Was passiert wenn man mit einer mofa prüfbescheinigung zu schnell fährt und erwischt wird?

4 Antworten

Beim ersten Mal wird man verwarnt, natürlich bekommst du ne Vorladung dazu.
Beim 2. kommt es dann zur Strafe bzw Sozialstudien. Und beim 3 kommt die Sperre mit MPU.

So war es bei mir damals. Das war allerdings vor 14 Jahren. Das mit der Sperre  habe ich persönlich nicht gehabt aber dafür 2 Freunde von mir. Am besten 50er Schein oder warten. Lohnt sich nicht und heut zu Tage sind die evtl strenger mit den Strafen

Eichbaum1963  15.03.2016, 22:16

Es könnte beim 1. mal nur eine Verwarnung geben - aber dann dürfte er vorher niemals mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein - egal mit was. ;)

Allerdings auch dann nicht, wenn er aufm Mofa mit 120 auf der Autobahn erwischt wird. :D

Dimi187  15.03.2016, 22:17

Das stimmt!
Ich hatte beim ersten Mal nichts vorher gehabt... Wie gesagt, es ist lange her bei mir.

Eichbaum1963  15.03.2016, 22:46
@Dimi187

Soweit ich es mitbekommen habe ist es heute auch noch so - wer also ne weiße Weste hat, kommt beim ersten mal meist mit nem blauen Auge davon, aber z. B. schon ein Ladendiebstahl oder ne kleine Sachbeschädigung vorher, macht das zunichte. ;)

Nun denn:

  • Fahren ohne die betreffende Fahrerlaubnis, das ist eine Straftat, welche mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden kann! Bei Jugendlichen eher erst mal "nur" Sozialstunden.
  • Eine Führerscheinsperre gibt es beim 1. mal wahrscheinlich noch nicht.
  • Aber 2 Punkte in Flensburg sind so gut wie sicher.
  • Ggf. Strafe durch das Erlöschen der Betriebserlaubnis (OWi).
  • Fahrzeug kann zur Überprüfung eingezogen werden - Kosten trägst du. Möglicherweise kann ein stark frisiertes Fahrzeug sogar verschrottet werden.
  • Wenn du danach immer noch meinst, schneller als erlaubt fahren zu müssen gibts mit Sicherheit eine Führerscheinsperre (ab 6 Monate bis 5 Jahre), nochmal 2 Punkte und irgendwann dann auch mal Arrest und/oder du musst für deinem ersten Führerschein vorher zur MPU. 
  • Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz liegt bei gültigem VS-Kennzeichen nicht vor - das ist nur ein weit verbreiteter Irrglaube.
  • Aabäär: wenn du mit dem zu schnellen Fahrzeug ohne die betreffende Fahrerlaubnis einen Unfall verschuldest, dann kann und wird deine Versicherung Regress von DIR fordern (nicht von deinen Eltern!), bis zu 5.000 € sind in diesem Fall möglich. Ganz ohne Versicherung zu fahren wäre übrigens auch eine Straftat (welche auch noch zusätzliche 2 Punkte bringt) und dich im Falle eines Unfalls bis an dein Lebensende finanziell ruinieren kann!

Hallo KelefRa,

mit der Prüfbescheinigung für Mofas darfst Du nur Fahrzeuge führen die max. 25 km/h schnell laufen.

Streng genommen darf Deine Mofa nicht einmal 26 km/h laufen, weil es sich dann nicht mehr um ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug handelt, sondern um ein Fahrzeug, das nur mit mindestens der Fahrerlaubnis AM gefahren werden darf.

In der Regel werden aber von den meisten Polizisten Geschwindigkeiten bis ca. 30 ~ 40 km/h toleriert. Aber es gibt keine Toleranz die hier grundsätzlich anzuwenden ist.

Wer nur im Besitz der Prüfbescheinigung ist und mit einem Fahrzeug erwischt wird, für das eine Fahrerlaubnis erforderlich ist, muss mit einem Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage rechnen:

*************************************************************************************

Auszug aus: http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

§ 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Fahren ohne Fahrerlaubnis (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist. 

*************************************************************************************

Rein theoretisch ist es möglich, dass Dir gem. § 69a StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__69a.html ) eine Sperre von 6 Monaten bis zu 5 Jahren auferlegt wird, in der Dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Ich habe theoretisch geschrieben, da die Voraussetzung für die Sperre ist, dass sich aus der Tat ergibt, dass Du zum führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet bist. Das ist aber in der Regel nicht der Fall, wenn ohne Fahrerlaubnis angetroffen wurde. Deshalb ist in der Regel davon auszugehen, dass es eben zu keiner Sperre kommt.

