Bei ALG I Wohngemeinschaft(Bedarfsgemeinschaft) relevant?

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für ALG I ist das Einkommen oder Deine BEziehung zu Deinem Freund uninteressant, wird erst bei ALG II und Hartz IV interessant. Ihr werdet dann auf jeden Fall als Eheähnliche Gemeinschaft eingestuft, es sei denn, Du kannst beweisen, dass ihr kein Paar seid. Du schreibst, Du hast eine Priatinsolvenz laufen und daher wird Dein GEhalt auf das Konto Deines Freundes überwiesen. Tust Du das, damit nichts gepfändet werden kann? Das wäre dann allerdings strafbar. Wenn das rauskommt, ist Deine Privatinsolvenz beendet und Du hast mächtige Probleme.

Leuchtlein 
Beitragsersteller
 28.08.2009, 19:03

@Reiff Vielen Dank erstmal für die Auskunft. Betreffs der Privatinsolvenz, selbstverständlich weiss ich das man sich damit strafbar macht, nein, die Kontozusammenführung hatte andere Gründe. Der Treuhänder selbst weiß davon und es ist ok, da ich (noch :-( ) genug verdiene trage ich ja fleissig weiterhin alles ab was geht.

Reiff  28.08.2009, 19:05
@Leuchtlein

ah ok, verstehe.Dann drücke ich Dir mal die Daumen, dass alles klappt und Du bald wieder einen Job findest.

Leuchtlein 
Beitragsersteller
 28.08.2009, 19:07
@Reiff

Das ist aber sehr nett von Dir, vielen lieben Dank! Glück kann man diesbezüglich heutzutage gar nicht genug haben *lol

ALG I gehört Dir zu 100% ohne Anrechnung des Einkommens deines Lebenspartners. Bei ALG II müßt ihr beweisen, das ihr keine Lebens-, sondern nur eine Wohngemeinschaft habt. und da sieht es finster aus. Getrenntes Bett, getrennter Kühlschrank und überhaupt keine gemeinsamen Unternehmungen.

Bei Alg1 wird nichts angerechnet- entspricht ja dem alten Arbeitslosengeld.

Das mit dem Anrechnen fängt erst an, wenn Du in Alg2 rutscht. Dann wird das Einkommen Deines Freundes angerechnet!

meines wissens nach ist das erst bei ALG 2 interessant

nicht relevant