muss der zukünftige Arbeitgeber von einer Privatinsolvenz erfahren?

6 Antworten

Sorry, aber ich bin absolut anderer Meinung als meine Vorschreiberlinge. Der Arbeitgeber erfährt doch so oder so, dass du in einer Privatinsolvenz bist. Du bist doch verpflichtet, dem Insolvenzverwalter deine neue Tätigkeit anzuzeigen. Der wiederum prüft, ob bei deinem Einkommen, ein Pfändungsbeitrag anfällt. Das macht er direkt beim bzw. mit dem Arbeitgeber.

Natürlich gibt es Pfändungsgrenzen und -tabellen, je nach Unterhaltspflicht etc. Link: http://www.insolvenzanwalt24.de/lexikon-des-insolvenzrechts/pfaendungstabelle/

Sollte es so sein, dass die ein Pfändungsbetrag direkt vom Lohn abgezogen wird, erhält der Insolvenzverwalter diesen Betrag, der es für deine Gläubiger entsprechend verwaltet bzw. auskehrt.

Also .... wenn Du einen "normal" bezahlten Job hast, sagen wir mal 1200 netto und vorher mt dem Insolvenzverwalter sprichst, dem Deinen Arbeitsvertrag zeigst und sagst das Du mit Dauerauftrag monatlich Betrag x überweist, dann wird er wahrscheinlich nicht die Firma kontaktieren, und du brauchst nichts zu sagen, weil AG das nicht mitbekommt. Tipp: wenn Du bereit bist im Ausland zu arbeiten, erhälst Du dort sogar wieder eine Kreditkarte, die lachen nämlich über die Deutsche SCHUFA. Wie das geht? google auf monster.de gib ein German speaking und das Land Deiner Wahl und dann tauchen viel Stellen auf wo deutschsprachige Leute gesucht werden. Wenn Du relocation package angibst, heißt das, das die dir sogar Flug udn Übernachtung zahlen. Einfach mal schlau machen. Wohnung in England ist super einfach, geh zum Makler die Provision zahlt VERMIETER... Paradisische Zustände, anstelle hier rumzukrebsen ...

Nein, das geht den Arbeitgeber nichts an!

Frustschutz  12.11.2011, 19:18

Er erfährt es aber trotzdem. ;-)

Dann doch lieber gleich mitteilen...

Er bekommt es automatisch mit durch den Inso-verwalter der ja das Geld überwiesen bekommt (Pfändung)

Nein musst du nicht. Er darf auch nicht fragen. Genauso wenig wie er fragen dürfte ob du rauchst oder ob du schwanger bist. Die Frage ist eher ob du wem melden musst dass du wieder arbeitest?

galadriel2801 
Beitragsersteller
 01.11.2011, 15:52

Weshalb wird dann in Bewerbungsbögen von Versicherungen explizit nach diesem Thema gefragt, und wenn, darf ich da dann lügen (wie bei einer Schwangerschaft?)

Barren  01.11.2011, 15:53
@galadriel2801

Ja darfst du!

Es ist ein unzulässige Frage. Es ist gesetzlich verboten nach Schwangerschaft zu fragen.

Barren  01.11.2011, 15:57
@galadriel2801

Man muss das ganze natürlich auch von dem Arbeitsplatz abhängig machen. Wenn eine Gelddruckerei einen neuen Mitarbeiter sucht welcher Kontakt zu hohen Werten hat, dann darf natürlich nach einem Führungszeugnis verlangt werden.