Roller von der Polizei beschlagnahmt, welche Strafe?
Hallo Leute,
ich wurde heute von der Polizei mit meinen Kumpel angehalten, diese haben unseren Roller beschlagnahmt, da er ihnen zu schnell fuhr. Wir beide haben nur eine Mofa Prüfbescheinigung und unser Roller fährt knappe 40 kmh und die Polizisten haben gesagt, sie bringen ihn auf die Dienstelle und prüfen den dort. Jetzt stellen wir uns die Frage, welche Strafe wir zu erwarten haben, ich war der Fahrer und habe wie gesagt nur eine Mofa Prüfbescheinigung, aber mein Kumpel ist der Halter des Fahrzeuges, auf den auch die Versicherung läuft und der Polizist sagte, wir beide haben eine Straftat begangen.
Die Polizisten sagten sie melden sich innerhalb von 2 Wochen.
Vor allem wir haben den Roller so gekauft und haben nichts daran gemacht. Natürlich ist es zu schnell, aber was können wir nun zu befürchten haben?
Schon mal vielen Dank im vorraus für die Antwort.
MfG
6 Antworten
Hallo DarkSideSW ,
mit der "Ausbildungs- und Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h" darfst Du nur Fahrzeuge führen die bauartbedingt max. 25 km/h erreichen. Nach gängiger Rechtsprechung sind hier 20 % = 5 km/h Überschreitung zu tolerieren, wenn keine Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen worden sind.
Bauartbedingt bedeutet, die Messung ergibt:
- auf gerader Strecke und
- ohne Wind
25 km/h, wobei wie gesagt bei einem unveränderten Fahrzeug bis zu 30 km/h nicht zu beanstanden sind. Wie schnell das Fahrzeug bergab oder mit Wind läuft ist irrelevant.
Zu beachten ist dabei, dass nicht das zählt, was das Tacho anzeigt, sondern die tatsächlich gemessene Geschwindigkeit.
Von der gemessenen Geschwindigkeit sind wiederum je nach Messverfahren mindestens 3 km/h bis ca. 10 % an Messtoleranz abzuziehen, da unter Umständen auch ein Messergebnis etwas höher ausfallen kann. Diese mögliche Fehlerquote wird durch diese Toleranz gleich mit berücksichtigt.
Ergibt das Messergebnis nach Abzug der Toleranz, dass
- ein unverändertes Fahrzeug bauartbedingt schneller als 30 km/h oder
- ein verändertes Fahrzeug bauartbedingt schneller als 25 km/h
läuft, leitet die Polizei gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage ein:
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§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
- als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
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Zudem könnte und wird auch die Polizei aller Wahrscheinlichkeit den Roller zur Beweissicherung sicherstellen und einem Gutachter zur Feststellung über Veränderungen am Fahrzeug und welche Geschwindigkeit das Fahrzeug nun erreicht, beauftragen. Die Kosten für die Sicherstellung, Transport und Begutachtung müsstest Du zahlen.
Zu den Ermittlungen der Polizei gehört es auch noch einmal, dass Du Dich zur Sache äußern kannst. Diesbezüglich wird man Dich und Deine Eltern zur Vernehmung vorladen. Aber weder ist diese Vorladung bindend, noch musst Du Dich zur Sache äußern. Es ist bloß ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht, dass sich der Beschuldigte zum Tatvorwurf einlassen kann.
Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, wird die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft übersand.
Die Staatsanwaltschaft liest sich dann die Ermittlungsakte samt Deiner Einlassung durch und entscheidet dann,
- ob sie das Verfahren gem. § 153 StPO wegen Geringfügigkeit einstellt oder
- ob sie das Verfahren gem. § 153a StPO gegen Auflagen einstellt oder
- ob sie eine Hauptverhandlung für erforderlich hält und Du Dich vor einem Richter verantworten musst
Solltest Du wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden, ist eine Verurteilung weder zu der im § 21 StVG angeführten
- Geldstrafe, noch zu der
- Freiheitstrafe
möglich, da Du noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen bist und somit fast hundertprozentig nur eine
- Erziehungsmaßregel, die meist in Form einer Arbeitsauflage verhängt wird
erhalten wirst. Die Verurteilung steht später auch nicht im Führungszeugnis drin.
