Mobile Parkverbotsschilder auch gültig wenn nicht zeitlich begrenzt?
Liebe Leute. In unserer Straße ist eine große Baustelle. Hier wurden in verschiedenen Parkbereichen mobile Parkverbotsschilder mit Zeitraum (ein Jahr) aufgestellt. Jetzt ist ein Bereich durch 2 mobile Parkverbotsschilder abgesperrt, welche keinen Zeitraum angeben. Der ehemalige Zeitraum wurde entfernt, die Schilder einfach stehen gelassen. Ich habe gehört, dadurch sind die Schilder ungültig und man kann sie straffrei ignorieren. Ist dem wirklich so? Ich finde dazu leider keine eindeutige Gesetzeslage, brauche aber dringend diesen Parkplatz :) Danke im voraus!
4 Antworten
Ich vermute, dass die Baustelle nun - überraschend, wie bei fast jeder Baustelle ;-) - länger dauert als ursprünglich geplant.
Man braucht das Halteverbot also länger als ursprünglich angegeben. Wenn man nur die Zusatzschilder dran gelassen hätte, wäre das Verbot nach Ablauf des angegebenen Zeitraums nicht mehr gültig gewesen. So aber gilt es weiter, bis die Schilder entfernt werden.
Schön wäre natürlich gewesen, die Zusatzschilder durch andere mit der neuen Frist zu ersetzen, aber das kostet zum einen Aufwand und Geld (die neuen Schilder müssen ja gemacht werden), zum anderen weiß man vielleicht gar nicht, wie viel länger es dauert.
Dass solche Schilder "zeitlich befristet" aufgestellt werden dürfen, bedeutet m. E. nicht, das die Frist auch angegeben werden muss, sondern nur, dass sie irgendwann wieder entfernt werden.
der zusatz war primär für die anwohner , damit die sich langfristig darauf einstellen können.
Die Behörde kann sogenannte zeitlich begrenzte Bedarfshalteverbote anordnen, die danach auch wieder entfernt werden. So weit so gut.
Soll ein unbefristetes Parkverbot gelten, dann werden Schilder OHNE zeitliche Befristung aufgestllt. Und die gleten nun mal unabhängig davon, ob da davor begrenzte Parkverbote existierten oder nicht.
Mein Tipp jedoch - Behörde fragen, was da Sachen ist. Die müssen das wissen.
Warum sollte ein Verkehrszeichen seine Gültigkeit verlieren wenn es keinen Zusatz mehr gibt?
Du darfst mit 100%iger Sicherheit davon ausgehen das die Schilder gelten und das ein Verstoß auch geahndet werden kann.
Du kannst beim Straßenverkehrsamt nachfragen warum und wann das geändert wurde, dort müssen alle aufgestellten Verkehrszeichen dokumentiert sein.
Grundsätzlich aber gilt: Aufgestellte Verkehrszeichen sind gültig, egal ob man den Sinn dahinter kennt oder nicht.
"Zeitlich befristet" heißt m. E. nicht, dass diese Frist auch am Schild vermerkt sein muss, sondern "nur", dass das Halteverbot eben nach einiger Zeit wieder aufgehoben wird.
Der Bereich war vormals nur mit einem Vermerk für wenige Tagen abgesperrt.
Ich habe dazu das hier auf Wikipedia gefunden:
Temporäre Haltverbote
Hierfür genehmigt die Straßenverkehrsbehörde
auf Antrag kostenpflichtig und nach Interessenabwägung sowie rechtlicher Prüfung ein zeitlich befristetes Haltverbot (der Bereich wird als Bedarfshaltverbotszone bezeichnet).
Dieses "zeitlich befristet" fehlt jetzt aber.