Mit welchem Durchschnitt hat man sein Abi bestanden?
Mein Mann sein Sohn sagte gestern zu ihm: Ich hatte nen Durchschnitt von 3,5 und bin durchgerastelt, nun wiederholle ich "freiwillig" 1 Jahr. Wie sieht es dann mit unterhaltsanspruch aus? Falls er sein Abi bestanden hat und freiwillig 1 Jahr macht? Bis zu welchem druchschnitt hat man sein Abi "noch" bestanden? Danke schön für eure Hilfe, ihr seit echt super. lg BlondeFee11
15 Antworten
Das Abitur besteht man dann, wenn man 100 Punkte in den Abiturfächern hat. Sprich, man muss in 13.2 als Vornote eine 4 (also 5 Punkte) haben und in den Prüfungen auch eine 4 (sprich auch 5 Punkte), die dann vervierfacht werden also 20 Punkte. Man addiert diese 20 Punkte mit den 5 Punkten der Vornote und hat 25 Punkte. Wenn man in allen der 4 Abiturfächern 25 Punkte hat, die auch zusammengezählt werden, dann hat man am Ende 100 Punkte und das Abitur bestanden.
Auch wenn er sein Abi bestanden hat, hat er weiterhin Unterhaltsanspruch. Er verdient ja nix. - Hatten wir das nicht gestern schon? Wenn man sein Abi bestanden hat, kann man nicht freiwillig länger auf der Schule bleiben, das ist absurd. Laßt euch doch das Zeugnis zeigen.
Wie auch immer, das Abi ändert nichts am Unterhaltsanspruch. Das entspicht nicht einer Berufsausbildung - die geht jetzt ja erst los.
ja, aber die Fragerin scheint davon auszugehen, daß mit dem Abi auch der Unterhaltsanspruch erlischt. Und wenn er erlischt, kommt ja wohl nur ALG2 in Frage und da wird der Unterhaltsanspruch auch geprüft. Wenn er sich dem Arbeitsmarkt zu Verfügungstellt, bleibt der Anspruch bestehen, wenn die Eltern leistungsfähig sind.
Aus welcher Rechtsvorschrift entnimmst du denn, dass in diesem Fall ein Unterhaltsanspruch durch die Eltern gegeben wäre?
Arbeitslosigkeit begründet meines Wissens keine unterhaltsrechtliche Bedürftigkeit nach § 1602 BGB. Wäre dem so, dann könnten ja auch die Eltern, bei eigener Arbeitslosigkeit, jederzeit die Kinder oder auch ihre eigenen Eltern in die Unterhaltspflicht nehmen.
also 2008 waren es auch 4,0. Sein Abi hat er dann aber noch nicht in der Tasche, schließlich wiederholt er das jahr. somit kann sich alles wieder verändern und der schnitt bleibt nicht bestehen. unterhalt muss er somit sicherlich weiter zahlen.
Mein Mann sein Sohn sagte gestern zu ihm: Ich hatte nen Durchschnitt von 3,5 und bin durchgerastelt,
deine mutter ihre tochter weitzt datzt nichte?
dann ist auch nicht zu helftsten wenn dein googlomat kaputt ist und tante wiki nicht mehr mit dir spricht - ist vermutlich dein kompostputer aus...
gruss, pony
Pony - du machst mir Sorgen :)
Entweder er hat bestanden oder eben nicht, der Notendurchschnitt ist da zweitrangig.
Wenn er bestanden hat und das Jahr wiederholt, ist das seine Sache. Eine Unterhaltspflicht für die Eltern entsteht da nicht, da die Weiderholung nicht zu einem höherwertigen Abschluss führen würde.
Hallo. Meinst du wirklich? Habe noch Fragen, würdest du sie mir beantworten? lg
Dann stell die Fragen doch einfach! :-)
Das ist falsch!
Ein Unterhaltsanspruch lässt sich bei Volljährigen nur während der Ausbildung begründen.
Es besteht lediglich eine Unterhaltsanspruch für eine einmalige Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten (in der Regel für 2 bis max. 4 Monate). Eine Übergangszeit setzt aber voraus, dass die Ausbildungsabschnitte auch bekannt sind.
Also ausruhen und nichts tun ist nicht. Das Kind muss seine Ausbildung zielstrebig zu Ende Führen.