Neubaufeuchtigkeit im Mietkeller

4 Antworten

Weise den Vermieter schriftlich auf die Feuchtigkeit / Schimmel hin und setze ihm eine Frist zur Beseitigung ( 10-14 Tage ) . Beseitigt er den Schimmel bzw. die Ursache nicht, würde ich einen Anwalt einschalten,der sich im Mietrecht auskennt.Der wird Dir dann sagen,ob und um wieviel du die Miete kürzen kannst und wie weiter verfahren werden sollte.Da Dein Vermieter sich in Verzug befindet,muss er die Kosten des Anwaltes übernehmen.

pawipe 
Beitragsersteller
 24.03.2015, 16:30

Mein Vermieter weis davon. Hab mich deswegen auch zerstritten mit Ihm weil ich schon einiges hab wegschmeißen müssen da es verschimmelt gewesen ist.

Hab ich überhaupt eine Chance wenn ich zum Anwalt gehe das ich die Miete mindern darf. oder muß ich eine Neubau Restfeuchtigkeit im Keller dulden.

Zu der Wohnung gehört auch ein Keller ohne Fenster.

Wie ist denn der Keller im Mietvertrag bezeichnet? Ist er Teil der Mietsache oder wird dieser zur kostenlosen Nutzung überlassen.

Bei letzterem ist keine Mietminderung möglich.

Zu der Wohnung gehört auch ein Keller ohne Fenster.

Das ist Unsinn. Der Vermieter muss die Wohnung einschließlich Nebenräumen in einem vertragsgemäßen Zustand übergeben und in diesem Zustand halten.

pawipe 
Beitragsersteller
 24.03.2015, 16:39

Der Keller ist Bestandteil des Mietvertrages

ChristianLE  24.03.2015, 16:43
@pawipe

Dann wäre eine Mietminderung möglich. Hiervon muss der Vermieter aber schriftlich und nachweislich in Kenntnis gesetzt werden.

pawipe 
Beitragsersteller
 24.03.2015, 16:48
@ChristianLE

In welcher höhe ist ihr möglich ? 10 % oder mehr.

ChristianLE  24.03.2015, 17:12
@pawipe

Keine Aussage von mir, da das eine Rechtsberatung wäre. Hier helfen aber entsprechende Mietminderungstabellen, die Du im Internet zu Hauf findest.

Der Fehler ,mann kann nicht Lüften.

nach 18 Monaten darf sich keine nennenswerte "Restfeuchte" mehr im Keller befinden. Da der Raum keine Entlüftungsmöglichkeit zu besitzen scheint handelt es sich vermutlich um restfeuchtigkeit die aber nicht abgeführt werden kann. Da könnte eine Entfeuchtermaschine helfen die gestaute Feuchtigkeit abzubauen und Trockenheit herzustellen.

Das ist aber Sache des Vermieters.

Streit bringt wenig, aber wenn der Vermieter nicht reagiert, dann kann man sich dem nicht entziehen, auch nicht einem Rechtsstreit.

Die andere Möglichkeit wäre ein Mangel an der Bausubstanz, dann liegt nicht der Fall einer Restfeuchte vor sondern ein undichter Keller in dem Grundwasser eindringt. Dann wird es schwierig, aber auch das ist Sache des Vermieters.

In jedem Fall liegt ein Mangel an der Mietsache vor und den solltest Du schriftlich anzeigen und mit Fristsetzung (14 Tage)  androhen die Miete zu mindern. Den bereits entstanden Schaden solltest Du bereits in diesem Schreiben beziffern (€) und Schadensausgleich in Höhe von ... bitten.