Stimmt es, das wenn man eine Anzeige wegen Körperverletzung hat bzw. vorbestraft ist wegen diesem Deliktes , kann man nicht mehr in die USA einreisen?

4 Antworten

Nur Anzeige / ohne Verurteilung: Wenn der Pass noch nicht entzogen wurde und kein Erlass nach § 7 Abs. 2 Passgesetz ergangen ist, darfst du, von der BRD aus, reisen wohin du willst. Du bist bis zur Verurteilung auch nicht vorbestraft. 


Soweit mir bekannt ist, wird beim ESTA-Antrag nur nach Verurteilungen und Festnahmen gefragt. Die bloße Einleitung der Anzeige sollte den US Behörden nicht direkt zur Kenntnis gelangen.

Ob dich der Einreisebeamte dazu befragt, das steht auf einem anderen Blatt, aber ich gehe eher nicht davon aus. Sollte er doch danach fragen, dann kann es Probleme mit der Einreise geben.

Wurdest du hingegen schon verurteilt, steht dir die Einreise mit ESTA nicht mehr zur Verfuegung und du solltest dich um ein Visum kuemmern.

Viel Erfolg und eine angenehme Reise.


Anzeigen sind keine Vorstrafen. Vorbestraft ist jemand der vom Gericht zu einer Gefängnisstraffe verurteilt worden ist egal ob auf Bewährung oder wirklich im Vollzug.

Decko1982  03.05.2017, 23:52

👋🏻steht da nicht bzw. vorbestraft ist 🤦🏼‍♂️, und jetzt nochmal ganz langsam du kannst ohne Thema in die USA einreisen da Anzeigen niemanden interessieren du 🤡

diegummipfanne 
Beitragsersteller
 03.05.2017, 23:47

habe ich auch etwas anderes behauptet? Wenn du nichts zu Beantwortung meiner Frage beitragen kannst, dann lass es einfach. Danke.

Wenn eine Anzeige gegen dich läuft wegen Körperverletzung läuft, dann lässt dich die BRD vermutlich nicht ausreisen.

Sobald du verurteilt bist wegen Körperverletzung darfst du nicht mehr einreisen in die USA. Jedenfalls nicht unter dem VWP (ESTA). Da müsstest du ein Visum beantragen.

Nein. Und selbst wenn, brauchst du halt ein Visum und ohne Visum (nur mit Esta) wirst du die USA nie mehr besuchen können.