Wieso werde ich nochmal als Zeuge geladen kann ich da sagen das ich es nicht mehr weiß wie es war und was kann passieren Geldbuße oder Bewährung?

8 Antworten

Ich vermute einmal musstest du zur Polizei um deine Zeugenaussage zu machen und jetzt musst du zur Gerichtsverhandlung.

Bei der Polizei muss man gar nichts sagen und die Aussage dort "dient" nur dem Sammeln von Beweisen zur Überführung des Täters. Bei Gericht geht es dann darum, ob die Beweise ausreichen um den Täter eindeutig zu überführen und um dann ein Strafmaß zu finden.

Bei der Polizei kannst du schweigen und es passiert dir gar nicht. Du kannst auch sagen du erinnerst dich an nichts. Bei Gericht bist du verpflichtet die Wahrheit zu sagen und wenn du das nicht tust kannst du eine Strafe bekommen. Hast du bei der Polizei gesagt, dass du dieses und jenes gesehen hast und das ist alles deckungsgleich mit den Aussagen anderer und du jetzt bei Gericht plötzlich mit "Ich weiß gar nichts mehr" um die Ecke kommst, dann kann es sein, dass du da Ärger bekommst.

PINKI20 
Beitragsersteller
 27.06.2015, 18:36

Ja aber er muss das 2 mal vor Gericht als Zeuge aber jetzt ein anderes Gericht 

Wenn das vor Gericht ist, ist das eine Neuverhandlung, vermutlich nach Berufung oder sowas, vor eine höheren Gericht

Als Zeuge muss man die Wahrheit sagen. Du kannst sagen, du hättest das vergessen, wenn da aber im Gegensatz zu früheren Aussagen steht, wird übel. Wenn da Gericht denkt, du lügst ider verschweigst Dinge, kannst du vereidigt werden.

Das wäre ohne Vereidigung dann eine uneidliche Falschaussage, mit Vereidigung ein Meineid

§ 153
Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

und dann

§ 154
Meineid

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

PINKI20 
Beitragsersteller
 27.06.2015, 19:36

Ja es ist eine Berufung und kann ich da sagen das ich das erste mal gesagt habe das er eingestiegen ist ... Und jetzt bei der neue Behandlung aber sage das ich mir nicht sicher war ob er eswar? 

Kann ich eine Geldstrafe nur bekommen oder Bewährung oder bekommt Mann gleich eine Freiheitsstrafe und muss ins Gefängnis nach gericht

KantosDjor  27.06.2015, 19:41
@PINKI20

Steht da iin den zitierten Gesetzen was von Geldstrafe? Nein, oder? Du bekommst auf jeden Fall eine Gefängnisstrafe, vermutlich zur Bewährung. Kommt aber drauf an welche Auswirkung die Falsch aussage hat. Haftstrfen sind eher unüblich, aber du bist so oder so vorbestraft.

Möglich das du mit einer solchen Ausge durchkommst, aber die Richter sind ja auch nicht blöd.

PINKI20 
Beitragsersteller
 27.06.2015, 19:50
@KantosDjor

Ich habe keine Vorstrafen... Und Gefängnisstrafe auf Bewährung das heist? 

PINKI20 
Beitragsersteller
 27.06.2015, 19:52
@PINKI20

Gleich in Gefängnis nach der Verhandlung? Und auf Bewährung heißt doch das ich nicht ins Gefängnis muss sondern auf Bewährung davon komm oder?

KantosDjor  27.06.2015, 19:56
@PINKI20

Sofrot kommt man nicht ins Gefängnis. Ds erfordert zuerst noch ne eigen Verhandlung. Und Bewährung heißt, das du die nicht absitzen musst, sondern sie halt ausgesetzt wird. Mit der Aauflage, das du NICHTS mehr rechtswidriges machen darfst. Überspitz gesavght: Wenn du mit einer Bewährugnstrafe über ne Rote Ampel fährst, wird die Strafe wirksam und du wanderst ein.

Das Gericht kann Zeugen selbstverständlich mehrmals laden. Du mußt die Wahrheit sagen. Falschaussagen ob eidlich (Meineid) oder uneidlich, sind strafbar. Wenn du wegen Falschaussage oder Meineides verurteilt werden würdest, käme das in dein Führungszeugnis. Du kannst erhebliche Probleme als Vorbestrafter bekommen. Ob du eine Bewährungsstrafe oder eine Geldstrafe erhältst, kann hier nicht beantwortet werden. Das hängt davon ab, ob du dem Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht unterliegst, ob du (einschlägige?) Vorstrafen hast, es hängt von den Tatumständen und dem Richter usw. ab.

Auf jeden Fall ist für dich das Beste, die Wahrheit zu sagen. Einfach nichts mehr wissen zu wollen, ist meistens unglaubwrüdig. Richter und Staatsanwalt sind nicht dumm. Lügen gehören zu ihrem täglichen Geschäft. Sie bemerken deine fadenscheinige Ausrede und werden dich in die Mangel nehmen. Den beiden bist du nicht gewachsen.

Wenn du es nicht mehr weißt kannst du sagen "ich weiß nicht mehr genau was passiert ist und möchte keine eventuelle Falschaussage machen"

Zum 2 mal als Zeuge zum Gericht? Was Passiert? Und was kann mir passieren?