Unschuldig vor Gericht, was tun?

6 Antworten

Dagegen Widerspruch einlegen dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung in der Du alle Beweis vorlegen kannst.

Einen Anwalt konsultieren - denn damit hast Du mehr als genug Beweise.

Widerspruch einlegen, Anwalt konsultieren und dem Anwalt die Zeugen nennen, Beweise zeigen, damit der Anwalt dies dann bei Gericht zum Widerspruch als Begründung einlegen kann und dadurch den Strafbefehl aufheben lassen kann.

Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst gehst du mit beim Amtsgericht Prozesskostenbeihilfe beantragen und dafür bezahlst du glaube ich 35 euro wenn du nicht so viel Verdienst oder sogar von staatlichen Geldern lebst.

Sofort einspruch einlegen. Die Benannten Personen als zeugen benennen, den Kontoauszug als Beweismittel. Ggf. Rechtsanwalt konsultieren.

ice1711 
Beitragsersteller
 29.06.2018, 22:05

Das mit dem Rechtsanwalt war auch meine erste überlegung, aber ich sehe es auch nicht wirklich ein die Anwaltskosten zu tragen für etwas mit dem ich nichts zu tun habe.

ich500  29.06.2018, 22:07
@ice1711

Solltest du vor Gericht obsiegen, übernimmt die Staatskasse deine Kosten

ZuumZuum  30.06.2018, 08:43
@ice1711

Niemals nicht, auch wenn man unschuldig ist, ein anhängiges Strafverfahren OHNE Rechtsanwalt angehen. Auf der Seite des Staates sitzt der Staatsanwalt. Dem hast DU nichts entgegenzusetzen. Du wirst nicht einmal die Beweise richtig anbringen können, so das sie von der Gegenseite nicht ausgehebelt werden können.

Das müßte zu wiederlegen sein. z.b. Taxi Die Wirtsleute und Dein Kumpel.