Mofafahren ohne Prüfbescheinigung? Strafe in der Schweiz?
Hi Leute, Also ich hab n Mofa gekauft Zündapp 460-23 und bin 13 und möchte schon jtz n bisschen rum cruisen :P Zur Frage was passiert wenn die Polizei mich erwischt? Das Mofa ist nich eingelöst, aber fährt nur 30 KMH. Ich werde es aber in nächster zeit einlösen. Papiere sind vorhanden danke :D Mfg SaschaKhan
6 Antworten
Du wirst die Fahrprüfung nicht machen dürfen werden. Abgesehen davon gibt es eine Busse. Fährst du aber auf Privatgeläne, kann dir niemand etwas anhaben. Such dir einen Privatparkplatz, dessen Besitzer dir die Erlaubnis gibt, darauf rumzufahren. Das Mofa kannst du aber schon einlösen, dann zahlt die Versicherung, solange du auf Privatgrund fährst. In der Zwischenzeit kannst du ja schon einmal etwas dran basteln, zum Beispiel kannst du eine Tachobeleuchtung einabauen, oder die Übersetzung ändern (entweder mehr Drehmoment, oder mehr Tempo), et cetera.
PS: Ich wohn auch in der Schweiz, fahre eine ALPA MOOR (1965) mit Sachsmotor
Ich bin auch 13 und habe ein Mofa ich fahre auch damit aber nich auf den strassen sondern zb. auf unserem hausplatz oder Beim Vater meines Kollegen in einer Lagerhalle^^ Informier dich mal wo es in deiner nähe orte gibt wo du ohne bedenken fahren kannst Mfg Xelles
Du darfst das Mofa auf Privatgelände zwahr fahren allerdings muss der komplett gesperrt sein für andere Fahrzeuge ( es darf kein anderea Fahrzeu auch nicht die Polizei auf das gelände gelangen)haben das auch mal mit der Polizei abgeklährt wegen Poketbikes haben die antwort erhallten.
Hi Sascha Das mit der Polizei ist eines, aber wenn etwas passiert, dann hast du ein riesiges Problem, da Versicherung nichts bezahlt!! Es kann auch jemand in dich anfahren, selbst dann trägst du die Schuld! Wenn du jemand anfährst, kann es mit etwelchen Spitalkosten schnell X-Tausend Franken kosten!!
LG Erwin
Ordnungsbussenliste der Schweiz, Stand ist 01.03.2006
(also werden die Geldbußen höher sein als angegeben)
Benützen eines Motorfahrrades ohne den erforderlichen Fahrzeugausweis (Art. 90 VZV) 80 Franken
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_031/app1.html
scroll mal runter bis Punkt 700.3