Frage zum Motorrad drosseln anmelden eintragen lassen...?
Nehmen wir mal an ich kaufe privat ein Motorrad mit 130 PS. Ich habe den A2 Führerschein darf sie ungedrosselt aber noch nicht fahren. Deshalb lasse ich sie vom Verkäufer zur mir nachhause auf ein Privatgrundstück fahren. Der Verkäufer nimmt sein Nummernschild mit und meldet sie ab. Gehe ich nun recht in der Annahme das ich sie nun erstmal selber auf 130 PS versichern muss, sie bei der Zulassungsstelle anmelden und mir ein Kennzeichen holen muss, dann die Drossel selber einbauen und dann ohne TÜV gutachten aber mit eingebauter drosseln zum TÜV fahren und mir das gutachten abholen muss, dann sage ich der Versicherung bescheid das ich sie auf 48 ps ummelden möchte und gehe dann mit den Papieren wieder zur Zulassungsstelle um das ganze ummelden zu lassen. Ist das richtig?
Verständlicher konnte ich es nicht schreiben
5 Antworten
du läßt das Teil drosseln, in einer Fachwerkstatt, stellst es dem TÜV vor und dann zur Zulassungsstelle. Werkstätten haben PKW-Anhänger für den Transport. In vielen Werkstätten kommt auch ein Mitarbeiter des TÜV.
der Verkäufer soll die Maschine gleich zu einer Fachfirma bzw Motorradfachgeschäft bringen die dann die Maschine umrüstet und die eerforderlichen Papiere ausstellt die die Umrüstung bestätigen. Mit diesen Papieren braucht TUV nicht lange nachforschen ob alles richtig gemacht wurde und du hast am wenigsten Ärger.
Wenn du die Maschine selbst umrüstest haste keine Papiere für die fachgerechte Umrüstung. Ab diesem Zeitpunkt also nach deiner Umrüstung darfste mit der Maschine nicht mehr auf die Straße da Betriebserlaubnis wegen dem Eingriff erloschen ist sprich du müsstest sie auf Hänger transportieren und zum TUV bringen. All den Ärger kannste dir sparen wenn wie oben genannt der Verrkäufer die Maschine gleich zur Fachwerkstatt bringt
Das ist Unfug. Natürlich darf er auf direktem Weg von seinem, Wohnort zum TÜV fahren.
btw ist der Werkstatteinbau sicher teurer als es ein Anhänger zu mieten wäre.
Die Kiste muss vor den anmelden zum TÜV mit der eingebauten und von einer Werkstatt bestätigt Drossel gebracht werden damit alles vor der Anmeldung eingetragen wird .
Schon die Idee ein Bike um fast 100 PS zu drosseln ist schon gewagt den das Ding fährt damit nicht mehr vernünftig und nur noch Vollgas und Standgas und wird von jeder 15 PS Kiste an der Ampel versägt .
Es ist immer besser ein Bike mit der passender Leistung zu nehmen als so einem Motor so zuzuschnüren das er spätestens nach dem Entdrosseln nicht mehr lange lebt . 20-30 PS drosseln ist gut aber fast 100 ist schon dann fast nicht mehr fahrbar .
Und mit der gedrosselten über 50% Leistung darf man dann auch nicht mehr ins Ausland weil die da ganz illegal ist und sofort beschlagnahmt wird bei einer Kontrolle .
Mal wieder ein echter fuji. Schwachsinn von vorne bis hinten.
Du brauchst natürliche keine Werkstattbestätigung. Das kommt mal wieder aus fujis Wahnvorstellungen.
Und ein gedrosseltes Mopped ist auch nicht im Ausland illegal. Ich kann mein Mopped drosseln wie ich es lustig finde . Und wenn ich aus nem 200ps Mopped einen Krankennfahrstuhl mit max 6 km/h mache is das immer noch ned illegal. Nur gilt halt für diese Drosselung der A2 Schein nicht.
Die Antwort von newcommer ist Quatsch, und die von fuji... naja, is halt fuji. Hoffnungsloser Fall.
Die einzig vollständig richtige is die von Tom. So funktioniert es.
brw wie kommt man auf die Idee ein 130PS Mopped auf 48PS zusammen zu schnüren? Dringendes Bedürfnis Geld zum Fenster raus zu werfen ?
Wenn die Maschine bei dir steht, bau die Drossel ein, hole dir ein Kurzzeitkenzeichen und für die Maschine beim DEKRA / TÜV zur Änderungsabnahme vor, dann gehst Du sie zulassen.
Alternativ kann Dir die Zulassungsstelle das Kennzeichen vorab ungestempelt zuteilen, Du fährst dann mit dem ungestempelten Kennzeichen zur Änderungsabnahme und bekommst dann die neuen Papiere.
Oder eben wie Du beschrieben hast, erst zulassen und dann nochmal hin und Papiere ändern lassen.
Das hängt von Deiner Zulassungsstelle ab, wenn die Dir für die Fahrt zum DEKRA / TÜV das Kennzeichen ungestempel ausgeben ist das natürlich prima, das machen aber nicht alle Zulassungsstellen, weil es eine "Kann-Bestimmung" ist.
Deine Lösung mit Zulassung und dann direkt zur Abnahme und umtragen ist jedenfalls günstiger als ein Kurzzeitkennzeichen.