Mit Haftbefehl arbeiten?
Hallo..
Meine Frage: Angenommen man war in Haft, kommt auf Bewährung frei, verstößt gegen seine Auflagen, muss noch 2 weitere Jahre in Haft, bekommt einen neuen Stellungstermin und nimmt diesen nicht wahr, lebt seitdem auf Flucht und möchte aber arbeiten, ist das ohne eine Festnahme möglich? Sprich, kann ich arbeiten ohne befürchten zu müssen, dass man mich festnimmt ? Kann die Polizei rausfinden wo ich Arbeite? (Der derzeitiger Wohnort weicht ab von dem, was die Polizei weiß) Ich habe noch keinen Job, will aber arbeiten.
4 Antworten
Das kommt ganz darauf an wie sehr man hinter Dir her ist. Am einfachsten ist schon die Ermittlung der Adresse über die Meldeämter.
Wenn Du eine offizielle Arbeitsstelle hast, weiss Deine Krankenkasse wo Du wohnst, die Rentenversicherung weiss es und das Finanzamt ebenso.
Darum schrieb ich auch was von : "Offizielle Arbeitsstelle".
Alles andere ist, na ja "halbseiden" bei solch windigen Arbeitgebern musst Du schon immer mal damit rechnen das zumindest ein Kontrolle wegen Schwarzarbeit kommt. Das reicht dann für Dich.
Grundsätzlich wäre Arbeiten trotz eines HB möglich. Allerdings solltest du damit rechnen, jederzeit von der Polizei festgenommen zu werden. Jede Polizeikontrolle, jede anderweitige Überprüfung und du fliegst auf.
Besser wäre es, wenn du einen Schlussstrich ziehst und die Sache wie ein Mann beendest - du gehst zu einem Anwalt und der organisiert deinen Haftantritt.
Und wie sieht der Spaß mit Gfb Jobs aus ? Mit Personenkontrolle war mir eh klar, nur ist die Frage, ob die mich durch den Job finden können
Keiner wird nur, weil er arbeitet, fahndungsmäßig überpüft. Ob er gfB oder Vollzeit arbeitet.
Das kommt auf deinen Arbeitgeber an. Welche Daten von dir übermittelt er wann und an wen? Arbeitest du quasi schwarz, dann hast du höhere Chancen.
Sind die 2 Jahre rum, kannst du aber immer noch festgenommen werden. Abgesehen davon das ein Haftbefehl nur 6 Monate Wirkung hat ( was nicht heißt, dass du danach nicht mehr verhaftet werden kannst ), gibt es die Strafvollstreckungsverjährung.
Aufgrund von dieser und deiner 2 Jahre vermute ich, dass eine Verjährung bei dir erst nach 10 Jahren eintreten würde. Willst du dir das wirklich antun? Irgendwann kommst du in eine Polizeikontrolle. Wobei auch nicht jede Polizeikontrolle eine Personenabfrage zur Folge hat.
Oder der Zoll oder eine sonstige Aufsichtsbehörde kommt zu deiner Arbeitsstelle. Dann wird es eng.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__79.html https://www.anwalt.de/rechtstipps/verjaehrung-im-strafrecht-strafverfolgungsverjaehrung_030037.html
Nein, alles safe.
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(Pfeifen)
Hast du jemals beim Arbeiten deine Personalien angegeben? Deine Krankenkassenkarte und Bankverbindung vorgelegt?
Nimm Kontakt mit deinem Anwalt auf, und mach die zwei Jahre fertig. Die holen dich sowieso.
Naja, ich wollte mich erst absichern, bevor ich mir etwas suche, deswegen nein 😁
Sobald Du legal arbeitest, ist es nur ein Frage der Zeit, bis Du gefunden wirst.
Das Ding ist, dass ich ja nirgendwo gemeldet bin. Ich bin bei einer Person, die rein gar nichts mit der Polizei zu tun hat und mit der man mich auch nicht in Verbindung bringen kann