Einreise in die USA mit Vorstrafen im Jugendstrafrecht?
Hallo, ich würde dieses Jahr im September ein 1-Jähriges Auslandspraktikum in den USA machen um auf mein Fachabitur aufzubauen, ich habe aber Bedenken wegen möglichen Problemen mit der Einreise, vor allem weil das ganze auch nicht gerade billig ist (Flug, Agentur...). Ich habe nämlich Vorstrafen im Jugendstrafrecht, alles schon Jahre her aber eben noch nicht verjährt (Kapitaldelikte). Mir wurde von meinem Anwalt gesagt dass niemand diese Vorstrafen im Register sehen kann da man im Jugendstrafrecht den Jugendlichen nichts verbauen will, sondern nur bestimmte Ämter haben Einblick.
Hat die Grenzkontrolle der USA ZUGRIFF auf meine Akten/Register, falls ich von meinen Vorstrafen nichts angeben will?
1 Antwort
Grundsätzlich sollte man seinen Flug NIE vor der Erteilung des erforderlichen Visums buchen. Egal, ob man deine Problem hat, oder denkt, das Visum sollte kein Problem sein. Es gibt immer die Möglichkeit, dass es verweigert wird.
Für ein einjähriges Praktikum solltest DU Geld bekommen und maximal für Kost-und Logis bezahlen und für die Ausstellung des Visums, falls erforderlich. Überprüfe bitte, ob das Angebot seriös ist, oder ob man deinen Wunsch ausnutzt, in den USA zu leben.
In der Regel bekommt man keine Arbeitserlaubnis, um nach dem Fachabitur in den USA zu arbeiten. Viele Agenturen versprechen etwas, was sie nicht halten können.
Wer welche Daten bekommen kann, da wird nicht mit offenen Karten gespielt.
Aber meist kommen die Ungereimtheiten bei den Interviews heraus, wenn Antragsteller nervös wirken, Blickkontakt vermeiden, ...die Beamten sind geschult und kennen ihre Pappenheimer.
Welches Visum soll überhaupt beantragt werden?
Wenn du da nicht überzeugst, suchen sie weiter, eventuell greifen sie auf deine Emails zu, auf deine Social Media Seiten, etc. möglicherweise verweigern sie dir dann das Visum.
Begründen müssen sie das nicht. Rechtsmittel gibt es keine.
Es ist ein schlechter Rat, nicht die Wahrheit zu sagen, nur weil sie vermutlich deine Akte nicht einsehen können.
Ich kann das Programm und die Seite nicht bewerten. Es schaut nach einer normalen Unternehmen aus, die sich auf diesem Markt tummeln.
Das J-1 wird normalerweise gewährt, wenn die dahinterstehende Organisation es sponsern kann und die Programme den Richtlinien für die Vergabe entsprechen.
Vielen dank für die hilfreiche antwort.
Bei meinem auslandspraktikum handelt es meinen nachforschungen nach zu urteilen um eine art ausnahmeregelung. dafür muss ich das J1-Visum beantragen bevor ich das beantrage muss ich aber noch meine fragen klären. die vermittleragentur ist www.studentsgoabroad.com, von der ich auch einen sehr seriösen eindruck habe, und ich habe mich natürlich auch online über diese seite informiert. das praktikum ist auch bezahlt, für kost und logis muss ich von diesem lohn selber aufkommen.
mit ist bewusst, dass lügen meistens eine schlechte variante ist, aber für mich ist es in diesem fall einfach ein mittel zum zweck. das risiko bei der befragung nehme ich in kauf.
eins ist mir nur wichtig: deinem letzten satz
"Es ist ein schlechter Rat, nicht die Wahrheit zu sagen, nur weil sie vermutlich deine Akte nicht einsehen können. " entnehme ich, dass sie deines wissens nach also KEINEN einblick in meine akten haben?