Darf der Mieter seine Klingel am Hauseingang abmontieren?

7 Antworten

Reden hilft da nicht viel. Wie johnnymcmuff gschrieben hat, so ist als erstes zu verfahren.

Als zweites, wenn das Verhältnis sowieso nicht stimmt, könnt ihr unter Hinweis auf §573a BGB grundlos mit drei Monate verlängerter Frist kündigen.

Je früher ihr solche Mieter raus habt, umso besser für Euch. Sucht Euch angenehmere Mitbewohner!

Ein Mieter darf natürlich nichts am Haus abmontieren, was dir gehört.

Abmahnung, mit 7 tägiger Fristsetzung, um die Klingel wieder in den Ursprungszustand zu versetzen. Ansonsten kannst du auf ihre Kosten einen Fachbetrieb damit beauftragen.

Per Einwurfeinschreiben unter genauer Fristsetzung den Mieter auffordern die ordnungsgemäßen Zustand der Klingel wieder herzustellen.

Nein, sie haben damit eine Sache beschädigt. Wenn sie kein klingeln wollen, können sie ihre Klingel in der gemieteten Wohnung abklemmen, aber sie dürfen nichts an eurem Haus verändern. Sie dürfen nun gerne die Wiederherstellung der Sache bezahlen.

Sun884 
Beitragsersteller
 11.09.2016, 20:35

Gibt es eine bestimmte Frist die wir dafür setzen sollten?

priesterlein  11.09.2016, 20:36
@Sun884

14 Tage sind nicht zu wenig.

Sun884 
Beitragsersteller
 11.09.2016, 20:38
@priesterlein

Danke - dann werde ich gleich morgen mal ein Schreiben aufsetzen

Sogemacht  11.09.2016, 20:48
@Sun884

Wenn sie sonst keine Probleme machen, würde ich es im persönlichen Kontakt machen.

In seiner Wohnung darf er die Klingel abstellen, ausbauen nicht. Erst recht nicht an der Hauseingangstür. Diese ist Eigentum und Besitz des Vermieters.