Bekomme ich Probleme wenn die falsche TÜV-Plakette nicht melde?
Auf der Zulassungsstelle hat mir die Dame aus Versehen ein Jahr mehr TÜV auf das Kennzeichen geklebt. Bekomme ich da irgendwelche Probleme wenn ich das nicht melde? Und vielleicht kommt die Frage ja auf, warum ich es nicht gleich vor Ort gesagt habe. Naja zu dem Zeitpunkt war mir nicht bewusst, dass es in den Fahrzeugbrief gestempelt wird, welchen man ja zum TÜV mitnehmen muss.
9 Antworten
Grundsätzlich ist der Termin der nächsten HU im KFZ-Schein vermerkt, gestempelt und Unterschrieben. Das ist der gültige Termin.
Die Plakette dient nur zur Information.
Vorsätzliches, betrügerisches Verhalten ist hier schwer nachzuweisen.
Im Grunde ist es völlig egal was da geklebt ist, Gültigkeit hat nur der KFZ schein (und die sowieso mitzuführende, letzte HU Bescheinigung incl. AU)
Um allem aus dem Weg zu gehen, denn du hast eh nicht länger TÜV mit der falschen Plakette, geh zum LRA oder TÜV oder DEKRA und lass es neu kleben.
Hallo,
ich denke nicht, dass du da sehr große Probleme bekommen würdest. Du könntest es ja auch wirklich nicht bemerkt haben.
Da dir die Plakette alleine aber auch nicht weiterhilft bzw. nichts bringt und du auf jeden Fall zu dem Zeitpunkt zur Hauptuntersuchung musst, wie es in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht, kannst du auch zur Zulassungsstelle gehen und es korrigieren lassen.
Lasse dir aber auf keinen Fall Geld für die neue Plakette abknöpfen ;-)
Warum schreiben eigentlich alle noch immer Fahrzeugschein?
Viele Grüße
Michael
Die Rechtslage ist eindeutig.
Die HU Frist steht in Deiner Zulassunsgescheinigung, diese ist bindend.
Für den Nachweis auf Deinem Kennzeichen bist DU als Halter verantwortlich, darummusst DU Dich auch darum kümmern.
Geregelt in §29(5) StVZO
5) Der Halter hat dafür zu sorgen, dass sich die nach Absatz 3
angebrachte Prüfplakette und die nach Absatz 4 angebrachte Prüfmarke und das SP-Schild in ordnungsgemäßem Zustand befinden; sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein.
Du bist für die Richtigkeit der Nummernschilder zuständig. Also, auf zur Zulassungsstelle, und ändern lassen.
Man könnte dir unterstellen, das Du das Nummernschild verfälscht hast. Das gegenteil zu beweisen, halte Ich für fast unmöglich.
Freu dich, denn die Plakette ist nicht ablösbar, weswegen du nicht belangt werden kannst. Somit muss eine offizielle Stelle den Fehler begangen haben, und du bist aus dem Schneider.
Schlaumeier ! Dann ist sie aber hin, d.h. sie ist weitgehend fälschungssicher und kann z.B. nicht von einem anderen Wagen stammen.
Im Zweifel nützt es ihm aber nichts. Er kann zwar wegen der falschen Plakette nicht belangt werden, aber falls er den nächsten Termin deswegen überzieht und es kommt zu einem Unfall, dann kann die Versicherung trotzdem Probleme machen. Denn es könnte argumentiert werden, daß der Halter wissen müßte, daß die HU alle zwei Jahre und nicht alle drei Jahre stattzufinden hat. V.a. auch wenn im Fahrzeugschein der nächste Termin korrekt vermerkt und gestempelt ist.
Und Kosten spart er auch nicht, da der TÜV dann trotzdem eine ausführlichere und teurere Untersuchung machen darf, wenn er 1 Jahr überzogen hat.
Hätte, hätte, Fahrradkette ! Solang der Wagen verkehrssicher ist, kann auch die Versicherung nichts machen ( - wenn sie es denn erfährt) und bei Überziehung des HU-Termins, dürfen höchstens 20% aufgeschlagen werden.
Die Plakette ist nicht ablösbar?
Wer hat dir denn das erzählt? Natürlich ist sie ablösbar.
Der Prüfer meines Vertrauens nimmt dafür einen ganz gewöhnlichen Herdschaber ;-)
Gruß Michael