Mit joint erwischt. Kann ich die Fahrschule noch fertig machen?
Hallo Ich bin 19 Jahre alt und wurde gestern mit einem Freund und einem Joint in meiner Hand erwischt. Ich habe in 3 Wochen meine praktische Fahrprüfung und wollte wissen ob ich jetzt einfach weiter machen soll mit der Fahrschule oder ob ich mir das ganze sparen sollte. Der Polizist meinte dass ich in 3 - 4 Wochen eine Antwort bekommen werde. Aber wann bekommt meine Fahrschule und die Führerscheinzulassungsstelle Wind davon? Danke schonmal an alle antworten. Paragraphen im Zusammenhang in diesem Fall habe ich mir schon angesehen.
11 Antworten
Da würde ich auch raten, erstmal nichts zu sagen, den FS machen und wenn du ihn erstmal hast, ist es viel schwieriger, ihn dir wieder wegzunehmen, als dir von vornherein die Prüfungszulassung zu verweigern.
Das ist eine berechtigte Frage ^^
"Ehrlichkeit, Anstand, Pflichtbewusstsein, Vertrauen"
Die Worte sind mir alle bekannt
In dem Zusammenhang aber nicht angebracht
Mir erzählt der Fahrlehrer ja auch nicht ob er vor 10jahren mal gekifft hat....
Macht auch keinen Sinn
Wenn es relevant wird wird die Fahrschule das schon erfahren
Bleib doch sachlich ....
Das bestätigt doch sonst nur um so mehr das du nur nicht zur Einsicht fähig bist
Gehe auf das was ich schreibe ein oder lass es
Aber dann lebe damit das mitlesende wissen was sie von deinen Texten zu halten haben
Woran machst du fest das der abs.12 hier zieht??
WAS in der Fragestellung lässt sich daran glauben
Vielleicht schafft du ja doch eine konkrete Antwort oder kannst wenigstens Einsicht zeigen
Du hast leider absolut nichts verstanden und entkräftet hast du überhaupt nichts ...
Aber brülle einfach weiter kleiner Löwe, damit beweist du maximal, dass auch du in deinem Leben schon zu viele Drogen zu dir genommen hast.
Auch der Fahrschule würde ich nix sagen!!!
Das geht die doch rein garnichts an was ein volljähriger in seiner Freizeit tut
"Wenn" ein Gericht oder das Strassenverkehrsamt meint da Sanktionen zu verhängen dann wird die Fahrschule das schon erfahren
Vorher geht es sie schlicht nichts an
Wenn
- jemandem der Anstand dafür fehlt, ehrlich gegenüber der Fahrschule zu sein
- jemandem das Pflichtbewusstsein fehlt, für seine Fehler gerade zu stehen und alle, die direkt davon betroffen sind, zu informieren
- jemandem das Wort "Vertrauen" anscheinend nichts sagt
- meine wirklich guten Argumente dafür, es doch der Fahrschule zu sagen, von jemandem nicht verstanden oder ignoriert werden
dann hat sich dieser jemand durch die Drogen anscheinend schon vollkommen das Hirn weggeblasen.
Gruß Michael
Ich auch nicht. Niemand ist hierzulande verpflichtet, sich selber zu belasten oder zu schaden. Das ist ein allgemein anerkannter Rechtsgrundsatz und bei der Frage geht es um eine rechtliche Frage und nichts sonst.
Sorry, hab aus Versehen den falschen Daumen gedrückt.
Sich selber gegenüber Amtspersonen zu schaden und sich unnötig zu belasten hat nichts mit Ansatnd aber viel mit Dummheit zu tun.
Das hat auch nichts mit Pflichtbewusstsein zu tun, solange niemand geschädigt wurde.
Wie unschwer durch den Verlauf zu erkennen, bezog sich dies einzig und alleine auf die "Ehrlichkeit" gegenüber der Fahrschule.
Gruß Michael
Auch hier ging es um die "Ehrlichkeit" gegenüber der Fahrschule.
