Fahrzeugschein ändern /Kosten

4 Antworten

Du mußt dir beim TÜV, Dekra oder GTÜ den Ausbau der Drosselung bestätigen lassen und dann mit dem Zettel und beiden Zulassungsbescheinigungen (Teil 1 und 2) zur Zulassungsstelle. Was das kostet ist unterschiedlich, je nach Prüforganisation , Bundesland und deiner komunalen Gebührensatzung (Ordnungsamt).

Wird alles zusammen aber kaum über 80€ liegen. Wenn sie dich so erwischen ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis. Dafür zahlst du 80€ Bußgeld und sie zwingen dich es innerhalb von 14 Tagen eintragen zu lassen. Du zahlst dann also die 80€ 2x.

privatman001 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 19:10

Was kostet die Bescheinigung beim TÜV ? Aber ich muss ja nicht nochmal eine komplette Inspektion machen oder ? Bei meiner Zulassungsstelle steht , wenn man was ändern möchte kostet das 17 Euro .

Effigies  09.02.2015, 19:12
@privatman001
Was kostet die Bescheinigung beim TÜV ?

Was weiß ich denn? Ich weis ja ned mal bei welchem Tüv. Schau halt auf die Seite von denen.

Aber an deiner Story stimmt eh was ned. Bei ner Ummeldung (neuer Halter) werden immer alle Daten abgeglichen. Und es gibt keine neuen Fahrzeiugscheine mehr.

privatman001 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 19:28
@Effigies

Was soll denn da nicht stimmen ? Bei der Zulassungsstelle habe ich natürlich ein neuen Fahrzeugschein bekommen. Beim Vorbesitzer waren im Fahrzeugschein 80km/h angegeben . Der Fahrzeugbrief ist gleich weil es sich um eine COC-Bescheinigung handelt und da ist als Höchstgeschwindigkeit 120 km/h angegeben .

Effigies  09.02.2015, 22:41
@privatman001
Was soll denn da nicht stimmen ? Bei der Zulassungsstelle habe ich natürlich ein neuen Fahrzeugschein bekommen.

Das z.b. kann schon nicht sein weil es keine Fahrzeugscheine mehr gibt.

Und die Daten in der neune Zulassungsbescheinigung Teil1 werden eben nicht vom alten Fahrzeugschein übernommen sondern vom Verkehrsregister wo die Daten des Fahrzeugbriefes bzw der Zulassungsbescheinigung 2 gespeichert sind.

Wenn die Werte vom Schein auf der ZB 1 erscheinen , hat da jemand bei der Zulassung ganz dicken Bockmist gebaut.

Nimm einfach mal beide Dokumente und geh da hin und beschwer dich. Das darf so nicht sein.

privatman001 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 23:19
@Effigies

Okay da werde ich mich diese Woche drum kümmern.

Du mußt erst zum TÜV / DEKRA, wenn das Fahrzeug nicht ab Werk gedrosselt war, dann brauchst Du auch keine Unterlagen der Drosselung besorgen. Der Ingenieur kan sich auf die Betriebserlaubnis der Fahrzeuges beziehen und eine Rückrüstung in den Urzustand abnehmen (Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO, kostet ca 45 EUR. Damit gehst Du mit den Papieren zum StVA und die stellen Dir einen neuen Fahrzeugschein aus, kostet ca 15 EUR.

privatman001 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 21:07

Danke für deine Antwort. So werde ich es machen.

Das bedeutet, für dieses Motorrad besteht zur Zeit keine Betriebserlaubnis und darf auch nicht gefahren werden !

Motorrad beim Tüv vorführen - dann gibt es auch neue Autopapiere, bzw. diese werden geändert. - und dann auch noch mal zur Versicherung, dass dort die Daten entsprechend den neuen Kfz-Scheins geändert werden können.

privatman001 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 18:42

Vor 3 Wochen war das Motorrad beim TÜV und vor 2 Wochen habe ich es gebraucht gekauft und letzte Woche war ich bei der Zulassungsbehörde. Da reicht es doch wenn ich nur zur Behörde gehe weil das Motorrad ja schon TÜV mit einer offenen Leistung hat oder ?

privatman001 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 18:26

Muss ich beim TÜV eine komplett neue Inspektion machen lassen ? Weil ich war ja vor ein paar Wochen erst beim TÜV und da war das Motorrad ja auch schon offen ? ( hab das Motorrad vor einer Woche erst gebraucht gekauft ).Im Fahrzeugbrief und bei der Versicherung ist das Motorrad ja bereits offen eingetragen nur halt im Fahrzeugschein nicht .

