Mitbewohner hat meine sachen auf ebay verschenkt. Was tun?

7 Antworten

Strafanzeige erstatten und einen Anwalt einschalten. Das Übergabeprotokoll mit der Liste der Gegenstände und der genannten Frist zu beiden Terminen mitnehmen. Die Adresse kann man herausfinden.

dubfx126 
Beitragsersteller
 19.12.2018, 03:18

Wie finde ich die adresse heraus?

Volit  19.12.2018, 03:31
@dubfx126

Beim Einwohnermeldeamt nachfragen. Das darf aber glaub ich nur ein Anwalt oder die Polizei.

Geh zur Polizei und schildere alles da nochmal.
Die können die Adresse auffinden.
Mach dann direkt mal eine Anzeige.
Eventuell muss er für diesen Schaden aufkommen.

Wenn man einen Mieter per Vollstreckung rausschmeißt, hat dieser 6 Monate Zeit seine Sachen abzuholen.
Da werden die Gegenstände gelagert.

wie der Titel bereits beschreibt hat mein Mitbewohner meine sachen auch ebay verkauft/verschenkt. Ich bin ausgezogen und hatte bis zum 12.12 zeit meine letzten sachen aus der Wohnung zu holen und die schlüssel da zu lassen. Drei tage vor besagtem termin habe ich bescheid gegeben dass ich die sachen nun abholen komme. Daraufhin wurde mir gesagt dass alles weg sei und auf ebay insereirt worden war. Ich habe mehrmals versucht die kontakte der käufer zu bekommen aber mein Mitbewohner verweigert alles und gibt nichts raus. Was soll ich tun? Er ist mittlerweile auch umgezogen und ich weiß nicht wo er wohnt. Jetzt hat er mich auch geblickt und ich kann nicht mal anrufen.

Die reine Rechtslage schaut wie folgt aus (Richtigkeit und Vollständigkeit deines Sachverhalts vorausgesetzt):

  1. Die verkauften/verschenkten Sachen kannst du dir von den Käufern/Schenkungsempfängern zurückholen. Ein gutgläubiger Erwerb dürfte infolge § 935 I BGB ausscheiden - selbst für gemeinsam genutzte Objekte, da schon der Bruch von Mitbesitz ein Abhandenkommen begründet (OLG München, Urteil vom 15.6.1993 - 25 U 2413/93).
  2. Verschenkte Sachen kannst du dir unproblematisch wiederholen, da der Schenkungsempfänger nicht schutzwürdig ist (§ 816 I 2 BGB).
  3. Gerade gegen deinen ehemaligen Mitbewohner hast du eine ganze Reihe von (Schadensersatz-)Ansprüchen. Du kannst dir aussuchen, ob du deine Sachen von den Käufern wiederhaben willst (§ 985 BGB) oder von deinem Mitbewohner Schadensersatz dafür verlangen (§§ 683 II, 678 BGB; §§ 823 I, II BGB, 242 StGB bzw. den erzielten Verkaufserlös haben willst (816 I 1 BGB).
  4. Im Hinblick auf die nicht gemeinsam genutzten Sachen, die sich nur in deinem Zimmer befanden, hat sich dein Mitbewohner (u.a.) wegen Diebstahls strafbar gemacht; für die gemeinsam genutzten Sachen dürfte jedenfalls Unterschlagung vorliegen.
  5. Gegen deinen Mitbewohner hast du einen Anspruch auf Auskunft darüber, an wen er die Sachen verkauft hat.
  6. Hehlerei oder dergleichen seitens der Käufer liegt hier wohl nicht vor.

Jetzt zum Praktischen:

  1. Kannst du beweisen, dass die verkauften Sachen dir gehört haben - und kannst du die jeweiligen Sachen auch identifizieren?
  2. Die Sachen müssen praktisch auch wirklich auffindbar sein, damit du sie dir zurückholen kannst. Das dürfte dich vor die Hürde stellen, jeden Käufer aufzutreiben und dich auf einen langen Papierkrieg einstellen zu müssen.

Am 'einfachsten' erscheint es hier, deinen Schaden beim Mitbewohner zu liquidieren, sofern es nicht um emotional wertvolle Sachen geht.

Offenbar führt hier kein Weg dran vorbei, Anzeige zu erstatten und Klage zu erheben. Je nachdem um welchen Gesamtwert es geht, brauchst du einen Anwalt (was ohnehin zu raten ist).

Eigentlich ist das Diebstahl und Betrug.

Er muß für den Schaden aufkommen.

Die Käufer haben auch kein Recht dazu die Ware zu behalten. Ebay muß doch die Daten rausrücken, da sie sie sich sonst mitschuldig machen.

Ahzmandius  19.12.2018, 03:01

Es ist garantiert irgendwie strafbar, aber kein Diebstahl und auch kein Betrug (Unterschlagung wahrscheinlich)

Die Käufer haben auch kein Recht dazu die Ware zu behalten.

Auch das ist nicht unbedingt richtig.

McBean  19.12.2018, 20:43
@Ahzmandius

Früher durfte man Hehlerware die man erstanden hat nicht behalten. Wenn man sie jetzt behalten darf ist das ja zum Positiven für die Diebe?

Ahzmandius  19.12.2018, 21:48
@McBean

Ja aber Hehlerware ist Ware, die gestohlen wurde. Dafür müsste hier also ein Diebstahl vorliegen, was aber wahrscheinlich nicht der Fall ist.

So lange die Dinge wirklich dein Eigentum sind, hat dein Mitbewohner kein Recht, diese Dinge zu verschenken, weil er kein Eigentümer ist und somit auch keine rechtmäßigen Verkäufe bzw. Schenkunen tätigen kann.