schienenverkehrsregel
kann mir jemand die schienenverkehrsregel erklären?
schienenfahrzeuge (straßenbahn usw.) haben ja angeblich immer vorrang, also auch wenn sie von links kommen, auf einer gleichrangigen kreuzung. von rechts sowieso. aber wenn sie jetzt von vorne kommen und nach links (von mir aus gesehen nach rechts) einbiegen wollen und ich will geradeaus fahren, dann habe ich vorrang? haben sie doch nicht immer vorrang, oder wie? und wie ist das mit schienenfahrzeugen wenn ich vorrang habe, durch ein vorrangzeichen?
4 Antworten
Moment!
Schienenfahrzeuge haben nicht immer Vorrang oder Vorfahrt.
An Bahnübergängen hat das Schienenfahrzeug Vorrang.
Wenn ein Straßenbahnführer mit seiner Bahn am normalen Straßenverkehr teilnimmt, dann gelten für ihn die gleichen Regeln wie für übrige Kraftfahrzeugführer, sofern ihm durch Verkehrszeichen keine Vorrechte eingeräumt werden. Er hat Vorfahrt/Vorrang genau so zu gewähren, wie du.
Einzige vernünftige Antwort hier. DH
SCHIENNENFAHRZEUGE haben Vorrang, da sollte es, wenn keine Ampel etwas anderes sagt egal sein von wo die kommen.
dann frag ihn doch, er soll es Dir so erklären das Du es verstehst. Ich gewähre den Dingern lieber Vorfahrt als mich mit denen anzulegen.
immer vorrang... fertig
Der Gesetzgeber ist da anderer Auffassung, hast Du schon mal ein Blick in die StVO geworfen ?
Ein Tram (Strassenbahn) hat immer vortritt... Und zwar ist das technisch bedingt. Durch den langen Bremsweg, den Schienenfahrzeuge haben, ist es den Strassenbahnen gar nicht möglich so kurzfristig wie ein Strassenfahrzeug anzuhalten. Deshalb hat es IMMER Vortritt, weil es gar nicht so schnell anhalten kann wie ein Auto.
Ein Auto hat Adhäsion zwischen Teer und Pneu (Gummi), ein Schinenfahrzeug hat Adhäsion zwischen Metall und Metall.. ergo, längerer bremsweg.
Ein Tram (Strassenbahn) hat immer vortritt...
Ein Blick in die StVO genügt um diese Aussage als unsinnig darzulegen.
tja deshalb hab ihr in deutschland so viele Unfälle.. in der Schweiz hat ein Tram IMMER Vortritt. Eben aus meinen dargelegten Gründen. Sollte es ausnahmsweise kein Vortritt haben, muss der längere Bremsweg einberechnet werden und ist entsprechend signalisiert. Die StVO gilt in der Schweiz nicht. !!!!
da sagt aber mein fahrlehrer was anderes, darum kenn ich mich ja jetzt nicht aus...