Kündigung vergangene Krebserkrankung „verschwiegen“?

4 Antworten

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Zuerst einmal freut es mich, dass Du diese schwere Erkrankung überstanden und Dich gut erholt hast.

Ich würde Dir empfehlen, Deinem AG gegenüber offen zu sein und ihm davon zu berichten. Es tut Dir anscheinend nicht gut, ein "Geheimnis" darüber zu machen und nicht offen sprechen zu können.

Ein Kündigungsgrund ist diese überstandene Krankheit bestimmt nicht und wenn der Betrieb nicht gerade ein Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften ist, kann man Dir auch nicht so ohne weiteres kündigen (was ein guter AG auch nicht machen würde).

Wir haben bei uns im Betrieb mehrere MA, die ihre Krebserkrankung seit Jahren überwunden haben, davon eine Kollegin die zweimal an Brustkrebs erkrankt war. Auch gibt es aktuelle Fälle an Krebserkrankungen oder die AN haben Angehörige, z.T. Kinder, die schwer erkrankt sind.

"Fallengelassen" wird hier niemand und bestimmt auch nicht entlassen. Im Gegenteil, man versucht zu helfen wo man kann.

Rede mit Deinem AG und wenn er Dich fragt, warum Du das erst jetzt sagst, kannst Du ihm von Deinen negativen Erlebnissen erzählen. Ein Kündigungsgrund ist das bestimmt nicht, wenn Du ihm das jetzt erst sagst.

Der Gesetzgeber hat sogar dafür "gesorgt", dass es kein Kündigungsgrund ist, wenn ein AN eine Krankheit, die ihn nicht an der Ausübung der beruflichen Pflichten hindert, nicht angibt. Es gibt dann sogar das "Recht zur Lüge", wenn nach einer Schwerbehinderung gefragt wird, um den AN eine Chance auf den Job zu geben und nicht wegen der Krankheit abgelehnt zu werden.

Du hast ja auch einen Anspruch auf den Zusatzurlaub, hast den "besonderen" Kündigungsschutz nach dem IX Sozialgesetzbuch und solltest das auch in Anspruch nehmen. Außerdem "hilfst" Du Deinem AG, die vorgeschriebene Quote an schwerbehinderten AN zu erfüllen und damit die "Abschlagszahlung" zu vermeiden/minimieren.

Davon mal abgesehen, es hilft auch Dir, wenn Du kein Geheimnis mehr daraus machen musst, offen darüber sprechen kannst und wenn manche Menschen das nicht wollen, sprich mit denen, die Dir zuhören oder selbst etwas zu berichten haben.

Alles Gute für die Zukunft, Du kannst ja mal schreiben, wie Dein AG reagiert hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ernsterwin  04.11.2018, 08:35

Hallo Hexle2

grundsätzlich denke ich wie Du. Und es freut mich, dass in Eurem Unternehmen solch eine verständnisvolle Atmosphäre herrscht - Glückwunsch!

Leider muss ich aus über 20 Jahren Erfahrung speziell mit Kündigungen sagen, dass das leider bei weitem nicht überall so ist. Gleich was in den Gesetzen steht, werden Mitarbeitern häufig schon wegen nichtiger Anlässe Steine in den Weg gelegt und Kündigungen ausgesprochen.

Deshalb meine Empfehlung an den Fragesteller, sehr vorsichtig mit der Information an den Arbeitgeber zu sein. Vielleicht gibt es erfahrene und vertrauensvolle Kollegen im Unternehmen, mit den man erst einmal das Problem besprechen könnte.

Es gibt keine rechtliche Verpflichtung frühere Krankheiten beim Arbeitgeber zu erwähnen, wenn sie nicht mehr akut sind bzw. Vergangenheit sind. Dann hätte fast jeder was anzugeben. Du hast also völlig legitim gehandelt und solltest es auch so beibehalten.

ich würd das für mich behalten, fertig. Du erzählst doch auch sonst nicht jedem alles. Ich kann mir vorstellen das du ne menge stolz auf dich bist das überstanden zu haben, aber ich denke wenn das wasserdicht ist solltest du die dose der pandora mal schön geschlossen halten.

Du solltest jedoch selbst einschätzen können ob du einen Anspruch auf ein geltendes Recht erheben willst, vielleicht ist dieses Forum nicht der geeignete Ort für konkrete oder kompetente Antworten auf deine Frage.

Ich empfehle dir, da mal im Arbeitsrecht selber zu lesen und dann konkret Fragen zu Dingen zu stellen, die du darin nicht verstehen kannst.

Was du brauchst, ist eine Rechtsberatung - ich empfehle dir einen Rechtsbeistand auf zu suchen und diesen die Sache konkret einschätzen zu lassen. Mit knapp 75€ Investment, kann das für viele zehn Tausend Euro "amortisieren" ;)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
MrMungu 
Beitragsersteller
 04.11.2018, 00:14

Generell ist es ein vertrautes Verhältnis aber ich frage mich eher ob ich gekündigt werden könnte weil ich es verschwiegen habe.

