Darf man zu 2 auf ein mofa?
So leute ich besitze ein mofa (gilera Runner) habe nur eine Prüfbescheinigung 25 kmh und wollte fragen ob ich einen kollegen hinten mitnehmen darf. Einige meiner Kollegen sagen ja aber andere auch Nein deswegen wollte ich fragen.
Ps: Wohne in NRW
14 Stimmen
9 Antworten
Sowas ist keine Abstimmungsfrage, da die Antwort entweder richtig oder falsch ist, aber nicht mehrheitlich entschieden wird.
Die Antwort lautet "ja, wenn das Fahrzeug für zwei Personen ausgelegt ist"
Quelle: https://www.bikersfashion24.de/blog/mofa-roller-jetzt-zu-zweit-fahren/
Das ist kein Mofa sondern ein geschwindigkeitsreduziertes Kleinkraftrad bis 25 km/h. Darauf darfst du, wie beim Mofa auch, eine zweite Person mitnehmen, sofern ein zweiter Sitzplatz tatsächlich vorhanden und eingetragen ist.
Das ist doch ganz einfach man.... In der Betriebserlaubnis steht so was drin: Sitzplätze einschließlich Fahrersitz 1 oder 2.....
Und wenn da ein Sozius drauf soll, muß auch was da sein, damit der seine Füße abstellen kann. Fußrasten...
...wenn der Roller lt. Papieren für zwei Personen zugelassen ist (z.B. Fusrasten hinten), problemlos möglich. Der Passus, wonach mit dem Mofaschein nur eine Person drauf fahren darf, wurde 2013 geändert:
"FeV §4 Absatz 1 Satz 1b.:
“zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist:”
“Auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist.“
Da nachzulesen:
https://www.bikersfashion24.de/blog/mofa-roller-jetzt-zu-zweit-fahren/
Also nur mit einer Person die über 18 ist oder was?
Ja, darfst du .. wenn das Ding in den Papieren als 2-sitzig steht.