Möbel im Keller gelagert: Schimmel
Moin,
noch eine Frage zum Thema Mietrecht:
Wir haben einen Keller (wuhu!). Der ist leider - wie wir inzwischen gemerkt haben - sehr nass. Wir dachten beim Einzug das genaue Gegenteil. Nun habe ich mal auf Anraten unserer Nachbarin meine Schränke gecheckt und durfte feststellen, dass selbige von oben bis unten und von vorn bis hinten, innen wie außen, voll mit Schimmel sind. Und wir reden hier nicht von kleinen kleinen schwarzen Flecken wie an der Tapete - die wir auch zu verzeichnen haben. Wir reden hier von kleinen süßen pummeligen, grünen Flöckchen.
Bin ich da als Mieter selbst für Verantwortlich? Ich mein, ich darf ja in meinen Erwartungen festhalten, dass so ein Kellerraum als Stauraum für alles angstfrei genutzt werden sollte/könnte. Oder etwa nicht?
Vielen Dank
4 Antworten
Ein Keller ist grundsätzlich kein Abstellraum für Möbel. Er ist eigentlich gedacht zum Lagern von Brennmaterial wie Kohlen. Wenn das nicht mehr nötig ist, was im modernen Häusern der Fall ist, kann er auch anderweitig genutzt werden. Aber eben nicht als gleichwertiger Raum wie beispielsweise die Wohnung.
Nichtsdestotrotz muss auch der Keller, so er Mietvertrag drin steht, frei von Mängeln sein. Und Schimmel sind garantiert Mängel. Sie müssten im Falle des Falles aber beweisen, dass der schimmeln nicht deshalb entstanden ist, weil sie die Möbel darin gelagert haben. Denn durch das Lagern der Möbel im Keller wird die Belüftung behindert. Wenn sie da ein großes Tamtam machen, wird der Vermieter behaupten, ihre Möbellagerung wurde den Schimmel erst hervorrufen. Sie müssten das Gegenteil dann durch ein Gutachten beweisen. Viel Spaß.
Wo steht das, dass ein Keller nicht als Abstellraum genutzt werden darf? Ist doch meine Mietsache und da darf ich lagern, was ich will, oder?
Und die Möbel standen hüfthoch(!) - also die Oberkante. Das Fenster ist nen halben Meter weiter oben. Nix von wegen geht nicht.
Gehört der Keller zur Mietsache? Also, steht der Kellerraum im Mietvertrag drin? Falls ja, muss auch dieser frei von Mängeln sein, also auch frei von Schimmel.
kann man den Keller lüften, und wann wurde der wie oft gelüftet (im Sommer, im Winter)?
naja, wenn das Kellerfenster im gemieteten Keller liegt, dann muss sich der Mieter um das Lüften kümmern.
Feuchter Keller kann zwei Ursachen haben: entweder liegt ein Baumangel vor, oder der wurde falsch gelüftet (z.B. gar nicht gelüftet, oder im Sommer gelüftet).
Folgeschäden, wie verschimmelte Möbel wird man kaum dem Vermieter anlasten können. Beim Lagern von empfindlichen Dingen muss man eben ein Thermometer und Hygrometer aufstellen. Der nächste würde sich über den viel zu trockenen Keller beschweren, und möchte vertrocknete Kartoffeln und verschrumpelte Äpfel ersetzt haben... ;-)
Hier liegt es wahrscheinlich am Haus selbst. Die meisten Nachbarn haben auch Schimmel. Und der Vermieter sagte auch was von: "Ich hätte es nicht gekauft." (im Bezug auf den neuen Eigentümer)
Bin ich da als Mieter selbst für Verantwortlich?
ja
Gute Frage. Keine Ahnung. In wessen Verantwortung liegt das?
Sag bitte nicht "beim Vermieter". Der schafft es nicht mal, leerstehende Wohnungen im Winter zu beheizen. Und mir frieren dann die Füße.