Bei ALG I Wohngemeinschaft(Bedarfsgemeinschaft) relevant?
Hallo zusammen! Folgender Fall: mein Freund und ich (nicht verheiratet o. verlobt)wohnen nun seit 1 Jahr zusammen, wir teilen uns die Miete und sonst kommt jeder für seine Kosten (Versicherungen etc. ...)auf. Jetzt verliere ich zu Ende September meine Anstellung und sollte ich kein Glück haben kommt wohl oder übel ALG I auf mich zu. Wird das Einkommen meines Freundes aufs ALG I angerechnet? Habe nun schon einiges durchstöbert, aber bisher nur Threads zum Thema ALgII (Hartz4) und Ermittlung einer Bedarfsgemeinschaft gefunden. Wie verhält sich das Ganze aber in meinem Fall ? Das Bundesverfassungsgericht wirft da einige Urteile auf, die aussagen, das erst wenn der eine für den anderen auch finaziell einsteht (was wir bewußt von vornherein abgelehnt haben) eine sog. eheänliche Lebensgemeinschaft besteht und das man erst dann Informationen dem Amt gegenüber angeben muss. Aber ich muss ja angeben wo ich wohne... Hinzu kommt das ich aufgrund einer Privatinsolvenz kein eigenes Konto mehr habe und mein Gehalt auf sein Konto (bzw. ich steh mit drin aber eben ohne Vollmacht,also kein richtiges Gemeinschaftskonto...sondern nur 2. Karte sozusagen) ging bisher. Kann mir dies zu meinem Nachteil ausgelegt werden? (in Bezug auf die Glaubwürdigkeit vor der ArGe)? Im voraus vielen Dank für die Antworten. Mfg Leuchtlein
6 Antworten
für ALG I ist das Einkommen oder Deine BEziehung zu Deinem Freund uninteressant, wird erst bei ALG II und Hartz IV interessant. Ihr werdet dann auf jeden Fall als Eheähnliche Gemeinschaft eingestuft, es sei denn, Du kannst beweisen, dass ihr kein Paar seid. Du schreibst, Du hast eine Priatinsolvenz laufen und daher wird Dein GEhalt auf das Konto Deines Freundes überwiesen. Tust Du das, damit nichts gepfändet werden kann? Das wäre dann allerdings strafbar. Wenn das rauskommt, ist Deine Privatinsolvenz beendet und Du hast mächtige Probleme.
ah ok, verstehe.Dann drücke ich Dir mal die Daumen, dass alles klappt und Du bald wieder einen Job findest.
Das ist aber sehr nett von Dir, vielen lieben Dank! Glück kann man diesbezüglich heutzutage gar nicht genug haben *lol
ALG I gehört Dir zu 100% ohne Anrechnung des Einkommens deines Lebenspartners. Bei ALG II müßt ihr beweisen, das ihr keine Lebens-, sondern nur eine Wohngemeinschaft habt. und da sieht es finster aus. Getrenntes Bett, getrennter Kühlschrank und überhaupt keine gemeinsamen Unternehmungen.
Bei Alg1 wird nichts angerechnet- entspricht ja dem alten Arbeitslosengeld.
Das mit dem Anrechnen fängt erst an, wenn Du in Alg2 rutscht. Dann wird das Einkommen Deines Freundes angerechnet!
meines wissens nach ist das erst bei ALG 2 interessant
nicht relevant
@Reiff Vielen Dank erstmal für die Auskunft. Betreffs der Privatinsolvenz, selbstverständlich weiss ich das man sich damit strafbar macht, nein, die Kontozusammenführung hatte andere Gründe. Der Treuhänder selbst weiß davon und es ist ok, da ich (noch :-( ) genug verdiene trage ich ja fleissig weiterhin alles ab was geht.