Zulassen von Fahren ohne Fahrerlaubnis (Mofa)
Hallo. Gestern habe ich eine Freundin von mir, die keine Prüfbescheinigung besitzt, auf einem Schulhof mit meinem Mofa fahren lassen. Sie hatte keinen Helm auf. Leider hat eine Anwohnerin dies beobachtet und die Polizei informiert. Ich bin 16 Jahre alt und konnte meine Prüfbescheinigung und die Papiere vorzeigen. Das Mofa ist nicht "frisiert" und fährt 25 km/h. Jetzt zu meiner Frage: Welche Strafe erwartet mich als Halter? Die Beamten konnten mir keine genaue Auskunft geben. Danke im Voraus für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen, Marcel
7 Antworten
Welche Strafe erwartet mich als Halter?
Nichts.
Ein Mofa ist ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug - man braucht also überhaupt keine Fahrerlaubnis sondern nur diese Prüfbescheinigung. Insofern kann also, sofern es sich auch tatsächlich um ein Mofa handelt, kein Fahren ohne Fahrerlaubnis oder das Zulassen davon als Halter nach §21 StVG vorliegen.
Deine Freundin zahlt 20€ bzw. wurde mündlich verwarnt, das ist Alles.
Nein, ich wüsste nicht auf welcher gesetzlichen Grundlage das geschehen sollte.
Die Papiere etc. wurden alle geändert. Also ist es auch rechtlich gesehen ein Mofa. Dagegen haben die Polizisten auch nichts gesagt.
Es handelt sich nicht um ein Mofa, sondern um einen Roller, der allerdings auf 25 km/h gedrosselt ist, was ich auch beweisen konnte. Ändert das etwas an der Situation?
Wenn der Roller auf 25km/h gedrosselt ist und auch einsitzig ist, also keine Fußrasten hat und eine Satteltasche oder kurze Sitzbank dann bleibt es bei meiner Einschätzung.
Es handelt sich nicht um ein Mofa, sondern um einen Roller, der allerdings auf 25 km/h gedrosselt ist, was ich auch beweisen konnte. Ändert das etwas an der Situation?
Wenn der Roller a) nur gedrosselt war und keine Änderungsabnahme eines TÜV / DEKRA dazu existiert oder b) gedrosselt war und eine Änderungsabnahme eines TÜV / DEKRA dazu existiert aber die Papiere (ABE / COC) NICHT durch die Zulassungsstelle berichtigt wurden, dann ist das trotz Drosselung und ggf auch trotz der Bestätigung des Sachversteändigen zwar technisch ein Mofa aber rechntlich nicht.
Rechtlich ist es erst dann ein Mofa, wenn die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis als Mofa auch erteilt hat, bis dahin ist es rechtlich immer noch ein Roller.
TÜV / DEKRA können immer nur begutachten und die technische Korrektheit attestieren, eine Betriebserlaubnis ändern oder erteilen kann immer nur eine Behörde.
Wenn die BE also nicht auf MOfa umgesiegelt wurde, ist es trotz der Drosselung immer noch ein Roller, dann wäre es auch ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Hallo
deine Frage wurde ja schon von Crack beantwortet, ich antworte nur noch auf folgendes:
Es handelt sich nicht um ein Mofa, sondern um einen Roller, der allerdings auf 25 km/h gedrosselt ist, was ich auch beweisen konnte. Ändert das etwas an der Situation?
es ist egal ob Roller oder Mofa, wenn der Roller auf 25km/h gedrosselt ist wird er ja auch die Papiere eines Mofas haben
Ich bin ziemlich verwirrt. Einerseits hat mir der Polizist gesagt, dass das richtig teuer für mich wird, andererseits sagt mir hier jeder, dass mich keine Strafe erwartet. Wollte mir der Polizist nur Angst machen, damit sowas nicht wieder vorkommt? Hat schonmal jemand Erfahrung mit dieser Ordnungswidrigkeit gemacht?
Normalerweise erhälst Du keine Strafe. Es sind keine Mängel an Deinem Fahrzeug festgestellt worden. Wenn andere Personen Dein Fahrzeug benutzen, müssen sie auch die Risiken und Konsequenzen tragen. Du hast nur die Pflicht sie auf diese hinzuweisen.
Die Beamten haben mir gesagt, dass ich als Halter ebenfalls die Verantwortung hatte
Du bekommst wie schon gesagt höchstwarscheinlich keine Strafe. Deine freundin hat aber eine Straftat begangen, als sie das Mofa bewegt hat. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein kavaliersdelikt. Auf sie kommt 1 Punk in flennsburg und ne Geldstrafe zu. Desweiteren sieht es für ihren führerschein mit 17 schlecht aus.
Dein erster Satz ist richtig, alles Weitere ist Unsinn weil man für ein Mofa keine Fahrerlaubnis braucht.
diese drei Aussagen sind Unsinn
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein kavaliersdelikt. Auf sie kommt 1 Punk in flennsburg und ne Geldstrafe zu. Desweiteren sieht es für ihren führerschein mit 17 schlecht aus.
fahren ohne Fahrerlaubnis liegt nicht vor da die Prüfbescheinigung keine Fahrerlaubnis ist
Geldstrafe für einen Jugendlichen?
wenn dann Sozialstunden
und eine isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis gibt es auch so schnell nicht
Sind sie sicher? Mir wurde von den Polizisten gesagt, dass ich im schlimmsten Fall ein Bußgeld von mehreren Hundert Euro und einen Punkt in Flensburg bekommen könnte.