Sind nur die Eltern dazu berechtigt ihr Kind aus der Schule abzuholen?

13 Antworten

Das ist absolut unüblich, kommt mir auch etwas verrückt vor. Es macht überhaupt keinen Sinn, da Sie ja sogar telefonisch Kontakt mit dem Lehrer oder Sekretäriat hatten und im Prinzip frei entscheiden können wer sich um Ihr Kind kümmern und es abholen soll.

Ich denke ich wäre in dieser Situation auch nicht ruhig geblieben, das ist ja ein Unding!

schleudermaxe  26.04.2015, 10:34

... ach, und die Gespräche und die Weisungen bestreiten die Eltern auch nicht, wenn das Kind überfahren wird und alle jetzt trauern? Keine Ahnung vom Schulalltag, oder?

gerd47  28.06.2015, 00:49
@schleudermaxe

... @schleudermaxe: ich habe ja schon etliche Kommentare von dir gelesen. Du hast doch von den meisten Sachen, über die du glaubst, einen Kommentar abgeben zu müssen, keinen blassen Schimmer einer Ahnung. Halte doch gelegentlich deinen Schnabel. Dein Geseiere zu lesen ist widerlich.

Du solltest für den Notfall bei der Schule schriftlich hinterlegen, wer die Kinder abholen darf.....

Das sind seitens der Schule Sicherheitsvorkehrungen, damit kein Unberechtigter die Kinder abholt......

Aus Sicherheitsgründen, ja. Aber ich denke Du kannst die Grossmutter für diese Fälle eintragen lassen. Regel das mal mit der Schulleitung.

ich möchte jetzt mal was an "schleudermaxe" loswerden. zunächst einmal bin ich selber ein SCHÜLER und habe AHNUNG VOM SCHULALLTAG, zum anderen darf die Schule nicht viel machen, was das entsprechende Elternteil verbietet oder auch verbieten, was das Elternteil erlaubt hat. Geht es um die GESUNDHEIT der SCHÜLER, so haben die ELTERN das alleinige Sorgerecht und dürfen das Kind sogar früher nach HAUSE schicken. Da kann die Schule nichts gegen unternehmen. Jetzt hat "washilfts" noch gesagt, dass die SCHULE seine SCHÜLER bspw. nicht in der Grundschule ALLEINE nach Hause schicken dürfen, aber wenn die ELTERN das zulassen geht das sehr wohl. und alleine wäre er ja nicht einmal, weil die GROßELTERN des SCHÜLERS ihn mit ERLAUBNIS der Eltern abholen konnten. und die können ja eine schriftliche ERLAUBNIS der MUTTER vorweisen.

nein. Für gewöhnlich würden die meisten Kinder sich auch nicht in der Schule abmelden. Eigentlich reicht auch ein schriftlicher Bescheid der Eltern aus, den dann irgendein anderer mitbringen kann. Was macht die Schule denn nach dem Unterricht? Schickt sie die Kinder einfach so nach hause? Natürlich. Aus Krankheitsgründen die Schule früher zu verlassen ist Versicherungstechnisch auch kein Problem, weil in jeder Schulversicherung drinsteht, dass der Schüler auf dem Schulweg versichert ist, er darf aber nicht den Schulweg verlassen. Mit anderen Worten er darf direkt nach Hause, aber nicht zwischendurch noch mal eben woanders hingehen, dann gilt die Versicherung nicht mehr. Das gilt immer, wenn der Schüler vor, oder nach dem Unterrricht nach Hause oder zur Schule geht. Und wenn sein Unterricht für ihn früher aufhört, weil er krank ist oder sich nicht gut fühlt, dann zählt die Versicherung trotzdem...Und außerdem sollte die Schule auch Rücksicht auf die Eltern nehmen. Was, wenn beide arbeiten und es dem Schüler echt schlecht geht. Dann wird der nach Hause geschickt. Dort kann ja wenigstens eine Haushälterin oder so sein, wenn man jetzt altmodisch bleibt, die darf nämlich im Gegensatz zur Schule und den Lehrern Medikamente geben. Lehrer dürfen nur fragen, ob sie das auch dürfen und bei bejahung dürfen sie das dann auch.

Hoffe du bist nicht zu kaputt um den Text zu lesen. =D gute Besserung deinem Sohn und so...

washilfts  24.04.2015, 21:02

Nein, das gilt niemals z. B. für Grundschüler. Es ist der Schule nicht erlaubt, ein kleines krankes Kind alleine nach Hause zu schicken.

schleudermaxe  26.04.2015, 10:39

Das ist mir zu wirr und zudem, keine Ahnung vom Schulalltag, oder?

Die lieben Eltern dürfen doch genau für solche Fälle der Schule Weisung erteilen und haben dies auch, so die Unterlagen in den Akten. ... und ob der RA der lieben Eltern mitspielt, wenn das Kind unter die Straßenbahn kommt, weil der Lehrer einfach mal so und an der Weisung vorbei das Kind nach Hause schickt, glaube ich auch nicht. Und an ein Telefonat konnten sich die Eltern bisher noch nie erinnern, bei Todesfällen.