Bist Du noch Jugendlicher kann noch nicht einmal die im § 21 StVG angeführte Geld.- oder Freiheitsstrafe verhängt werden, sondern es wird nur eine Erziehungsmaßregel verhängt.

Viele User behaupten immer, dass durch das frisieren der Versicherungsschutz erlischt und man deshalb noch eine Straftat wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstößt. Dem ist nicht so, das Fahrzeug ist nach wie vor versichert. Lediglich wenn es zu einem Unfall kommt, kann es passieren, dass die Versicherung den Unfallschaden erst einmal reguliert, dann aber den Fahrer/Versicherungsnehmer in Regress nimmt. Die Höhe der maximalen Regressforderung beträgt übrigens 5000,00 Euro.

Wenn die Veränderung am Fahrzeug dazu führt, dass

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas‐ oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

erlischt zudem für das Fahrzeug die Betriebserlaubnis. Eine neue Betriebserlaubnis kann Dir der TÜV erst durch eine kostenintensive Einzelabnahme des Fahrzeuges erteilt werden.

Schöne Grüße
TheGrow

Eng gesehen:

Fahren ohne Führerschein (für schneller als 25 Km/h brauchst mindesten den M)

Ist die Mofa verbotenerweise getunt, ist die ABE erloschen und damit auch die Versicherung. Also kommt Fahren eines nicht versicherten Kraftfahrzeugs dazu...

Kann nicht nur teuer werden, sondern eine mehrjährige Sperre für den Erwerb des PKW-Führerscheins nach sich ziehen sowie die Anordnung, davor eine MPU machen zu MÜSSEN.

Kann also in der Folge ein sehr teurer Spass werden.

Wofür? Dass man mit ner Mofa etwas schneller als die erlaubten 25 Km/h gedüst ist?

Ein Jahr Geduld, den M machen, und schon darf man bis 50 dahin brettern... und wenn man den A1 macht, sogar noch schneller... und das dann ganz legal.

migebuff  15.03.2016, 20:12

Ist die Mofa verbotenerweise getunt, ist die ABE erloschen und damit auch die Versicherung. Also kommt Fahren eines nicht versicherten Kraftfahrzeugs dazu...

Kannst du ein Zitat der Rechtsgrundlage dazu liefern? Warum dann diese Antwort?

Gluglu  15.03.2016, 20:42
@migebuff

Wenn das Mofa technisch verändert ist, so daß es seine Höchstgeschwindigkeit merklich überschreitet, erlischt die ABE und man verliert den Versicherungsschutz. Zudem fährt man dann ohne Fahrerlaubnis und wird zusätzlich dafür belangt.

Hier noch Haarspalterei zu betreiben und nach Rechtsgrundlagen fragen... ganz ehrlich: Wenn Du hierfür auch was Schriftliches brauchst solltest Du sicherheitshalber die ZDV der Bundeswehr genauestens studieren; dann kann Dir nichts mehr passieren weil Du weist: Mit dem Einsetzen der Dämmerung ist mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen bzw. ab einer Wassertiefe von 1,5m ist selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen! Nicht vergessen: Beim Erreichen des Gipfels sind selbstständig die Klettertätigkeiten einzustellen.

Wenn man kein Problem hat, macht man sich eines...

Mfg

Crack  15.03.2016, 20:57
@Gluglu


Wenn das Mofa technisch verändert ist, so daß es seine
Höchstgeschwindigkeit merklich überschreitet, erlischt die ABE und man verliert den Versicherungsschutz.

Nein, der Versicherungsschutz besteht weiterhin.
Es können Regressansprüche gestellt werden- das ist aber etwas Anderes als ein fehlender Versicherungsschutz.
Das Ganze hat nichts mit Haarspalterei zu tun...

migebuff  15.03.2016, 22:26
@Gluglu

Natürlich brauche ich dazu etwas schriftliches. Immerhin behauptest du hier, das Pflichtversicherungsgesetz wäre falsch und hätte seine Gültigkeit verloren. Wer solche irrwitzigen Aussagen trifft, sollte sie auch begründen können. Davon sehe ich allerdings weder in deinem Beitrag noch in dem von Dea2010 auch nur das kleinste Anzeichen.

Nenne uns doch einfach die Rechtsgrundlage, die dafür sorgt, dass der bestehende Versicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wie es §6 PflVG voraussetzt. So schwer kann das doch nun wirklich nicht sein, oder?