Wie oder wodurch schadet man sich denn, wenn man in diesem Fall gegenüber der Fahrschule ehrlich ist und "die Flucht nach vorne ergreift"?
Im Gegenteil, man schadet sich eher, wenn man es ihr verschweigt.
Gruß Michael
Den Schaden kann ich nicht erkennen. Sobald der Frager seinen Führerschein in Händen hält und erst danach die Fahrerlaubnisbehörde Wind davon bekommt, interessiert das die Fahrschule überhaupt nicht mehr. Die kriegen das noch nicht einmal mehr mit.
Der Schaden kann aber eintreten, wenn man unnötig die Pferde scheu macht.
Sollte dagegen die Fahrerleubnisbehörde vorher Wind davon kriegen und die Prüfungszulassung verweigern, ist eh der größtmögliche Schaden eingetreten und dann hilft es auch nichts mehr, wenn die Fahrschule davon schon vorher wusste.
Ich sag ja, Ehrlichkeit, Anstand, Pflichtbewusstsein, Vertrauen ...
... das sind für euch beide leider alles Fremdworte.
Ihr braucht euch aber nicht zu wundern, wenn man diese euch gegenüber auch nicht kennt.
...und von Schaden und Gesetzen ist jetzt nicht mehr die Rede?
Wem soll er nichts sagen?
Der Fahrerlaubnisbehörde braucht er nichts zu sagen, das übernimmt die Polizei.
Der Fahrschule sollte er es aber ganz sicher sagen.
Wenn nicht, dann meldet ihn die Fahrschule zur Prüfung an, er geht hin und darf sie im schlimmsten Fall nicht machen, weil es vielleicht doch schon einen Eintrag gibt.
Dann hat er alle damit zusammenhängenden Kosten am Hals und das Vertrauensverhältnis zur Fahrschule / zum Fahrlehrer ist zerstört.
Gruß Michael
Deine Fahrstunden kannst du sicherlich beenden. Die Prüferlaubnis wird aber zurückgezogen werden, bis die Führerscheinbehörde deine Fahrereignung geprüft hat. @19Michael69 hat das Verfahren ja schon beschrieben.
Und glaube nicht, dass die Behörde nichts davon erfährt - sie weiß es bereits.
Hallo Michael,
die Polizei wird die Fahrerlaubnisbehörde informieren und es hängt davon ab, wie schnell die Mühlen der Behörden nun arbeiten, ob du deine Prüfung in drei Wochen machen darfst oder nicht.
Aber egal ob vor oder nach der Prüfung, du wirst nachweisen müssen, dass du "clean" bist und ob du zum "Führen von Kraftfahrzeugen" geeignet oder fähig bist.
Da kommst du so oder so nicht drum herum und wenn du nicht "clean" bist, dann hat es auch nichts gebracht, wenn du die Prüfung noch machen konntest, denn dann bist du den Führerschein nämlich ganz schnell wieder los.
Deine Fahrschule wird Wind davon bekommen - und zwar von DIR und am besten noch heute !!!
Das verlangt alleine schon der Anstand.
Du willst doch auch sicher das (hoffentlich) aufgebaute Vertrauensverhältnis zu deinem Fahrerlehrer nicht zerstören? Wie macht sich das, wenn er es erst durch Post von der Fahrerlaubnisbehörde davon erfährt?
Außerdem kann sich das Verschweigen für dich auch finanziell negativ auswirken. Wenn du zur Prüfung angemeldet bist / wirst, hingehst, sie aber vielleicht dann doch nicht machen darfst, musst du alle Kosten trotzdem bezahlen.
Da wäre es sicher sinnvoll, die "Flucht nach vorne" zu ergreifen und der Fahrschule sofort die Wahrheit zu sagen.
Viele Grüße
Michael
Ich versteh die ganze Diskussion um die Paragraphen nicht. Da steht doch überall, die Polizei kann oder muss das der Fahrerlaubnisbehörde melden. Da steht nirgends, dass man selber irgendjemand etwas melden muss. Und wenn die Polizei das meldet, dann meldet sie es eben in einiger Zeit, wobei es dann aber günstiger ist, den Lappen schon zu haben und nicht erst noch machen zu müssen.
