Mitspracherecht der Dienstplangestlatung für Teilzeitkräfte?

2 Antworten

Normalerweise wird dann rechtzeitig einen Wunschplan ausgehängt, damit jeder angeben kann, wann er etwas anderes vor hat.

Aber auch ein Wunschplan ist rechtlich nicht bindend. Aber jeder guter Personaler ist versucht, auf Wünsche einzugehen.

OdinsLounge 
Beitragsersteller
 25.06.2018, 12:31

Erstmal vielen Dank für eure Antworte. Also der Rahmenplan ist nicht bindend. Dieser soll für uns nur für die Urlaubsplanung verwendet werden. Einen Wunschplan gibt es bei uns leider nicht, da der Wachleiter über den DP "die besseren Mitarbeiter" bevorzugt und die unangenehmen MA abstrafen möchte. Von Team kann da keine Rede sein. Ich werde mal schauen wie ich das Problem in Griff bekomme

Hi,

Wir haben einen Jahres Rahmenplan an den sich der Dienstplan Planer leider nicht hält.

Hier wäre es zu klären, wie "verbindlich" der Rahmendienstplan ist und vor allem, für welche Mitarbeiter dieser gilt.

Ein Blick in entsprechende Betriebsvereinbarungen und/oder eine Rücksprache mit dem Betriebsrat wäre hier aufschlussreich.

Meine Frage ist ob für Teilzeitmitarbeiter besondere Regeln,Gesetzte,Paragraphen bezüglich der Dienstplangestaltung gelten?

Nein, aus rechtlicher Sicht gibt es keine Unterschiede hinsichtlich der Dienstplangestaltung zu Vollzeitbeschäftigten. Werden Teilzeitbeschäftigte nicht explizit gesondert erwähnt (z.B. in einer Betriebsvereinbarung), so gelten die Regeln für Vollzeitbeschäftigte analog.

Kann ich von dem Dienstplan Planer fordern das er meine Dienste mit mir abspricht bevor er den Plan rausgibt bzw. ich ihm sage wann ich kann und wann ich nicht kann?

Fordern ist gewagt, solange nicht geklärt ist, ob das jetzige Vorgehen rechtmäßig ist. Eine vorherige Vereinbarung kann möglich sein, muss es aber nicht - hier stellt sich die Frage, inwiefern das Dienstplanmanagement auf einzelne Wünsche eingehen will oder überhaupt kann.

LG