Mitbewohner rausschmeißen, kein Mietvertrag

3 Antworten

Da er keinerlei Miete bezahlt kannst du ihn einfach rausschmeißen.

Wenn er der aufforderung zu gehen nicht nach kommt einfach seine Sachen packen, vor die Tür stellen und das Schloss austauschen.

Gerhart  25.08.2013, 16:39

Falsch. Der "Freund" hat das Zimmer "in Besitz" genommen und damit gemietet. Ihm sind Schlüssel für die Mietsache ausgehändigt worden.

Und, hat sich eine Lösung gefunden?

Die Eltern deines Freundes haben wohl ihrem Sohn die ETW kostenfrei überlassen aber dem Freund des Sohnes eine Teilnutzung der ETW gegen Zahlung einer Pauschalmiete gestattet. "Der Freund" hat bis jetzt keine Miete bezahlt. Deshalb müssen die Eigentümer sofort eine außerordentliche und fristlose Kündigung schriftlich und nachweislich an den "Freund" übergeben. Hilfsweise und vorsorglich sollten sie auch noch ordentlich kündigen und vorsorglich der Fortsetzung des MV widersprechen. § 545 BGB darf nicht zur Anwendung kommen. Eine Mahnung ist nicht erforderlich. Gleichzeitig sollte ein gerichtliches Mahnverfahren über die Mietzahlung der monatlichen Gesamtmiete in Höhe von 2.945,00 Euro zzgl. Verzugszinsen zwischen 5 und 6 % gegen den "Freund" eingeleitet werden. (Beispiel)

Der Besuch des "Freundes", der die Couch blockiert, darf im Zimmer des "Freundes" schlafen. Die Couch bleibt leer am Ort, wenn es ein Gemeinschaftsraum ist. Die Freundin des "Freundes" hat Zugangsrecht als Besuch in der Wohnung (Sozialräume) und im Zimmer des "Freundes" .

Sag deinem Freund, dass der mündliche Mietvertrag rechtskräftig ist und auf die beschriebene Art und Weise beendet werden kann.

Gerhart  25.08.2013, 20:11

Beim Lesen des Kommentars fiel mir auf, dass die Zahlung der Miete seit erst 4 Wochen nicht durch den "Freund" an die Eltern deines Freundes erfolgte. Die Möglichkeit der außerordentlichen und fristlosen Kündigung ergibt sich daher erst nach der Fälligkeit der 2. Miete. Da hier nicht bekannt ist welche Fälligkeitstermine gesetzt sind, gehe ich von den üblichen aus und da ist ultimo am 04.09.2013. Wird also die 2. Miete bis dahin nicht gezahlt, kann am 05.09.13 gekündigt werden.

fj0nn  25.08.2013, 17:24

Das Problem ist nicht nur das. Es stellt sich die Frage, auf welche Art man das Problem löst. Wenn man es lösen will "in dem man die Muskeln spielen lässt", dann ist der Weg von Gerhart sicher richtig. Man kann noch erwähnen, dass man auch ein Schreiben eines Anwaltes dem "Freund" übergeben kann, welches durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist.

Allerdings, wer aggressiv handelt, der wird auch mit Aggressivität behandelt. Daher ist es vielleicht sinnvoller das Gespräch zu suchen. Ein runder Tisch, an dem ihr zwei, euer "Freund" und dessen Eltern sitzen und das Problem lösen. Die Miete muss auf jeden Fall gezahlt werden, sich bei Freunden einzunisten und dafür nichts tun und Schmutz produzieren, ist (meiner Meinung nach) unterste Schublade. Sollten seine Eltern aber auch so eingestellt sein wie er, bringt der runde Tisch nichts. Dann lieber gleich zum Anwalt und auf jeden Fall müsst ihr darauf bestehen das Geld zu erhalten.

Zur Not geht ja noch der juristische Weg, ein Anwalt kostet nicht die Welt und da seine Gebühr im Verhältnis zum Streitwert liegt, macht man trotzdessen keine Miese. Solltet ihr das Verfahren gewinnen (was ja wenn alles so ist, wie beschrieben) sehr wahrscheinlich ist, dann ist auch der "Freund" gerichtlich dazu verpflichtet, einen Teil eurer Rechtsstreitkosten zu übernehmen.

Juristischen Rat, gibt es auch beim Vermieterbund (einfach googeln) und bei der Rechtsschutzversicherung (so man eine hat).

Gerhart  25.08.2013, 20:20
@fj0nn

Extreme Faulheit und obendrein Mietschulden sowie unabgesprochene Einquartierungen in der WG/Untermiete sind in meinen Augen bereits Aggressionen auf die Mitbewohner. Also RAUS!!! actio=reactio

fj0nn  25.08.2013, 22:49
@Gerhart

Ja, stimmt eigentlich schon. Wenn man gleich zu Beginn solche Probleme mit dem Mitbewohner hat, dann macht es mehr Sinn ihn gleich loszuwerden. Ist ja auch euer Recht.