Wie kann ich zuviel bezahlten Kindergartenbeitrag zurück erhalten?
Hallo Freunde :-) Folgende Situation: Mein kleiner Sohn geht seit August 2012 in die Krippe. Mein großer Sohn ist im Kindergarten. Durch Zufall hat sich im Oktober 2012 rausgestellt, dass der Krippenbeitrag um ca. 70 Euro/Monat günstiger ist, weil sein Geschwisterkind ebenfalls einen Kindergarten der gleichen Stadt besucht. Die Krippe ging die ganze Zeit davon aus, dass ich auch den günstigeren Beitrag abgebucht bekäme. War aber nicht so. Also musste ich eine Meldebescheinigung von meinem großen Sohn abgeben. Diese wurde im November von mir eingereicht. Bis einschließlich Dezember 2012 wurde mir aber der normale Beitrag abgebucht, nicht der Vergünstigte. Nun bekomme ich auf mehrmaliges nachfragen und nerven endlich eine Beitragserstattung, aber nur für die Beiträge von November und Dezember, da das Datum der Meldebescheinigung ausschlaggebend ist.
Die anderen zwei Monate sollen nicht erstattet werden. Ich habe mehrmals darauf hingewiesen, dass ich im Betreuungsvertrag meinen großen Sohn als Geschwisterkind angegeben habe, aber mir hat niemand gesagt, dass dadurch der Beitrag für den Kleinen günstiger ist und ich dazu eine Meldebescheinigung ausstellen muss.
Aber da sei nichts zu machen. Ich habe gefragt, wie es denn andersrum gelaufen wäre, wenn ich sie aus Versehen zu wenig abgebucht hätten, dann hätten sie mit Sicherheit auf eine Nachzahlung bestanden... Aber gut, die stellen sich quer.
Es geht hier um ca. 290 Euro zuviel bezahlten Beitrag, 138 Euro soll ich nur zurück bekommen. Jetzt meine Frage: IST DAS RECHTENS, dass die den Rest einfach einbehalten wollen? Es muss doch sowas wie AGBs für sowas geben?!!
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, vielleicht liest das ja ein Anwalt, der sich richtig gut mit sowas auskennt?!
Ich will mich auch nicht total unbeliebt in der Krippe machen und direkt selbst zum Anwalt marschieren..
3 Antworten
Hast Du auch in der Kita Deines Sohnes gemeldet, dass das zweite Kind in einer Krippe betreut wird?
Beide Leitungen hätten das an das zuständige Amt Deines Wohnortes melden müssen.
Wenn diese Meldung nicht erfolgt ist, wurde natürlich auch nicht so berechnet.
Wende Dich an die für die Berechnung der Beiträge zuständige Stelle Deines Wohnortes - vielleicht kannst Du da etwas erreichen.
Ich wünsch Dir viel Erfolg dabei.
Es scheint tatsächlich so gehandhabt zu werden... Auszug aus folgendem Link...http://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckforderung-zuviel-gezahlter-Kitagebuehren-__f176631.html
Die Satzung sieht vor, dass eine Ermäßigung auf Antrag erfolgt. Dies ist, soweit ich das Ihren Angaben entnehmen kann, tatsächlich auch nicht angreifbar. Das dies für Sie sehr unbefriedigend ist,ist absolut nachvollziehbar. Leider ist es jedoch regelmäßig so in der Bundesrepublik Deutschland, dass Vergünstigungen immer nur auf Antrag erfolgen. Mit anderen Worten: "Wer was haben möchte, soll sich selbst kümmern. Der Rest hat Pech gehabt." Einen konkludenten Antrag mit der Beantragung der Geburtsurkunde für Ihr zweites Kind beim zuständigen Standesamt wird gleichwohl von den Gerichten leider nicht angenommen. Vielleicht wäre diese Geschichte etwas für die örtliche Presse. Eine Satzungsänderung könnte für die Zukunft angestrebt werden.
Tja, so sind sie die Behörden. Den Tipp mit der Zeitung solltest du mal ins Auge fassen. Geändert wird nur etwas wenn die breite Öffentlichkeit davon erfährt. Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.
Antrag stellen und hoffen es gibt was.
Fraglich ist, ob eine Rückzahlung möglich ist. Dazu muß man bemängeln, dass eine falsche Entscheidung wissentlich getroffen wurde, obwohl Du gesagt hast es gibt da dieses zweite Kind.
Rückwirkend etwas zu bekommen ist ebenso schwierig. Schuldrechtsreform und so ... 3 Jahre, was beim Sozialrecht gilt weis ich nicht, es könnten andere Frissten gelten.