Kassenumsatz als Lohnzahlung einbehalten

5 Antworten

Eigentlich ist es nicht korrekt,die Einnahme aus der Kasse zu nehmen und zu behalten,auch wenn du berechtigte Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber hast.Du könntest beim Arbeitsgericht den Antrag stellen,deinen ehemaligen Arbeitgeber auf Zahlung des ausstehenden Entgelts zu verklagen.Den Antrag kannst du direkt beim Arbeitsgericht stellen und das kostet auch kein Geld.Interessant wäre bei der Gelegenheit auch,ob man dich als geringfügig Beschäftigte überhaupt bei der Minijobzentrale angemeldet hat.

Erkundige dich bei der Minijobzentrale über Tel.: 01801 200 504 ob du dort als Minijobber gemeldet bist.

Du hast das Geld Deines Arbeitgebers mitgenommen und ihm das auch noch schriftlich gegeben? Zusätzlich zu dem schriftlich fixierten Diebstahl hält Dein Chef ein schriftliches Beweisstück für eine Erpressung in Händen. Glückwunsch.....

Im Ernst: Das IST Diebstahl. Verbotene Eigenmacht, im Juristendeutsch. (Leider) ganz egal, was er Dir noch schuldet. Du mußt ihm das sofort wiedergeben. Lass Dir auf jeden Fall eine Quittung geben oder hol Dir vorher schon einen Anwalt und übergib ihm das in dessen Beisein.

Einen Anwalt wirst Du sowieso brauchen, um Deinen Lohn zu bekommen. Geh aber auch sofort zum Arbeitsamt und beantrage dort entsprechende Leistungen. Ich wünsch Dir Erfolg und hoffe, das Du nie wieder ohne schriftlichen Vertrag eine Arbeit anfängst.

skyfly71  12.08.2011, 21:11

Keine Ahnung, was für Juristendeutsch Du sprichst, aber ein Diebstahl ist aus der Schilderung überhaupt nicht erkennbar.

ralosaviv  12.08.2011, 21:17
@skyfly71

Wer hat Dich denn mit nem Brot vom Baum gelockt?

Natürlich ist das Diebstahl, wenn ich den Tagesumsatz meines Arbeitgebers einfach einstecke!

skyfly71  12.08.2011, 21:23
@ralosaviv

Dann beschäftige Dich doch in einer ruhigen Minute mal mit den Unterschieden zwischen Diebstahl und Unterschlagung. Ach ja: "Untreue" ist auch ein Straftatbestand, der hier in Betracht kommt^^

ralosaviv  12.08.2011, 21:45
@skyfly71

Kein Problem. Unterschlagung setzt schonmal keinen Vermögensschaden voraus und ist deswegen "nur" ein Vergehen, wohingegen Diebstahl eine Straftat ist. Ebenso wie Untreue.

Wo fehlt denn bitte der Vermögensschaden, wenn ich jemandens Bargeld mitnehme?

skyfly71  12.08.2011, 21:49
@ralosaviv

Wo taucht denn hier der Begriff "Vermögensschaden" auf? http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html Ein Vergehen ist auch eine Straftat ( § 12 StGB ). Ich schreib das normalerweise nicht, aber Du hast schlicht keinen blassen Schimmer von (deutschem) Strafrecht.

Geh zu einem Rechtsanwalt!!!!

Vorab mal meine Einschätzung: Arbeitsvertrag mündlich und konkludent vorhanden durch deine Arbeit vor Ort! Zeugen, die deine Tätigkeit dort bestätigen.

Deine Lohnforderungen muss du gerichtsfest beweisen können. Dann kannst Du dem Chef die Aufrechnung erklären. Dieser Fachbegriff ist der hier zutreffende aus dem Schuldrecht.

Was den Chef angeht: Kann er beweisen, wie hoch die Tageseinnahmen waren? Wenn nicht, drohe mit Anzeige wegen falscher Beschuldigung usw.

Hat Dein Chef Dich in Wirklichkeit schwarz arbeiten lassen?

Er müsste doch Sozialabgaben und Steuern entrichtet bzw. bei der Mini-Job-Zentrale angemeldet haben. Hast Du das mal geprüft. Andernfalls soll er mal ruhig zur Polizei angehen, kann er sich gleich selbst anzeigen.

Du hast - wie Du ja eigentlich auch weißt - natürlich kein Recht, die Einnahmen zu behalten. Du hast eine Unterschlagung begangen, die bei dem Betrag auch schon ganz schön strafbar ist. Dir steht hier auch erst einmal kein Pfandrecht zu, das Dein Verhalten vielleicht noch rechtfertigen könnte. Du solltest das Geld so schnell wie möglich zurück bringen, um Dir weiteren Ärger zu ersparen. Sonst kann das auch ganz schön böse enden.

Hallo Julicious,

dein geschildertes Problem ist in der Tat ein Problem.

Vermutlich übtest du die Tätigkeit nicht nur ohne Arbeitsvertrag sondern auch „Bar auf die Kralle“ aus.

Meinst du denn dein Chef hat die bei der Minijobzentrale angemeldet? Mit Sicherheit nicht.

Wovon lebst du noch, hat dein ehemaliger Chef irgendetwas in der Hand womit er dich „erpressen“ könnte?

Wenn nicht, mache ihn zunächst noch einmal darauf aufmerksam, dass du noch 100€ bekommst, da 400€ bereits einbehalten wurden.

Profiziere ihn doch ruhig ein wenig, er könne doch zu Polizei gehen umso besser denn brauchten sie ihn nicht abholen, z. B. wegen Schwarzarbeit.

Möglicherweise schreckt es ihn ab und du hast zwar keine Nebenbeschäftigung mehr, aber in diesem Fall zunächst 400€ und den Rest darfst du abschreiben.

Wenn du allerdings das Gefühl hast, der könnte tatsächlich zur Polizei gehen, wird er eine Anzeige wegen Unterschlagung der Kasseneinnahme stellen.

Wüsste es man vorher, was er sich verhält wäre man schlauer, denn in diesem Fall könntest du ihm ja zuvorkommen und selbst den Sachverhalt der Polizei schildern.

Hast du in deinem Bekanntenkreis möglicherweise einen Juristen, oder kennst du einen aus deiner Kellnertätigkeit? Dann sollte dieser die von dir einbehaltende Kellnerlosung treuhänderisch, bis zur Klärung an sich nehmen.