Wird ein Haftbefehl zugeschickt?
Bekommt man vorab den Haftbefehl zu gestellt oder erst wenn die Polizei vor der Haustür steht? Wohne in einer 3er wg und gestern standen Polizisten in Zivil vor der Haustür und wollten einen mitbewohner mitnehmen, er war aber nicht da weil er auf arbeit war... Sie waren sehr unfreundlich und ich machte einen scherz und sage "geht es um einen Haftbefehl? da waren sie leicht irietiert und meinten was ich davon wüsste und mein mitbewohner weiß warum es geht aber abends als wir ihn fragten wusste er nichts von einen haftbefehl oder so... Naja auf jedenfall haben sie auch nichts dagelassen und auch nicht gesagt das er sich melden sollte... was soll er jetzt tun bzw. wie sollen wir uns als mitbewohner verhalten...
5 Antworten
Wenn dein Mitbewohner zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt wurde, erhält er zunächst schriftlich eine Landung zum Strafantritt, wo Ihn auch mitgeteilt wird, wann er sich in der JVA zum Strafantritt zu erscheinen hat. Dieser Einladung sollte dein Mitbewohner auch unbedingt Folge leisten.
Erscheint dein Mitbewohner nicht zum Strafantritt, wird auf Antrag der Staatsanwalt ein Haftbefehl ausgestellt. Dieser Haftbefehl wird ihm nicht zugestellt, sondern die Ausstellung des Haftbefehls bedeutet, dass er nur bei der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben ist. Wenn der Polizei die Arbeitsstelle bekannt ist, wird die mit Sicherheit auch dort erscheinen und den Haftbefehl vollstrecken.
Deinem Mitbewohner kann nur geraten werden, sich jetzt auch noch freiwillig bei der Polizei oder in der JVA zu melden.
Es kommt darauf an, was der Haftbefehl bezwecken soll. Wenn ein Verurteilter seine Geldstrafe nicht bezahlt hat, kann/ wird diese in eine Freiheitsstrafe umgewandelt. In der Regel erhält der Verurteilte eine "Verhaftungsankündigung" um die Schuld zu bezahlen. Macht er es nicht, kommen die Damen/ Herren mit dem roten Zettel. Liegt ein U-Haftbefehl vor, wird dieser natürlich vorher nicht angekündigt sondern sofort vollstreckt. Das gleiche gilt für einen Sicherungshaftbefehl und für einen Vorführungshaftbefehl.
Angedroht werden kann ein Haftbefehl ohne Weiteres. Aber ist er erst einmal ausgestellt, wird er normalerweise nicht zugesandt, sondern erst bei Vollstreckung bekannt gegeben. Die Polizei macht es sich doch selbst nicht schwerer. Soll sie denn anschließend die Person nach Zustellung des Haftbefels suchen, weil sie sich aus dem Staub gemacht hat?
Gehe ich fehl in der Annahme,das wenn die Polizei den Gesuchten nicht zu Hause antrifft ,sie dann zur Arbeitsstelle geht und dort Vollstreckt :!?!
Es macht doch keinen sinn ,wie kickers86 beschreibt vorzugehen,bzw.nur Angst zu Machen.
Dann ist ja Außer Spesen nichts gewesen!
Kommt drauf an, sie können den roten zettel verschicken, aber sie können ihn auch gleich vor ort vollstrecken!