Mitbewohner abgehauen, was jetzt?
Ich habe mir zusammen mit einem anderen eine Wohnung angemietet. Nur ist der jetzt leider wie vom Erdboden verschluckt und kommt zu 99% nicht wieder. Er hat leider auch seine Miete nicht bezahlt. Meine Fragen wären also:
- Muss Ich für seine Miete aufkommen?
- Ich kann die Wohnung allein bezahlen aber wie steht es dann mit dem Mietverhältnis? Z.b. Schloss wechseln, Ihn aus dem Mietvertrag streichen, usw.
Danke für alle Antworten.
6 Antworten
Sie können das Mietverhältnis nur gemeinsam mit dem abgängigen Mieter kündigen.
Weigert der sich, dann können Sie auf die Zustimmung zur Kündigung erfolgreich klagen; immerhin hat das Gericht aufgrund des bestehenden Mietverhältnisses eine zustellfähige Adresse.
Inzwischen sollten Sie mit dem Vermieter klären, ob der Ihnen die Wohnung auch alleine vermieten würde.
Hallo,
also als erste Maßnahme solltest du sofort Wohnunsgtür-und Kellerschoß austauschen damit diese "Feine Herr" dir nicht während deiner Abwesenheit die Bude ausräumen kann......denn solange er einenpassenden Schlüssel hat, ist das kein Einbruch.
Der MIetvertrag ist natürlich weiterhin gültig und du must auch weiterhin die Miete für beide zahlen.
Streichen kannst du ihn gar nicht, sondern nur der Vermieter, wenn er mit dir als alleinigen Mieter einverstanden ist.
Streichen kannst du ihn gar nicht, sondern nur der Vermieter,
auch dann nicht, ein Mietvertrag kann nur einvernehmlich aufgehoben werden, zwingend sind 3 Unterschriften zu leisten.
diesen Typen halt verklagen, er hat eine Ladungsfähige Adresse
wird er aber kaum tun.....und natürlich ist diese Maßnahme zulässig.
Dann kennst du §858 BGB noch nicht.
lies mal einen Para weiter .....:-)
Der Paragraph gilt hier zwar nicht, aber damit bestätigst du meinen Kommentar, dass Schloss austauschen hier überhaupt nicht weiter hilft. Denn der Mitbewohner hat in jedem Fall einen Anspruch, wieder in die Wohnung gelassen zu werden.
Natürlich hilft das, denn der Vogel wird kaum noch einmal "Offiziell" da erscheinen.
Denn das ganze ist das typische Verhalten eines Drogensüchtigen, der wegen der Beschaffungskriminalität Probleme mit "Gewissen" Leuten hat und vor diesem geflohen ist.Das einzige wozu der noch einmal erscheinen könnte, ist Wertsachen seines Mitmieters zu entwenden um sie zu verscherbeln.
Muss Ich für seine Miete aufkommen?
selbstverständlich wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt.
wie steht es dann mit dem Mietverhältnis?
das bleibt selbstverständlich bestehen
Z.b. Schloss wechseln,
Finger weg. wenn dein Kumpel nicht in die Wohnung kann, kann er einen Schlüsseldienst rufen und du zahlst die Rechnung.
Ihn aus dem Mietvertrag streichen,
nicht möglich, der Mietvertrag kann nur mit dem Kumpel ordnungsgemäß gekündigt werden
Ich kann die Wohnung allein bezahlen
wirst du wohl müssen
Quatsch.....natürlich Schloß wechseln........
ist Mieter - kann sich den Schlüsseldienst rufen, er hat noch seine Sachen in der Wohnung - Zutritt muss gewährt bleiben
glaubst du ernsthaft so ein Vogel hätte 130 € für einen Schlüsseldienst übrig ??
Nein, muss er nicht, es sei denn Du meinst den FS.
ich meine den Flüchtingen.....:-)
Quatsch..... natürlich Schloss nicht wechseln>>>weil Besitzstörung!!!
jetzt leider wie vom Erdboden verschluckt
Woher weißt du dann, dass er nicht wieder kommt? Hat er es dir angekündigt? Hat er eine Nachricht hinterlassen? - Wenn nein, dann kannst du doch gar nicht sicher sein, dass er nicht in ein paar Wochen wieder in der Wohnung steht?
Ich denke, es gibt mehr Informationen, die du noch nicht erzählt hast. Aber wir können nur helfen, wenn wir genug Infos haben. Jedes Detail kann entscheidend sein.
Informiere den vermieter und lasse den vetrag nur auf dich ändern den dan kanst du erst auch das schloß weckseln nur seine sachen nicht wegwerfen!
Sobald er 3 Mieten nicht bezhal hat kann er ja auch gekündiegt werden! spästesns dan kannst du Allein Mieter werden !
Geht völlig an der Rechtslage vorbei.
- Man könnte den Mietvertra hundertmal ändern. Ohne Zustimmung des Verschwundenen, gillt immer noch der Ursprüngliche.
- Den Schließzylinder kann er jederzeit wechseln. Um in die Wohnun zu kommen, macht er es eben wie jeder Gast. Er klingelt an der Tür oder ruft seinen Kumpel auf seinem Smartphone an oder schickt eine SMS, whatsapp oder was auch immer, damit dieser ihm wieder aufsperrt. Er braucht jedenfalls keinen Schlüsseldienst. Natürlich könnte man den Einlass direkt davon abhängig machen, dass er gleich mal das Geld für seinen Mietanteil mitbringt.
- Auch, wenn er 10 Mieten nicht gezahlt hat, kann er nicht gekündigt werden, wenn der FS bis dahin immer brav die komplette Miete bezahlt hat.
- Allein Mieter wird der FS nur dann, wenn auch der Vermieter damit einverstanden ist, falls der verschwundene doch noch irgendwie einer gemeinsamen Kündigung zustimmt.
Sobald er 3 Mieten nicht bezhal hat kann er ja auch gekündiegt werden! spästesns dan kannst du Allein Mieter werden !
nö, der der momentan in der Wohnung verbleibt ist zur Mietzahlung verpflichtet. Der Vermieter sucht sich einen aus
also als erste Maßnahme solltest du sofort Wohnunsgtür-und Kellerschoß austauschen
Nein. Offenbar ist es ein gemeinsamer Mietvertrag, aufgrund dessen der Mitbewohner einen Rechtsanspruch hat, in die Wohnung zu dürfen. Diese Maßnahme ist also nicht zulässig. Der Mitbewohner könnte problemlos gerichtlich Zugang beanspruchen.