Darf der Mieter seine Klingel am Hauseingang abmontieren?
Wir wohnen mit unseren Mietern (OG) in einem Haus. Beide Klingeln befinden sich am gemeinsamen Hauseingang. Die Mieter haben nun einfach bei ihrer Klingel den Aufsatz entfernt und nur das Gehäuse dran gelassen. Ist das erlaubt? (Reden hilft da nicht viel, da sie sich auch sonst an keine Regeln (den von ihnen allein genutzten Treppenaufgang reinigen) halten)
7 Antworten
Reden hilft da nicht viel. Wie johnnymcmuff gschrieben hat, so ist als erstes zu verfahren.
Als zweites, wenn das Verhältnis sowieso nicht stimmt, könnt ihr unter Hinweis auf §573a BGB grundlos mit drei Monate verlängerter Frist kündigen.
Je früher ihr solche Mieter raus habt, umso besser für Euch. Sucht Euch angenehmere Mitbewohner!
Ein Mieter darf natürlich nichts am Haus abmontieren, was dir gehört.
Abmahnung, mit 7 tägiger Fristsetzung, um die Klingel wieder in den Ursprungszustand zu versetzen. Ansonsten kannst du auf ihre Kosten einen Fachbetrieb damit beauftragen.
Per Einwurfeinschreiben unter genauer Fristsetzung den Mieter auffordern die ordnungsgemäßen Zustand der Klingel wieder herzustellen.
Nein, sie haben damit eine Sache beschädigt. Wenn sie kein klingeln wollen, können sie ihre Klingel in der gemieteten Wohnung abklemmen, aber sie dürfen nichts an eurem Haus verändern. Sie dürfen nun gerne die Wiederherstellung der Sache bezahlen.
14 Tage sind nicht zu wenig.
Danke - dann werde ich gleich morgen mal ein Schreiben aufsetzen
Wenn sie sonst keine Probleme machen, würde ich es im persönlichen Kontakt machen.
In seiner Wohnung darf er die Klingel abstellen, ausbauen nicht. Erst recht nicht an der Hauseingangstür. Diese ist Eigentum und Besitz des Vermieters.
Gibt es eine bestimmte Frist die wir dafür setzen sollten?