Miterbe kommt nicht zum Notar Termin?

4 Antworten

Mysteriös.

heute hatten wir den bisher ersten fest geplanten Notar Termin, zu welchem einer der 4 erben nicht erschienen ist.

Haben denn alle zugesagt?

Sie verweigert den Antritt zum Notar Termin bis nicht das vollständige Erbe an sie übergeben wurde.

In welchem Zusammenhang steht die Erbverteilung mit dem Notartermin?

Was uns leider nicht erlaubt ist.

Und weso soll das so sein?

wie bekommen wir sie nun zu diesem Notar Termin?

Sofern eine Mitwirkungsverpflichtung besteht, notfalls per Gericht. Siehe dazu § 280 Abs. 1 BGB. Ansonsten gar nicht, solange der/die Miterbe/Miterbin nicht will.

Ergänzung: Da es hier um die Zustimmung zur Erbauseinandersetzung geht, kann die Erbengemeinschaft den/die Betreffende/n gerichtlich zur Zustimmung verpflichten lassen; das positive Urteil auf dem Klageweg ersetzt die mangelnde Zustimmung des Miterben. Siehe § 894 ZPO..

Fauniii 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 16:08

Die Notarin hat uns gesagt wir sollen nichts auszahlen, da noch nicht schriftlich festgelegt ist auf welchen Wert wir uns bei den Immobilien geeinigt haben da wir uns gegen einen Schätzung entschieden haben aufgrund von Zeitmangel.
Alle erben haben dem Termin zu gestimmt und einen Abzug des vorläufigen Schreibens bekommen.
Termin wäre heute jedoch erschien sie dort nicht.

FordPrefect  25.05.2021, 16:15
@Fauniii
Die Notarin hat uns gesagt wir sollen nichts auszahlen, da noch nicht schriftlich festgelegt ist auf welchen Wert wir uns bei den Immobilien geeinigt haben

Dann hört auf die Notarin.

da wir uns gegen einen Schätzung entschieden haben aufgrund von Zeitmangel.

Das ist Unisnn, und wird im Nachlauf erstrecht zu Zerwürfnissen führen. Lasst alle Immobilien ordentlich durch einen Gutachter schätzen; es drohen sonst jahrelange Streitereien, wer wann wir und durch wen benachteiligt oder übervorteilt worden sein soll.

Termin wäre heute jedoch erschien sie dort nicht.

Dann soll die Erbengemeinschaft einen Anwalt mit einer Klage zur Zustimmung beauftragen. In der Zeit, bis das durch ist, habt ihr auch die Schätzungen des Gutachters. Das wird dann aber in 2021 sehr wahrscheinlich nichts mehr.

Ihr könnt Ihr Geld anbieten oder halt eine strittige Erbauseinandersetzung, die sich jedoch hinziehen kann.

Was genau soll bei diesem Termin geregelt werden?

Was soll da "vorher" an sie übergeben werden? Ihr Anteil oder was genau?

Fauniii 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 16:01

ja ihr Anteil. Dazu zählen die Schlüssel eines Hauses und Geld.
Bei dem Termin soll schriftlich festgehalten werden wer was erbt und wann was ausgezahlt wird also worauf wir uns einigen.

DerEinsiedler  25.05.2021, 16:03
@Fauniii

Hm? Verstehe ich nicht.

Ist das nicht durch ein Testament festgelgt?

Falls nein, und es noch keine Einigung gibt, wie weiß sie dann genau was sie bekommt?

Oder ist das nur das, was sie haben will?

Was sagt der Notar dazu?

Wenn es da offene Punkte zur Einigung gibt, dann müsst Ihr Euch halt vorher einigen. Sonst kann der Notar auch keine Einigung beurkunden.

peterobm  25.05.2021, 16:05
@Fauniii

wer was erbt ist per Testament festgelegt.

wozu ein Notartermin?

kein Testament, müsst ihr unter euch ausmachen wer was bekommt. Ihr bildet eine Erbengemeinschaft.

Fauniii 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 16:05
@DerEinsiedler

Sie ist sehr wankelmütig. Es ist im Testament festgelegt wer was bekommt jedoch soll es, da es um mehrere Immobilien geht, notariell beglaubigt werden auf was wir uns geeinigt haben.
Es ist ihr Anteil den sie auch bekommen darf sobald wir alle zusammen beim Notar waren. Dort erschien sie jedoch nicht. Sie hätte uns schließlich gesagt sie unterschreibt erst, wenn sie ihren Anteil hat.

peterobm  25.05.2021, 16:08
@Fauniii

ihr steht das zu was per Testament ihr vermacht wurde. Was ihr unter euch abgemacht habt, muss SIE nicht interessieren.

Ihren Anteil händigt ihr aus, was ihr mit dem Rest macht, hat Sie nicht mehr zu interessieren. dazu braucht ihr auch keinen Notar

Fauniii 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 16:12
@peterobm

Unsere Anwältin und auch die Notarin haben uns gesagt dass es aufgrund von Grundbuch und Wert der Immobilien wichtig ist dass alles notariell festgelegt hat weil wir uns ALLE darauf geeinigt haben den Wert nicht zu schätzen sondern uns auf eine bestimmte Summe zu einigen.
Also können wir ihr nicht irgendwas auszahlen, da im Testament nur steht dass wir sie für jede einzelne Immobilie zu 25% auszahlen müssen. Da aber kein Wert drin steht und wir auch keinen kommen lassen der diesen schätzt müssen wir einen festlegen.

peterobm  25.05.2021, 16:16
@Fauniii

aha, es wird klarer,

es wird auf eine amtliche Schätzung hinauslaufen. Die Immobilien habt ihr unterbewertet.

weil wir uns ALLE darauf geeinigt haben

bis auf diese EINE Person

Fauniii 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 17:25
@peterobm

Diese eine Person hat dem allen mündlich zugestimmt und dann den Termin vereinbart nach ihrer Zustimmung

DerEinsiedler  25.05.2021, 17:29
@Fauniii

0Außer sie zu überzeugen hinzugehen bleibt dir wohl nicht viel übrig.

Ansonsten gibt es den Weg der Klage.

Dann werdet ihr wohl auf den Kosten für den Notar hängen bleiben. Ist eine Immobilie dabei, könnt ihr noch die Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft bei Gericht beantragen, dann wäre der dickste Brocken schon einmal weg.