Mögliche Falschaussage bundeswehr?
Bezüglich eines Hinweises sprach ich vor paar Wochen bei meinem Kompanie Chef vor. Es ging darum das ich vermutet habe das mein teileinheitsführer Einblick in meine Akte hatte. Dieser sprach mich an wegen eines diszis was ich aus einer alten Einheit hatte. Einblick haben meines Erachtens ja nur bestimmte Personen. Der teileinheitsführer sagte er habe es aber auf einer Gehaltsabrechnung gesehen die ich leider unachtsam mal liegen ließ. Ich meine mich aber zu erinnern das er sagte er hatte es in der Akte gesehen. Nun muss ich zur Vernehmung bald.ein bekannter meinte die wollen mich dran kriegen wegen einer falsch ausage. Hat so etwas Erfolg und kann ich so aus der Bundeswehr entlassen werden? Danke an alle
4 Antworten
Das ist keine Falschaussage was du da vermutest.
Eine Falschaussage muss ja den Hintergrund haben, dass du eine Lüge erzählt hättest, du hast ja "nur" die Behauptung ausgegeben, dass dein TE Einblick in deine Akte hatte.
Achja, das kann nicht von Erfolg gekrönt sein. Das maximale was passieren könnte ist eine Versetzung, weil das Vertrauensverhältnis zwischen dir und deinem TE nicht mehr gegeben ist.
Ehrlich gesagt, hätte ich in diesen auch kein Vertrauen, wenn er sogar seine Aussage ändert.
Handle einfach nach bestem Wissen und Gewissen, mehr als Ehrlich kannst du ja nicht sein.
Ein Verdacht ist ein Ermittlungsgrund.
Klar kann sich im nachhinein heraustellen, dass der Verdacht nicht der im Raum stand anders aussah. In deinem Fall kann zB auch diese offene Gehaltsabrechung der Grund sein warum dein TE Führer von dem Diszi weiß. Erstmal wird ermittelt, aber eigentlich kann dir keiner aus einem Verdacht einen Strick drehen. Sollte dies geschehen, mit der VP sprechen und eventuell einen Rechtsberater fragen oder einen Vorgesetzten deins Vertrauens.
In deiner letzten anfrage dazu hast Du auch geschrieben, dass er in deine Personalakten Einsicht genommen hat.
Aber zur "Falschaussage": Eine Falschaussage in einem Diszipinarverfahren setzt "Vorsatz" voraus. Man könnte Dir also erst Probleme machen, wenn Du vorsätzlich (also mit Wissen und Wollen) etwas unwahres gesagt hättest.
In obiger Sache könnte es so laufen, dass Aussage gegen Aussage steht.
Du hast ja nur das gesagt, an was Du dich erinnern kannst. In soweit hast Du die Wahrheit gesagt, auch wenn der Inhalt objektiv falsch sein könnte. Ich will damit sagen, dass eine Ermittlung gegen Dich nicht wahrscheinlich ist. Du hast nur das gesagt, woran Du Dich erinnerst und was Du wahr genommen hast.
Jeder nimmt mal etwas anders wahr, weswegen es im Leben oft Missverständnisse gibt. Das reicht aber nicht für eine Ermittlung wegen Falschaussage. Unterschiedliche Wahrnehmungen sind eben Alltag.
(Übrigens Beamte und SAZ werden nach dem Gesetz nur entlassen bei schwereren Straftaten, z.B. Verurteilung 1 Jahr auf bewährung.) Das ist hier überhaupt nicht zu erwarten.
Die wollen einfach klären, ob der Kamerad unbefugt Einsicht in die Akten hatte. Das geht hier nicht gegen Dich.
Da fällt mir noch ein:
"Der Teileinheitsführer sagte, er habe es auf einer Gehaltsabrechnung gesehen, .."
Woher nimmt er sich eigentlich das Recht die Gehaltsabrechnung anderer Kameraden, bzw. Untergebener durchzuschauen? Als Vorgesetzter hat er dazu kein Recht!
Auch dieses Verhalten war offensichtlich rechtswidrig und unkameradschaftlich. Es hätte gereicht, wenn er schaut, wem die Abrechnung gehört. Sich genüsslich mit den Einzelheiten der Abrechnung zu beschäftigen, geht eindeutig zu weit.
An Deiner Stelle würde ich klarstellen, dass Du für die diese Schnüffelaktion eine Entschuldigung erwartest.
Bleib bei der Wahrheit. Dann kann Dir keiner was. So einfach ist das.