Wieso ist das Gesetz dann anders formuliert?
Man hat mir ja schon erklärt das es seit 2014 wohl anders gehandhabt wird
Aber das Gesetz lässt doch ganz klar den Polizisten und Behörden den Spielraum nicht jeden Kleinkram verfolgen bzw melden zu müssen
Und meine Erfahrungen bisher zeigen auch das auch nicht jeder Kleinkram gemeldet wird
Wenn sich das in den letzten Jahren so sehr geändert hat dann sollte das Gesetz vielleicht auch anders formuliert werden
... Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel ....schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.
WER entscheidet wann es erforderlich ist
Gibt es ein Gesetz dazu oder entscheidet ein Individuum darüber ?
@hamburger
Es geht darum das behauptet wird das dieser Vorfall auf jedenfall gemeldet werden würde
Und dem ist nicht so
Es ist möglich aber ehr unwahrscheinlich
(Jetzt kennt natürlich keiner die weiteren Umstände die da noch was ändern könnten)
Und der Michael hat zur Untermauerung seiner Behauptung ein Gesetz benannt
Dieses jedoch sagt garnicht aus das in diesem Fall eine Meldung verpflichtend wäre
DENN
" Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel" hinweisen, hat die Polizei nicht, bzw wurden hier nicht erwähnt
Und auch wenn es eigentlich nichts zu diskutieren gibt, da jeder hier lesen können sollte ist dies in dieser Diskussion geendet
Auch wenn Michael als "Community Experte" behauptet das es in so Fällen Gang und gebe sei trotzdem so zu verfahren, bleibe ich dabei das ich sage es ist zwar möglich aber unwahrscheinlich
Und meine Aussage beruht auf persönlicher Erfahrung
Auf der Erfahrung von bekannten
Und auch auf Logik
Die wenigstens halten es für sinnvoll jeden der einmal irgendwann irgendwo nen J geraucht hat den Lappen wegzunehmen
Daher auch die Formulierung im Gesetz
Kannst du das einfach nicht verstehen oder willst du deinen Irrtum nicht eingestehen?
Hier noch mal ganz einfach zum Verstehen: Wenn die Polizei einen Bürger beim Konsum illegaler Drogen erwischt oder er diese besitzt, wird grundsätzlich (also praktisch immer) eine Meldung an die Führerscheinstelle getätigt. In einer Anhörung darf der erwischte Bürger dann versuchen glaubhaft zu machen, dass er erstens nicht regelmäßig konsumiert und zweitens in der Lage ist, zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen. Die Beweispflicht liegt beim erwischten Bürger (Beweislastumkehr). Wenn weiterhin Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen, darf die Führerscheinstelle eine MPU anordnen oder auch, wie im Falle des Fragestellers, die Erteilung der Fahrerlaubnis erst einmal verweigern, bis ein entsprechendes Gutachten vorliegt.
§ 2 Absatz 12 StVG:
Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.
....die auf nicht nur vorübergehende Mängel....schließen lassen, ....Soweit die mitgeteilten Informationen ..., sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.
Wie ich es mir dachte
Keine sinnige Argumentation
Und keine Antwort auf die Frage
Dabei beziehe ich mich nur Ausg das Gesetz und zitiere dich
Auch einem Community Experten kann mal ein Fehler passieren
Nur wenn du dich als solcher auch fühlst dann erkläre doch einfach warum du nicht eingestehen kannst den Gesetzestext einfach anders zu interpretieren als er da steht
Warum soll auf Unsinn denn Sinn folgen?
Hier kann gar niemandem ein Fehler passieren, hier kann man dem Fragesteller das mitteilen, was Gang und Gebe ist.
Gang und Gebe und die bittere Realität für alle, die mit Drogen erwischt wurden ist, dass die Fahrerlaubnisbehörden massenhaft die Fähigkeit und Eignung prüfen.