Vertrauen tue ich den Jungs und es gibt Momente die einiges erklären würde wenn sie es wüssten.

xxfistexx  04.11.2018, 00:28
@MrMungu

das hat ne Kette Konsequenzen zur Folge, das willst du lieber nicht auslösen.

  • abgesehen von ein paar Tagen Urlaub, zieht ne Schwerbehinderung gleich eine halbe Handvoll Vorteile nach sich.
  • Vorteile für einen Arbeitnehmer, bedeuten generell - Nachteil für den Arbeitgeber
  • Nachteil für den Arbeitgeber bedeutet generell - Alarm - da "greift uns jemand an"
  • einen Arbeitgeber überraschend von "innen her" angreifen, ist nicht schlau
  • du hast da einen ziemlich "groben Schnitzer" in der Personal-Bearbeitung, da kommst du mit Glück mit einem blauen Auge und mit Pech mit einem blauen Hoden davon, bzw raus.
MrMungu 
Beitragsersteller
 04.11.2018, 00:45
@xxfistexx

Ich möchte ja nicht meine Vorteile geltend machen..

ich möchte behandelt werden wie ein normaler Mitarbeiter.

Aber ich denke ich lass es bleiben.

xxfistexx  04.11.2018, 00:55
@MrMungu

höre dir mal den Song von den Beatles an: "let it be"

  • du machst da nix "freiwillig geltend" das ist unabdingbar und wie du bemerkt hast, ein Grund dich los zu werden.
  • ein "Schwerbehindertenanspruchsberechigter" in einem Betrieb ist ein Grund, einen Betriebsrat und viele hundert Tausende Euro aus zu geben.
  • EIN SchwBehAnsprBerAN.. reicht, um einem Betrieb für einige Jahre die Zahlen "so dermaßen durch zu würfeln, das eine Rechtsklage oft besser im Budget verplant ist, als ein dauerhafter Anspruch auf Sonderkündigungsrecht, zB.
  • darüber hinaus, kann einem Betrieb.., ab einer bestimmten Größe, der festangestellten Status eines guten MA, durchaus in die Karten spielen und seine Prognosen dauerhaft und "loyal" stärken.
  • Aber ab wie vielen MA ein Betrieb in deinem Bundesland wie viele AN darstellen muss und wie viel Prozent dazu im gesonderten Anstellungsverhältnis, mit wie vielen "Arbeitsstunden" etabliert sein sollen, das merkst du bestimmt, artet hier ein wenig zu sehr aus.
  • grundsätzlich lässt sich immer sagen: geb dem AG einen Grund, genau dich beim Vorstand zu LIEBEN

https://www.youtube.com/watch?v=2xDzVZcqtYI

Meint ihr ich sollte es weiter verschweigen oder ich könnte mich öffnen ?

Lass es doch einfach bleiben. Man kann auch ein freundschaftliches Verhältnis zu seinen Kollegen haben, ohne alles von sich zu erzählen, vor allem Krankheiten sind wirklich Privatangelegenheit und kein schönes Thema im Kollegenkreis.

Was soll man auch dazu sagen, ausser betroffen zu sein. Du hast bis jetzt nur Nachteile davon gehabt, es zu erzählen, als mach es einfach nicht mehr; was hast Du denn davon ausser das Risiko, dass es sich überall herumspricht, und das ist ja nun wirklich nicht nötig - man posaunt private Dinge am Arbeitsplatz nicht aus, das macht keinen guten Eindruck.

MrMungu 
Beitragsersteller
 04.11.2018, 00:16

Das stimmt schon aber wir haben hier ein ziemlich gutes privates Verhältnis und machen auch privat Unternehmungen zusammen.

Alle sind sehr offen und die Frau meines Vorgesetzten hat Brustkrebs.

Ich frage mich halt besonders ob ich gekündigt werden könnte weil ich es verschwiegen habe.

dandy100  04.11.2018, 00:28
@MrMungu

Du darfst nicht lügen - verschweigen ist aber was anderes, das darf man. Niemand ist verpflichtet, ungefragt seine Lebensgeschichte ausbreiten zu müssen. Hat Dich jemand nach Krankheiten gefragt als Du eingestellt wurdest?

Wahrscheinlich nicht, also lass es auch dabei und thematisiere es nicht extra, es sei denn Du hättest eine ansteckende Krankheit, was ja nie de Fall war (siehe link)

An Deiner Stelle würde es mir zu denken geben, dass ich durch die Erwähnung meiner Krankheitsgeschichte immer nur Nachteile hatte und ich würde es sozusagen als Wink des Schicksal sehen, dass es diesmal nicht so - und das nicht aufs Spiel setzen. Die Frau Deines Chefs arbeitet nicht bei Euch, oder? Was sie erzählt oder ihr Mann über sie sagt, ist eine ganz andere Sache; sie ist nicht Eure Kollegin.

https://bewerbung.net/angaben-verschweigen/