Effigies  09.02.2015, 19:07
@privatman001

Das ist blödfug was du da schreibst.

Wenn du letzte Woche bei der Zulassungsstelle warst , hätten die den Brief und Schein einziehen müssen und dir dafür die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 austellen müssen.

Und beim Ausstellen eines neunen Fahrzeugscheines für einen neuen Halter werden die Daten eh mit dem Zentralregister und damit mit dem Brief abgeglichen. Da kann nichts drinnen stehen was nicht so auch im Brief stand.

Apolon  09.02.2015, 19:23
@privatman001
Weil** ich war ja vor ein paar Wochen erst beim TÜV** und da war das Motorrad ja auch schon offen ?

Diese beiden Sätze widersprechen sich !

hab das Motorrad vor einer Woche erst gebraucht gekauft

Man sollte auch in einem Forum bei einer Geschichte bleiben, sonst wird man unglaubwürdig.

privatman001 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 19:32
@Effigies

Ich musste nur den Fahrzeugschein vom Vorbesitzer abgeben und habe einen neuen bekommen . Den Fahrzeugbrief (COC-Bescheinigung) habe ich behalten .

privatman001 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 20:04
@Apolon

Sorry da habe ich was falsch geschrieben. Vor ein paar Wochen war der Vorbesitzer beim TÜV , danach habe ich es gekauft und dann war ich bei der Zulassungsstelle .

wenn das motorrad nicht gedrosselt ist, obschon das so in den papieren steht, dann ist die betriebserlaubnis erloschen.

dann musst du selbstverständlich zum TÜV....

Effigies  09.02.2015, 17:51

Hat danach jemand gefragt ?

privatman001 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 18:23
@Effigies

Also der TÜV wollte Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sehen. Nein weil das Motorrad ein Saisonkennzeichen hat und erst ab März gefahren werden darf und da will ich bis dahin alles korrigieren lassen .

privatman001 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 14:31

Seit Januar 2013 gibt es ja das Gesetz das man bei den Leichtkrafträdern (125ccm , 15 PS ) die Drossel einfach von 80 km/h entfernen darf. Da dürfte doch nicht gleich die Betriebserlaubnis wegfallen oder ??

Googlergoogla  09.02.2015, 14:49
@privatman001

stell mal einen link zu dem gesetz ein....

Googlergoogla  09.02.2015, 15:03
@privatman001

da steht was von fs-prüfungen, aber nichts davon, dass man mit falschen papieren fahren darf...

privatman001 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 15:16
@Googlergoogla

Es hätte ja sein können dass das bedeutet das im Fahrzeugschein trotzdem die 80 km/h stehen bleiben darf und das man die Drossel rausnehmen kann. Im Fahrzeugbrief steht bei mir als Höchstgeschwindigkeit 120 km/h und die die Maschine war vor 3 Wochen ungedrosselt mit den Papieren beim TÜV und der hat da nichts gesagt.

Apolon  09.02.2015, 18:22
@privatman001
  1. darf man selbst nicht entgegen den amtlichen Papieren etwas ändern!
  2. ist es unzulässig mit fehlerhaften Papieren ein Fahrzeug zu bewegen!
  3. müssen die Daten des Fahrzeugscheins, der Zulassungsbehörde und der Kfz-Versicherung immer übereinstimmen!
privatman001 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 18:32
@Apolon
  1. Ich selber habe das Fahrzeug noch nicht bewegt. Der Vorbesitzer hat frischen TÜV drauf gemacht und da war die auch schon offen . 2.Das Fahrzeug wird frühstens ende März bewegt , vorher lasse ich natürlich alles noch richtig ändern lassen .
  2. Die BETRIEBSERLAUBNIS erlöscht nur dann WENN man z.B einen größeren Zylinder einbaut. Wenn man die Drossel entfernt bleibt die Betriebserlaubnus trotzdem bestehen !!
Effigies  09.02.2015, 19:10
@privatman001
Wenn man die Drossel entfernt bleibt die Betriebserlaubnus trotzdem bestehen !!

Nein. Wenn du irgend etwas unternimmst was das Leistungs- oder Abgasverhalten ändert oder sonst wie die Sicherheit beeinflußt erlischt vorübergehend die BE.