Praktische Prüfung trotz offener Rechnung?
Hallo ich habe in 2 Wochen meine praktische Fahrprüfung für die Klasse B. Mein Fahrlehrer sagte mir dass ich am xy Prüfung habe. Ich hab ihm geschrieben und gefragt ob der Termin sicher ist, da ich bis zu diesem Termin nicht den vollen Betrag, der noch offen ist zahlen kann. Ich hab ihm gesagt dass ich ihm Geld gebe am Prüfungstag und den Rest Betrag in Höhe von höchstens 200€ in etwa 7 Tage später. Er hat mir nicht geantwortet und mein Freund meinte, dass die Fahrschule den Führerschein behält bis ich keine Schulden mehr bei denen habe, aber das dürfen Sie doch garnicht? Als ich mich vor 3 Monaten angemeldet habe, habe ich direkt Ratenzahlung angefragt und es hiess man brauch den xy Betrag als Startkapital, also ist ja "Ratenzahlung" möglich.
Was soll ich tun, wenn es zu mir am Tag der Prüfung sagt, dass er den Schein behält, da kann ich ja Nein sagen!?
2 Antworten
Blödsinn.
Meine Fahrschule hat immer nachträglich Rechnungen geschickt. Je Mitte und Ende des Monats. Lediglich die Gebühren an Dekra/TÜV wurden von mir im Vorwege direkt an diese überwiesen.
Nach der Prüfung habe ich dann eine komplette Auflistung aller Kosten erhalten und die letzte Rechnung habe ich auch erst nach der bestandenen Prüfung per Post erhalten.
Den Führerschein kann dein Fahrlehrer schon mal gar nicht einbehalten. Dieser wurde von Dir anfangs bezahlt (Antrag der Fahrerlaubnis beim Amt) und du hast die Prüfung bestanden. Damit ist er deiner. Punkt.
Was du nicht bezahlt hast, sind die Fahrstunden. Hier kann dein Fahrlehrer bei Nichtzahlung nur den Weg der Mahnungen gehen. Fahrstunden und Führerschein sind nämlich zwei Paar Schuhe. Das eine kommt von der Fahrschule, das andere ist ein amtliches Dokument vom Staat.
Ja dann ist das so. Dann fährst Du ohne das Dokument. Ist allerdings eine Ordnungwidrigkeit. und kostet 10,00 € Bußgeld.