Linksabbieger im Recht?

7 Antworten

Hallo Ekuah

Du wärst Schuld gewesen, denn als Linksabbieger hat man Wartepflicht gegenüber einen entgegenkommenden Rechtsabbieger oder Geradeausfahrer. Einen Linksabbieger überholt man nicht rechts sondern fährt rechts an ihm vorbei

Gruß HobbyTfz

Guten Morgen,

auch , wenn keine Abbiegespur vorhanden ist, dürfen die Autos, die geradeaus fahren wollen, vorbeifahren. Das ist ja kein Überholen.

Wenn der Platz es zulässt- die Strasse also breit genug- dann braucht sich doch keiner hinter den abbiegenden Autos anzustellen, wenn diese geradeaus fahren wollen.

Natürlich ist das für die abbiegenden Fahrer unübersichtlich, wenn jeder auf die andere Seite möchte, darum ist absolute Vorsicht geboten.

Wenn Du durch das Abbiegen einen Unfall, mit einem geradeaus fahrenden Auto, verursacht hättest, wäre die Schuld auch an Dir gelegen.

Viele Grüsse!

Das ist nicht überholen sondern vorbeifahren an einem Hindernis. Du kennst es sicherlich noch von der Fahrschule wo man sich einordnen muss wenn man in einer Einbahnstrasse nach links abbiegen möchte und warum man dies so machen muss. Man hat sich links einzuordenen damit Gradeausfahrer oder Rechtsabbieger RECHTS vorbei fahren können! Genauso wie es da erlaubt ist, darf man auch an einem Linksabbieger auf gewöhnlichen Strassen vorbeifahren wenn der Platz ausreichend ist.

Wärst Du also mit dem Gegenverkehr kollidiert hättest Du eindeutig Schuld an diesem Unfall gehabt. Als Linksabbieger hat man Gegenverkehr durch zu lassen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
der meinen gegenüber RECHTS überholt hat.

nicht überholt, vorbeigefahren ist; Abbiegespur und du hast dem Gegenverkehr Vorrang einzuräumen

Ekuah 
Beitragsersteller
 01.04.2019, 02:05

Ich war ja aber auf gar keiner abbiegespur. Der gegenverkehr hat sich an im vorbeigequetscht

peterobm  01.04.2019, 07:11
@Ekuah

dann war noch Platz und du must damit rechnen

§5 Absatz 7 StVO:

Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.

An Deiner Wartepflicht gegenüber dem Gegenverkehr ändert das nichts.