Das Du im Falle einer Verurteilung (wie hier immer gerne andere User anführen) auch mit einer Sperre belegt wirst halte ich für äußerst unwahrscheinlich, denn eine Sperre ist wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis weder vorgeschrieben, noch wird sie in der Regel verhängt.
So gesehen kommst er selbst wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, noch relativ glimpflich davon.
Möglich ist aber, dass auch gegen den Halter der Mofa ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zukommt, denn strafbar macht sich nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.
Aber in der Regel wird das Verfahren gegen den Halter eingestellt, wenn dieser vom Tuning nichts wusste
Hier schreiben auch immer gerne User, dass der Versicherungsschutz durch das Frisieren erlöscht. Auch das ist nicht richtig.
Das Fahrzeug ist nach wie vor versichert, so dass auch kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt.
Kommt es allerdings zu einem von Dir verschuldeten Unfall, kann Dich die Versicherung aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.
Schöne Grüße
TheGrow
Hey, also im Schreiben der Polizei stand drin, dass der Roller eine maximale Geschwingigkeit von 37 km/h. Kannst du hier mal vorbei schauen https://www.gutefrage.net/frage/vorwurf-des-fahren-ohne-fahrerlaubnis-roller-zu-schnell-hilfe-beim-aeusserungsbogen#answer-286305310
Hallo,
jetzt erst einmal durchschnaufen und abwarten - ändern könnt ihr es eh nicht mehr.
Sinnvoll wäre die Eltern zu informieren.
Die Polizisten haben leider vollkommen recht damit, dass ihr beide eine Straftat begangen habt.
Du hättest nicht fahren dürfen und dein Freund hätte dich nicht fahren lassen dürfen.
War der Roller auf dem (mobilen) Prüfstand oder gibt es noch keine echt verwertbaren Ergebnisse?
Wenn es "knappe 40 km/h" laut Tacho sind, dann fährt er tatsächlich ja weniger.
Also erstmal abwarten, was die Prüfung des Rollers ergibt.
Ob ihr daran was gemacht habt oder nicht, spielt - wenn er wirklich zu schnell ist - allerdings keine Rolle.
Dafür ist in erster Linie dein Freund als Halter / Eigentümer, aber auch du als Fahrer verantwortlich.
Viele Grüße
Michael
Hey, also im Schreiben der Polizei stand drin, dass der Roller eine maximale Geschwingigkeit von 37 km/h. Kannst du hier mal vorbei schauen https://www.gutefrage.net/frage/vorwurf-des-fahren-ohne-fahrerlaubnis-roller-zu-schnell-hilfe-beim-aeusserungsbogen#answer-286305310
Das war fahren ohne Führerschein. Du hättest genauso gut ein großes Motorrad oder ein Auto fahren können. Der Straftatbestand wäre der selbe und die Ausrede, hab ich so gekauft zählt genau so wehnig.
Du kannst dich schon mal mit dem Gedanken anfreunden, dass du in näherer Zukunft keinen Führerschein machen darfst.
"Du hättest genauso gut ein großes Motorrad oder ein Auto fahren können."
Ich bezweifle das dies beim Strafmaß gleich schwerwiegend gesehen wird.
Das war Fahren ohne Fahrerlaubnis ;-)
Da kann man jetzt nur spekulieren, weil, das kommt darauf an, ob das Fahrzeug manipuliert wurde (egal von wem) und wieviel zu schnell nun tatsächlich gemessen wird. Also erst mal abwarten und dann erst die Unterhosen waschen. :-)
Ja, aber es gibt gewisse Grenzen, wenn die nicht überschritten werden, wirds nicht so teuer. Und wenn das Fahrzeug serienmässig so schnell fährt und trotzdem als 25er zugelassen ist, sieht das auch wieder etwas anders aus, da könnte man was draus machen.
Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, Fahrzeug evtl ohne eingetragene Teile und ohne tüv
Ein Mofa darf nicht schneller fahren als 25 km/h und dabei spielt es keine Rolle, ob es manipuliert ist oder nicht und auch keine Rolle von wem, wenn es manipuliert ist.
Gruß Michael