ich lese das durchaus als Fallbeschreibung in der nur leicht gebremst wurde.
Und nur so wie die Frage gestellt wurde sollte man sie auch beantworten.
Allgemein stimmt die Antwort aber. Der gleiche Fall kann von verschiedenen Richtern ganz unterschiedlich entschieden werden. Verkehrsrecht stützt sich leider auf Aussagen (auch Lügen), gerissene oder gleichgültige Anwälte, sonderbare Gesetzesinterpretationen etc. pp.
So ist es! DH!
Könnte A auch dafür belangt werden, oder gilt er als Unbeteiligter an dem Unfall? Ohne sein undurchschaubares Fahrverhalten wäre es ja garnicht dazu gekommen.