Mitgleid im Betriebsrat!

8 Antworten

Während deiner Betriebsratstätigkeit und noch eine gewisse Zeit danach, hast du einen besonderen Kündigungsschutz. Wenn die Firma komplett abgewickelt wird, hilft dir das natürlich wenig.

Wenn du "normales" Betriebsratsmitglied bist, gibt es keinen Grund, das bei einer Bewerbung besonders herauszustellen. Bei Nachfragen solltest du es natürlich auch nicht bestreiten. Als eventuelles freigestelltes Betriebsratsmitglied (wobei ich bezweifle, dass es so etwas bei euch in der Firma gibt) solltest du die Tätigkeit allerdings schon im Lebenslauf erwähnen.

Natürlich, gibt es Firmen, bei denen du dich mit einer solchen Biographie gar nicht erst bewerben braucht. Aber bei den meisten Firmen dürfte das keine Rolle spielen.

Roterzwerg 
Beitragsersteller
 11.10.2013, 07:35

aber das freigestellte Mitglied im Betriebsrat muss es doch theoretisch geben oder? oder ist es möglich das alle im Betriebsrat sind und als normales Mitgleid fungieren. Also weiterhin die 40 stunden arbeiten!

Othetaler  11.10.2013, 07:51
@Roterzwerg

40 Stunden arbeiten kann nicht funktionieren, da ja auch die Betriebsratstätigkeit ausgeübt werden muss. Natürlich findet das auch in der Arbeitszeit statt und du bist als Betriebsrats für diese Zeiten freigestellt.

Allerdings ist ein freigestelltes Betriebsratsmitglied etwas anderes. Dann bist du ausschließlich für Betriebsratstätigkeiten zuständig und hast sozusagen keinen "normalen" Arbeitsplatz mehr. Das gibt es nur in größeren Firmen mit großen Betriebsräten, denn da sind auch nicht alle Mitglieder freigestellt. Wenn du in einer solchen Firma tätig wärst, dann hättest du die Frage hier sicher nicht gestellt.

Ich sag es mal so, jede Personalabteilung und Firmenleitung wird die Arbeit im Betriebsrat im Arbeitszeugnis erwähnen. Mit welcher -natürlich wohlwollend klingenden- Formulierung wirst Du sehen. Der potentiell neue Arbeitgeber wird sich seinen Teil denken oder mit dem alten telefonieren, um Details zu erfahren.

Das kannst du ruhig erwaehnen, dass du im Betriebsrat bist, wenn du dich bei einer neuen Firma bewirbst. Die neue Firma sieht dann gleich, dass du dich fuer die Belange der Mitarbeiter eingesetzt hast. Der Betriebsrat ist ja nicht unbedingt nur ein Beschwerdemittel das die Arbeiter und Angestellten haben, wenn sie mit dem Arbeitgeber Probleme haben. Genausogut kann es sein, wenn es ein gutes Betriebsklima bei Euch gibt, das der Arbeitgeber hingeht zum Betriebsrat und ihn vorab informiert, welche Veraenderungen er vornehmen moecjhte und der Betriebsrat kann das dann den Kollegiinnen und Kollegen vermitteln. Es gibt aber heutzutage immer noch Betriebe wo es unerwuenscht ist, dass man einen Betriebsrat gruendet oder einer Gewerkschaft angehoert. Du solltest dich daher vorher informieren, wie der zukuenftige neue Arbeitgeber eingestellt ist gegenueber einem Betriebsrat bzw herauszufinden versuchen, ob es einen Betriebsrat gibt. Wenn kein Betriebsrat existiert, dann wuerde ich es nicht erwaehnen.

Als Mitglied des Betriebsrates bewirbt man sich nicht, sonder stellt sich zu Wahl auf, sammelt Stützunterschriften und wird dann vielleicht gewählt.

Wer allerdings den Betrieb gleich schon Bude nennt, der sollte sich wirklich überlegen, ob er in der Firma noch richtig ist und überhaupt geeignet ist, konstruktiv mit der Geschäftsleitung umzugehen.

Ob das Erwähnen der Zugehörigkeit zu dem Gremium in einer Bewerbung föderlich ist, kann man immer nur vermuten. Ich selber würde dieses wahrscheinlich eher weglassen.

Moin,

wenn du Arbeitslos wirst und man dich zu ner Leihbude schicken will, sollteste das unbedingt herausstellen.

Auch dass du dich für Arbeitsrechte und Arbeitnehmerrechte einsetzt teilt man ner Leihbude mit.

Das hat den Vorteil, dass man bei ner ZAF mit großer wahrscheinlichkeit nicht anfangen muss.