Was du da alles aus dem Gesetzestext herauszuziehen versuchst ist absolut unsinnig und irrelevant, weil die Fahrerlaubnisbehörden das Recht haben und es auch nutzen.
Und so lange du das nicht verstehst, hat es jetzt endgültig keinen Wert mehr, hier weiter zu diskutieren.
Spare dir bitte weitere irrsinnige Interpretationen des Gesetzes.
Gruß Michael
Ich zitiere bloß das Gesetz und dich...
Was dich daran jetzt nur stören mag...
Vielleicht Bist du einer von denen die einfach kein Unrecht haben können
Selbst wenn sie es selbst schon wissen
Mehr als Gesetze zitieren kann ich auch nicht tun
Aber du behauptest ich würde nicht verstehen
Wenn dem so ist, dann antworte
"...Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen"
WAS lässt darauf schließen??
Das die in deinen Augen einfach in jedem Fall alles rausfinden wollen ist Käse
Also bitte
WAS sollte darauf schließen lassen??
Beantworte DAS doch mal bitte
Und nicht wieder drum herum
Was lässt darauf schließen
In dem Gesetz lese ich nichts davon das Vermutungen fremder Personen auf gute Frage ausreichen dafür
WAS lässt also darauf schließen
Ich verstehe das Gesetz ganz gut
Wenn du aber auf die wörtliche Bedeutung nicht eingehen kannst, wer versteht es dann wohl nicht??
"Wenn das nicht in deine Birne rein will, dann bleibt es eben draußen!"
Dann das Gesetz als Zitat Auszug
"...Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen"
WAS lässt darauf schließen??
Das die in deinen Augen einfach in jedem Fall alles rausfinden wollen ist Käse
Also bitte
WAS sollte darauf schließen lassen??
Aber wie du selbst sagest
"Derjenige, der wirklich nur einmal einen Joint geraucht hat, der hat auch sicher nichts zu befürchten."
Du hast doch echt den Schuss nicht gehört.
Das wird mir jetzt zu doof.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist dazu berechtigt und FÜHRT ES NACHWEISLICH AUCH DURCH, zu prüfen, ob jemand, der mit Drogen erwischt wurde, dazu fähig ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Egal ob er auf der Parkbank, im Gemüsemarkt oder im Straßenverkehr damit erwischt wurde.
Das ist die hauptsächliche Kernaussage, die für den Fragesteller interessant ist.
Wenn das nicht in deine Birne rein will, dann bleibt es eben draußen - ist mir jetzt auch egal.
Der abs 12 sagt ganz klar das es nur zu melden ist wenn davon auszugehen ist das der Zustand der fahruntüchtigkeit kein Einzelfall ist
Woran machst du das fest? Woran sollte der Polizist das Fest machen?
Es geht um einen Joint in einer Hand
Nicht im Auto, kein dauerkonsument oder andere Sachen lassen sich in der Frage erkennen die darauf schließen lassen
Im entsprechenden Paragraphen steht nicht einmal das Wort "Einzelfall".
Du verstehst es einfach nicht.
Die Behörden können das nicht "festmachen" und können nicht wissen, ob es sich um "einmaligen" oder "regelmäßigen" Konsum handelt.
Und genau das wollen die mit ihren Maßnahmen herausfinden !!!
Derjenige, der wirklich nur einmal einen Joint geraucht hat, der hat auch sicher nichts zu befürchten.
Gruß Michael
Da bin ich völlig anderer Meinung
-Woher weißt du das die Polizei die Behörden informiert? Bei mir haben sie es nicht. Was macht dich also der das sie es da tun?
Gerne deine Quelle dafür
-und woher weißt du das er Abstinenz nachweisen muss? Das muss erstmal entschieden werden. Und über das Urteil kann man sich keinesfalls so sicher sein wie du behauptet. Ich gehe schwer davon aus das es alles wegen Geringfügigkeit eingestellt wird
-ich würde der Fahrschule nichts davon sagen
Was ich in meiner Freizeit mache geht die doch garnichts an
Hallo Michael,
ich komme jetzt einfach "nochmal neu rein" und hoffe, dass der eine oder der andere User so viel Anstand besitzen, diese Antwort nicht mit unnützen Kommentaren zu ruinieren.
