Kann der Chef verbieten, dass man mit Arbeitskleidung nach hause geht?
Ich arbeite im Lebensmitteleinzelhandel. Wir müssen da spezielle Arbeitskleidung tragen. Das ist ja in Ordnung. Die sind bei uns im Spind. Wenn sie dreckig ist geben wir sie ab und bekommen sie sauber zurück. Wir ziehen uns im Umkleideraum um. Wenn es manchmal stressig bei der Arbeit war bin ich schon mit der Arbeitskleidung so nach hause gegangen. Das haben andere auch schon gemacht. Ich gehe mit der Kleidung ja sonst nirgendwo anders hin, sondern fahre auf dem direkten Weg nach hause. Habe die dann Zuhause in die Waschmaschine geworfen. Jetzt kam ein Anweisung, dass man nicht mehr mit Arbeitskleidung nach hause gehen darf. Da wurde sogar mit Abmahnungen gedroht. Darf der Chef das wirklich verbieten. Die Kleidung habe ich zwar von dem Betrieb gestellt bekommen. Sie gehört mir doch trotzdem. Wenn ich sie selber wasche komme ich ja trotzdem mit sauberer Kleidung. Aus hygienischen Gründen kann es ja nicht sein. Ich arbeite im Trockensortiment und nicht in einer Frischeabteilung.
5 Antworten
Arbeitskleidung ist Eigentum des Arbeitgebers, solange er sie euch zur Verfügung stellt.
Er darf entscheiden, ob ihr diese auch in Eurer Freizeit bzw. auf dem Weg nach Hause oder zur Arbeit tragen dürft.
Untersagt er es euch und ihr verstößt dagegen, kann eine Abmahnung erfolgen.
Wichtig ist aber, dass die Umkleidezeit vergütungspflichtig ist, wenn ihr euch erst im Betrieb umziehen dürft.
Die Kleidung haben wir gestellt bekommen. Nur ist diese Anweisung lächerlich. Ich komme ja nicht mit verschmutzen Kleidung. Ich habe mich trotzdem an die Anweisung gehalten.
Wichtig hierbei:
"Wichtig ist aber, dass die Umkleidezeit vergütungspflichtig ist, wenn ihr euch erst im Betrieb umziehen dürft."
De letzten Absätze.
Wenn der ag bestimmt, dass Umkleiden im Betrieb erfolgt.. dann muss er diese Zeit bezahlen.
Für was ist es wichtig die Kleidung anzubehalten, selber zu waschen und gegen die Vorschriften des Chefs zu verstoßen????
Dann frag Ihn höflich nach dem Grund.
Die Kleidung gehört Dir nicht. Der Betrieb hat sie gestellt- wenn der Betrieb sagt "bleibt hier", dann bleibt sie auch da.
Zuwiederhandlungen können zu Abmahnung führen. Das ist das wohl kaum wert.
Ja, das kann der Chef verbieten.
Es geht weniger um die Besitzverhältnisse als darum dass vermieden werden soll, dass dein Verhalten in der Freizeit ein schlechtes Bild auf die Firma wirfst. Ich gehe davon aus, dass auf der Arbeitskleidung ein Markenlogo oder ähnliches vorhanden ist und du somit als Repräsentant dieser Firma erkennbar ist.
Während der Arbeitszeit kann dir dein Chef (in Grenzen) vorschreiben, wie du dich zu verhalten hast. Z.B. im Umgang mit Kunden. In der Freizeit kann/darf er das nicht. Wenn du dann in Arbeitskleidung unterwegs bist, hat er ein Problem. Um das von vorne herein zu vermeiden, gibt's ebend diese Anweisung.
Das heisst jetzt nicht, dass du ein imageschädigendes Verhalten in der Freizeit an den Tag legst. Aber es kann ja auch schnell aus Unachtsamkeit geschehen und/oder unbewusst passieren. In der Freizeit verhält man sich halt anders als auf Arbeit.
Die Kleidung haben wir gestellt bekommen. Nur ist diese Anweisung lächerlich. Ich komme ja nicht mit verschmutzen Kleidung. Ich habe mich trotzdem an die Anweisung gehalten.