GEZ melden dass ich Wohnungslos bin?

5 Antworten

Da Wohnungslose keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, bist du gut
beraten, dich jetzt abzumelden. Dazu bist du auch gesetzlich
verpflichtet.

Da der Beitragsservice dich nach deiner Anmeldung bereits datenmäßig als Kunden erfasst hat, entkommst du ihm auf Dauer nicht. Zur Not spüren sie dich auch erst nach zig Jahren auf.

Das hätte dann zur Folge, dass bis dahin permanent neue Rundfunkbeiträge als deine Schulden auflaufen. Da der Beitragsservice eine rückwirkende Abmeldung nicht vornehmen muss, könntest du also später völlig unnötig mit einem hohen Betrag belastet werden, wenn du dich jetzt nicht abmeldest.

Ich gebe dir eine eher unkonventionelle Antwort:
Du musst überhaupt keine GEZ-Gebühr bezahlen.

Ich könnte dir mit viel Getippe erklären warum die GEZ keinerlei rechtliche Handhabe hat, Geld aka Gebühren einzutreiben.
Aber es ist für dich und mich angenehmer, wenn ich dir die Antwort in Form eines Videos liefere :D
https://youtu.be/5gL4K_Sg0XQ
Viel Spaß :)

In Deutschland gibt es das Meldegesetz. Dh du musst dich ummelden. Ohne Ummeldung wirst du nicht von der GEZ befreit.

Du musst dich melden. Wenn du bei deinem Eltern unterkommst musst du ihnen das ja schließlich vorweisen. Also geh zum Bürgeramt und schickt der GEZ dann per Post das du bei deinen Eltern gemeldet bist.

Juleehh 
Beitragsersteller
 04.12.2017, 09:55

Ich bin nicht bei meinen Eltern gemeldet. Ich werde mich auch nicht bei meinen Eltern melden. 

Yvonne0809  04.12.2017, 09:58
@Juleehh

Wenn du nirgends gemeldet bist bzw sagst das du bei wem gemeldet bist der bereits GEZ zahlt, dann kann ja jeder kommen und sagen er ist Wohnungslos und meldet sich nur nirgends an. Bezweifle das die GEZ nur auf dein Wort keine Beiträge von dir haben will

mepeisen  04.12.2017, 12:56
@Juleehh

Das ist dein persönliches Problem. Dort, wo du "haust", dort musst du dich auch melden und dort begründest du deinen Wohnsitz. Ob du das willst oder nicht, ist vollkommen egal.

Wenn du das nicht tust und sei es auch nur übergangsweise, begehst du zunächst einmal eine Verstoß gegen die Meldepflicht. Und bezogen auf den Beitragsservice könnte auch einiges an Ärger auf dich zukommen.

Wohnungslos ist nur der, der tatsächlich unter der Brücke lebt.

www.bzga.de

da steht alles, was du wissen musst