Dea2010  16.03.2016, 08:33
@migebuff

Rechtsgrunmdlage? Ganz simpel!

Versichert ist laut Unterlagen eine Mofa (fährt bis 25 Km/h). Vorgefunden durch technische (unerlaubte) Veränderungen ist ein Moped. Das ist nicht Bestandteil des Versicherungsvertrages, also ist die Kiste nicht versichert.

Quelle. Mein Versicherungsvertreter, bei dem ich mein Versicherungskennzeichen hole für mein Moped. Der hatte schon einige solche Fälle, wo seine Gesellschaft dann den Versicherungsschutz nicht gewährleistet. Wir sehen uns regelmäßig am Stammtisch.

Eichbaum1963  16.03.2016, 16:54
@Dea2010

Es geht nur darum, dass es, bei gültigem VS-Kennzeichen, kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz besteht, der Fahrer also keine weitere Straftat begeht.

Auch MUSS die Versicherung einen Fremdschaden zahlen - holt sich aber eben die 5.000 bis max 7.500 € wieder vom Fahrer zurück - mehr geht nicht ►Regressbegrenzung.

Eine Kaskoversicherung wäre in dem Fall aber vollkommen leistungsfrei.

migebuff  16.03.2016, 19:52
@Dea2010

Rechtsgrundlage: Stammtischgerede. Bin dann mal raus hier. Eichbaum1963 hat alles nötige ja bereits geschrieben.

peterobm  15.03.2016, 19:55

den "M" wird er niemals machen können, den gibt es nämlich nicht. 

Das wäre nämlich der AM; oder A1 beides ab 16 zu fahren. In 3 bundesländer gibt´s den AM schon ab 15. 

Crack  15.03.2016, 20:53

sondern eine mehrjährige Sperre für den Erwerb des PKW-Führerscheins nach sich ziehen sowie die Anordnung, davor eine MPU machen zu MÜSSEN.

Nein.
Eine Sperrfrist ist möglich - die bewegt sich aber sicher nicht im Bereich von Jahren.
Auch die MPU sehe ich hier nicht.

Rizi93  15.03.2016, 21:11
@Crack

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man lieber nichts schreiben.

Eichbaum1963  15.03.2016, 21:27
@Rizi93

Dann merk es dir gut, @Rizi93, denn es sind deine Ausführungen, die ihr nicht korrekt sind!

Crack  15.03.2016, 21:41
@Rizi93

@Rizi93

Nenne doch bitte das was angeblich falsch sein soll.

Eichbaum1963  15.03.2016, 21:53
@Crack

Nun, dein Kommentar bezüglich der Mofa-Prüfbescheinigung ist ja irgendwie verschwunden. ;)

Es gibt nämlich keinen Mofa-Führerschein sondern nur eine Mofa-Prüfbescheinigung und die gilt rechtlich nicht als Fahrerlaubnis.

Und wie auch in meinem anderen Kommentar genannt:
Es besteht bei einem gültigen VS-Kennzeichen kein Verstoß gegen das Pfichtversicherungsgesetz. D. h. es erlischt nicht direkt der Versicherungsschutz.

Da irrt auch @Gluglu

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/frisierte-mofas-und-getunte-scooter-eine-typische-jugendsuende-und-manchmal-der-weg-in-die-schuldenfalle-ein-wirkliches-sommerthema

Punkt 6

Dea2010  16.03.2016, 08:36
@Crack

Also in der Nachbarschaft wurde ein 15-jähriger Bengel 3x erwischt mit frisierter Kiste.

Der darf laut Gericht jetzt frühestens mit 25 eine Fahrerlaubnis erwerben...betrifft ALLE Scheine, auch den A1. Und er MUSS vorher in einer MPU seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nachweisen.

Der ist im Moment 17...bis 25 sind es noch JAHRE. Und so eine MPU kostet gut 4-stellig... denn ohne Vorbereitungskurs ist die kaum machbar.

Eichbaum1963  16.03.2016, 16:46
@Dea2010

10 Jahre FE-Sperre allein gibts gar nicht (§ 69a StGB), wer weiß, was da noch alles vorgefallen ist - und da es ja der Nachbarsjunge ist, erfährst du eh nur die Hälfte. ;)

Papassohnnemann  15.03.2016, 21:47

Hört doch auf. Wenn man vor dem Richter steht und dich als wiederholungstäter in den Wochenend Arrest schickt kann man auch nur sagen "hätte ich nie gedacht" Und das ist wirklich einen Kollegen passiert.