KFZ-Versicherung gekündigt, weil Konto nicht gedeckt?!
Hallo, da draußen. Habe mal ne ganz dringende Frage, die mir echt Bauchschmerzen bereitet.
Habe mir anfang des Monats ein neues Auto gekauft und bei der selben Versicherung (GVV) zugelassen, bei dem ich auch das alte laufen hatte. Nun haben die mir Mitte des Monats erst noch mal den alten Betrag abgebucht, dann hab ich ein Schreiben gekriegt, in dem der Beitragssatz für das neue Auto drinstand. Alles ja auch logisch, hatte ich ja auch schon drauf gewartet. Natürlich muss die Differenz nachgezahlt werden, da das neue Auto mehr kostet. Die Zahlung, ist laut Schreiben, am 19.10. fällig, leider habe ich mit so einem drastischen Anstieg nicht gerechnet und nicht mehr genug Geld auf dem Konto (da ich schon Kurzkennzeichen, Zulassung usw. bezahlen musste), um diese Summe zu begleichen, sollten die noch vor Anfang November abbuchen wollen.
Nun habe ich gelesen, dass damit der Vertrag gekündigt werden kann!!!, wenn sie das Geld nicht beim ersten Mal abbuchen können?! Das ist für mich natürlich ne absolute Horrorvorstellung, zumal ich ja vorher 2 Jahre Kunde war und immer! pünktlich bezahlt habe. Zudem ist das, was jetzt noch offen ist, ja nur noch ein Teil des ganzen Beitrages...
Ist es nicht wahrscheinlicher, dass sie es dann zu einem zweiten Termin nochmal versuchen werden (die Mahngebühr ist mir dann ja auch egal!)
Wenn man googlelt, kommt leider nur was von Steuern, oder man ließt halt, dass man aus dem Vertrag fliegt! Hilfe!
8 Antworten
Du solltest Dich mit dem Sachbearbeiter in der Kfz-Abteilung in Verbindung setzen, ihm kurz die Situarion darlegen und mit ihm eine Lösung besprechen. Da sollte doch 'was zu machen sein, und durch den zeitnahen Anruf kann eventuell noch eine Buchung mit absehbarer Rücklastschrift vermieden werdeWegen eines Aufschubes um zwei Wochen sollte es da keinen Stress geben. Es kommt immer gut an, wenn Du rechtzeitig wegen einer Lösung Kontakt aufnimmst.
Sollte der Betrag tatsächlich nicht abgebucht werden können, erfährst Du das ja sofort von Deiner Bank. Dann rufst Du schleunigst Deine Versicherung an und entschuldigst Dich dafür. In der Regel erfolgt bei Bestandskunden keine sofortige Kündigung. Erkläre dem Sachbearbeiter in der Buchhaltung, daß der Rückstand schnellstmöglich (angemessen sind 10 Tage) ausgeglichen wird. Dann gibt's nur eine Gebühr für die Rückbuchung durch Deine Bank (die Deine Bank der Versicherung in Rechnung stellt) aber vermutlich nicht noch eine zusätzliche Mahngebühr.
Das liegt an der Kulanz des Versicherungsunternehmens. Die meisten räumen einem ein Zahlungsziel von 2 oder 3 Wochen ein, dann muss das Geld aber bezahlt werden, sonst wird einem der Versicherungsschutz tatsächlich entzogen. Du solltest deinen Versicherungsvertreter anrufen. Wenn es jedoch eine online-Versicherung ist, dann wirst du Pech haben, die kennen nämlich gar keine Gnade. Das ist so, weil sie sonst nicht preiswert sein können.
Wer Kurzkennzeichen braucht, solle seine längerfristigen Verpflichtungen nicht aus dem Auge verlieren.
Das Kurzkennzeichen brauchte ich nur für die Überführung des Autos!
Einige Versicherungen bieten Teilzahlungen an, so dass nicht sofort alles bezahlt werden muss. Da die Versicherung Deine sonst solvente Art kennt, sprich sie doch einfach mal auf entsprechende Ratenzahlungen an.