Meine Mitbewohnerin spielt Psychospielchen und will mich rausekeln. Was kann ich dagegen tun?

8 Antworten

Sie sagt ich komme ohne sie nicht aus dem Mietvertrag raus. Stimmt das? Was gibt es nun für Möglichkeiten mit der Situation fertig zu werden?

Ja und Nein.

Gemeinsam geschlossene Mietverträgge können entweder

  • nur gemeinsam gekündigt werden

  • durch einen Mietaufherbungsvertrag augelöst werden, wenn alle Parteien( beide Mieter und Vermieter) einverstanden sind

oder

  • man muss auf Zustimmung zur Kündigung klagen.

MfG

Johnny

Sie hat recht. Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, könnt ihr auch nur zusammen kündigen. Verhaltet euch doch wie erwachsene Menschen und sucht euch beide eine andere Wohnung.

Monsano 
Beitragsersteller
 04.10.2013, 11:21

Mit ihr kann man leider nicht mal mehr eine vernünftige Konversation führen. Sie will nicht ausziehen und ich will raus aus dem Terror.

Apfelsine858  04.10.2013, 11:35
@Monsano

Wenn sie nicht ausziehen will, dann müsst ihr beide kündigen und sie muss mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag machen. Such dir was anderes und setzt euch beide dann mit eurem Vermieter zusammen und regelt das. Wenn sie sich komplett weigert, würde ich mich mal bei einem Anwalt beraten lassen. Irgendwas muss man da bestimmt machen können.

Natürlich kannst du dein Mietverhältnis kündigen mit der entsprechenden Kündigungsfrist, wieso auch nicht?

Apfelsine858  04.10.2013, 11:37

Wenn beide im Mietvertrag stehen, können auch nur beide zusammen kündigen.

johnnymcmuff  04.10.2013, 11:50

Natürlich kannst du dein Mietverhältnis kündigen mit der entsprechenden Kündigungsfrist, wieso auch nicht?

Lese mal die Richtlinie 3 von gutefrage.


Formales Für die Kündigung gilt die Schriftform. Das bedeutet: Kündigen kann man nur schriftlich. Auch weiterhin sind Kündigungen per Telegramm oder E-Mail genauso unwirksam, wie mündliche Kündigungen im Treppenhaus oder am Telefon. Die schriftliche Mieterkündigung muss unterschrieben sein, und zwar von allen Mietern. Das sind die Personen, die im Kopf des Mietvertrages genannt sind und die den Mietvertrag unterschrieben haben. Adressiert sein muss das Kündigungsschreiben an den Vermieter, oder - bei mehreren Vermietern (zum Beispiel einem Ehepaar) - an alle.

http://www.mieterverein-bochum.de/index.php?id=153

Monsano 
Beitragsersteller
 04.10.2013, 11:21

Sicher?

Setz dich doch mal mit deinem vermieter in Verbindung und schildere die Tatsache.

johnnymcmuff  04.10.2013, 11:46

Setz dich doch mal mit deinem vermieter in Verbindung und schildere die Tatsache.

Der kann da gar nichts machen.

Es kann auch nicht alleine gekündigt werden!

Monsano 
Beitragsersteller
 04.10.2013, 11:14

Habe den Vermietern nun auch eine email zukommen lassen. Mal schaun was zurrück kommt.

KatzeAscaria  04.10.2013, 11:27
@Monsano

Nur mal aus Neugier am Rand:

Wie kams? Kanntest du sie vorher nicht? Gibts da eine andere Person - die einziehen könnte? Evtl. einen Freund von Ihr?

Monsano 
Beitragsersteller
 04.10.2013, 11:41
@KatzeAscaria

Ich konnte einmal die Miete nicht Pünktlich zahlen und sie hat sich gleich verarscht gefühlt, trotz Offenlegung aller Finanzen usw. Ich kannte sie vorher nicht und war unendlich froh, endlich etwas gefunden zu haben. Nach 2-4 Wochen ging auch schon das erste Theater los.

Es stimmt du kannst ohne sie nicht aus dem vertrag