Mobile Massagen finanzamt?

1 Antwort

Hallo,

Du hast ja Wellness und Massage-Behandlungen angegeben, ob Du nun auch Mobil Massagen machst spielt hier keine Rolle.

Im Gegeteil, du kannst auch die Fahrten zur mobilen Massage steuerlich geltend machen.

Bei der Steuererklärung musst du dann die Firmenadresse angeben.

Hierzu würde ich mich aber von einem Steuerberater beraten und ggf betreuen lassen.

Viel Erfolg