Wie hier leider geschehen, ist es bei der ganzen Sache vollkommen sinnlos, zu versuchen, den § 2 des StVG zu "zerpflücken". Die Polizei und die Fahrerlaubnisbehörde haben auf jeden Fall das Recht entsprechend zu handeln und nehmen davon Gebrauch.
Wenn du viel Glück hast, dann kann es auch sein, dass die Polizei nicht die Fahrerlaubnisbehörde informiert und dann kommt natürlich nichts.
In dem Fall wüsste ich aber nicht, wofür oder warum du in 3 bis 4 Wochen "eine Antwort" bekommen solltest, denn der Konsum ist nicht strafbar und somit wäre die Sache dann erledigt.
In der Regel wird die Polizei aber die Fahrerlaubnisbehörde informieren und da diese nicht wissen kann, ob das bei dir ein einmaliger Konsum war, oder ob du regelmäßig konsumierst, wird sie sich selbst ein Bild davon machen wollen und du wirst Post bzw. eine "Einladung" erhalten.
In unzähligen Fragen hier auf gutefrage.net gibt und gab es genau diejenigen, die entweder beim Rauchen oder mit einer kleinen Menge Cannabis erwischt wurden und eingeladen wurden.
Heute ganz frisch:
https://www.gutefrage.net/frage/einlaung-zur-fuehrerscheinstelle?
Jetzt wird wahrscheinlich kommen: "Der hat ja auch Cannabis besessen und nicht nur geraucht."
Rein strafrechtlich mag das natürlich "schlimmer" sein. Für die Führerscheinstelle ist aber der, der raucht, mindestens genauso "gefährlich" für den Straßenverkehr, wenn nicht sogar noch "gefährlicher".
Wenn es der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt wird, kommt es darauf an, wie schnell die Behörden sind.
Wenn du also Post bekommen solltest, dann macht es "fürs zukünftige Fahren selbst" aber fast keinen Unterschied, ob du die Prüfung noch vor dir haben solltest oder den Führerschein schon hast.
In beiden Fällen wirst du nicht fahren, wenn du nicht "clean" bist.
Jetzt den Kopf in den Sand zu stecken und aufzuhören macht aber keinen Sinn.
Daher auch mein Rat, sich dem Fahrlehrer anzuvertrauen und mit ihm zu besprechen, wie ihr "gemeinsam" am besten mit der Sache umgeht und weiter vorgeht.
Wenn dann nichts kommen sollte, dann weiß dein Fahrlehrer halt, dass du mal einen Joint geraucht hast. Und? Was soll daran schlimm sein?
Wenn aber doch was kommt, dann seid ihr beide gemeinsam darauf vorbereitet und könnt entsprechend reagieren und handeln.
Ich wünsche dir viel Erfolg, die Sache zu bewältigen und dann ganz "clean" den Führerschein zu bestehen ;-)
Viele Grüße
Michael
sollte das eine mit dem anderen nichts zu tun haben
-was hat das mit Anstand zu tun wenn ich meinen Fahrlehrer sage das ich vor 3 Wochen mal marihuana geraucht habe
Meinem Chef erzähl ich das doch auch nicht...
-für seine Fehler muss er grade stehen, das ist richtig
Aber alle betroffenen werden doch informiert
Er ist volljährig , also ist nur er betroffen. Oder muss er seinem Joga Lehrer auch davon erzählen??
-vertrauen... Ich Bezahle meinen Fahrlehrer und die Schule
Wenn du dich mit dem direkt anfreundest und so privaten Kram erzählen willst ist es ja dir überlassen aber da gibt es nichtmal mehr moralische Vorgaben drüber
-deine Argumente werden bisher NUR von dir als gut bezeichnet
Ich habe sie jedoch anhand des von DIR zitierten Gesetzes entkräftet