Ich wohne mit meinem Lebensgefährten in einem Haus, das seinen Eltern gehört. Kann mein Schwiegervater mich rauswerfen?
2 Antworten
Das kommt auch darauf an, ob du einen ordentlichen Mietvertrag abgeschlossen hast. Falls ja, dann kannst du auf eine ordentliche Kündigungsfrist bestehen. Falls du ohne Vertrag und ohne Miete zu bezahlen dort wohnst, kann er darauf bestehen , dass du sein Haus verlässt. Aber eine angemessene Frist sollte er dir schon einräumen. Versuche vernünftig mit ihm zu reden, das klappt ganz oft und erspart viele Probleme.
Habe ich schon versucht, er sagt mir ja nicht mal genau einen Grund, warum meine Tochter (die ja auch seine Enkeltochter ist) und ich ausziehen sollen. Auch mein Lebensgefährte versteht es nicht. Mein Lebensgefährte hat einen Mietvertrag mit seinem Vater, dort ist wegen Untervermietung auch nichts weiter geregelt. Wir wohnen auch schon seit über 15 Jahren in dem Haus. Reden mit dem Mann ist sehr schwierig, er ist der einzigste Mensch den ich kenne, der darauf besteht, in seinem Leben immer alles richtig gemacht zu haben.
Wenn dein Schwiegervater das Haus an deinen Lebensgefährten weitergegeben hat dann kann er dich nicht rauswerfen.
Wenn das Haus aber noch deinen Schwiegervater gehört dann kann er dich rauswerfen.
Aber dein Lebensgefährte wird das wohl nicht zulassen.
Rechtlich gesehen gehört das Haus dem Schwiegervater. Mein Lebensgefährte will nicht dass ich ausziehe, aber sein Vater besteht darauf. Muss noch dazu sagen, er hat seit kurzem ein Problem mit mir, da ich mich nicht mehr von ihm rumkommandieren lasse, wie ich das die letzten 20 Jahre leider habe tun lassen. Unsere gemeinsame Tochter soll auch mit ausziehen.